Michelin Power Pure

Vanta4

First 100.000km V4!
Premium Mitglied
Es tut sich doch a´bißerl was:

Michelin Power Pure Vorderreifen - Neu 2010
[PowerPure_fr] 109.48EUR



Für eine grössere Darstellung
klicken Sie auf das Bild.
Neu in der Pilot Power Familie: Der Power Pure.
Verfügbare Größen: 120 / 60 ZR 17 und 120 / 70 ZR 17.
Neben den weiterhin angebotenen Pilot Power und Power 2 CT gesellt sich eine Neuentwicklung von Michelin, der Power Pure. Er schließt die Lücke zwischen dem Pilot Power und dem Power One. Wie der Pilot Power 2CT verfügt auch der Power Pure über eine 2 Komponenten- Laufflächenmischung. Anders als beim Pilot Power 2CT ist der Anteil der weicheren Gummimischung an der Reifenschulter jedoch deutlich größer, was mehr Sicherheit schon bei mittleren Schräglagen gewährleistet und zudem die Trocken- und Nässehaftung verbessert.
So wurde auch das Handling verbessert und das Reifengewicht reduziert, was durch die Verwendung eines neuen Kevlar-Gürtelaufbaues der Karkasse erreicht wurde. Im Vergleich zu allen aktuellen Wettbewerbern ist der neue Power Pure um mindestens 1 kg pro Reifensatz leichter!!
Bereits zur Markteinführung im Januar 2010 hat der Power Pure Reifenfreigaben für die meisten aktuellen Sportmotorräder.
 
Hi Vanta4,

ich hab den Pure vorne drauf und muss sagen der reifen taugt nix. Fühlt sich Schwammich anund is mir auch schon 2,3 mal vorne weg. Ich hab absolut krin vertrauen zu dem Reifen. Also ich mach den nie wieder drauf!!

grüßle Fanky
 
Oh, oh!
Ist nicht gerade vertrauenserweckend deine Erfahrung. Ich dachte das ist der neue Wunder-Reifen!
 
Ich habe bei Michelin schon mal eine Anfrage gestartet, ob es demnächst Reifenfreigaben für die RSV4 gibt. Allerdings Fehlanzeige. Da ist auch nichts in Planung. :(
 
Du brauchst für deine RSV4 keine Freigabe, es muß nur die Größe stimmen.
 
alle fahrzeuge ab zulassungsjahr 2009 oder 2008, egal für einen rsv4 fahrer :), brauchen keine reifenfreigabe, da lediglich die größe vorgeschieben ist in den papieren und nicht mehr wie früher für den hersteller der am meisten bezahlt hatte.

@ vamp69:

ich weiß nicht, ohne dich anzugreifen, ob du dran gedacht hast, dass das ein supersportreifen ist.

die brauchen nicht nur 2 kurven zum warmwerden.

zumindest hört sich deine problemschilderung so an.

ich persönlich habe den tag nenpaar heisse runde mit nem kumpel auf der hausstrecke gedreht, welcher den power pure drauf hat (honda cbr 1000 sc59) und der reifen war top, super abriebsbild und klasse fahreigenschaft.

ich würde den glatt mal probieren, wenn mich der metzler nicht so überzeugt hätte :)
 
@ Wellness,

der reifen war warm gefahren. mich überzeugt der reifen auf jeden fall nicht.
Ich werd mir jetzt mal den Metzler drauf ziehen und ausprobieren.
 
Reifen sind zu 90% eine Kopfsache, der Power Pure funktioniert schon sehr gut, aber wie gesagt :x :x :x :x
 
WSC-Neuss schrieb:
Reifen sind zu 90% eine Kopfsache, der Power Pure funktioniert schon sehr gut, aber wie gesagt :x :x :x :x

Was ist mit dem Pure ?

Ne Freigabe für die RSV4 hab ich auf der MIchelin Seite nicht gefunden :roll:
 
@ mike

wird es so auch nicht mehr geben, da neufahrzeuge nicht mehr hersteller gebunden sind

es reicht lediglich die einhaltung der größenvorgabe aus den papieren.
 
Wellness schrieb:
@ mike

wird es so auch nicht mehr geben, da neufahrzeuge nicht mehr hersteller gebunden sind

es reicht lediglich die einhaltung der größenvorgabe aus den papieren.


Ja das stimmt , aber der Hersteller muss für das entsprechende Fahrzeug ne Freigabe ausgeben.

Wir dürfen zwar alles draufmachen aber nur was auch für unsere Maschine vom Reifenhersteller freigeben ist. Hat aber nix mit Herstellerbindung zu tun.

Ich verkauf ja nebenher auch Reifen sowie Auspuffanlagen von Bodis, würd mich schwer wundern wenn du die Freigabe nicht mehr brauchst ! Aber ich check das noch mal nach und meld mich sollte da was falsch verstanden sein.
 
gibt es nicht mehr bei Aprilia, du mußt den Gewichts und Geschwindigkeits Index beachten, dann darfst du alles montieren! :fiesling:
 
es steht in deinen Papieren, z.b. 190/55 ZR 17 (75W) hinten und 120/70 ZR 17 (58W) vorne

ZR über 240 km/h
75W mindst. 425Kg
58W mindst. 236Kg

Dies sind die Daten die übereinstimmen müssen, oder von der Spezifikation höher sein dürfen.

z.B. 190/55 Y 17 (80W)

Y über 300 km/h Gewichtsindex 80W 450 Kg
 
Das ist schon klar aber das alleine gilt nicht !!!

Das ist die allgemeine lapidare Auslegung des FZB ! :lol:


P.s. solltest du einen nicht freigegebenen Reifen montieren und es passiert etwas , dann hast du deine Finger ganz dick drin . Von dir als Händler wird verlangt das du dich damit auskennst und du trägst natürlich die Verantwortung dafür !!

Und Michelin wird sich darauf berufen, dass sie den Reifen "noch" nicht in ihrer Freigabe haben (siehe Homepage Michelin)
 
Freigaben für Motorradreifen in Deutschland weiter unabdingbar

Eine vor kurzem vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) herausgegebene Pressemeldung die Reifenangaben im Kfz-Schein betreffend hat in einem Teil der Motorradbranche zu Missverständnissen geführt. Nach einem Erlass des Bundesverkehrsministeriums – so der BRV – sind Pkw-, Lkw- und Motorradreifen der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20-23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen zulässig, wenn sie das EG-Typengenehmigungszeichen (E/ECE-Kennzeichnung) tragen, vorschriftsmäßig montiert sind und der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit zuzüglich einer so genannten TÜV-Toleranz und der zulässigen Achslast des Fahrzeuges entsprechen. Nun gibt es im Zusammenhang mit Motorradbereifungen allerdings zwei Besonderheiten. Zum einen enthält der Kfz-Schein für diese Fahrzeugart keine Angaben zu den Achslasten und zum anderen dürfen in Deutschland auf Motorrädern nur solche Reifen montiert werden, für die eine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vorliegt. Daran ändert sich auch durch den jüngsten Erlass des Verkehrsministeriums nichts – wie eine entsprechende Rückfrage der NEUE REIFENZEITUNG beim BRV ergab. Dies sei in der Pressemeldung wohl leider nur etwas untergegangen, so der stellvertretende BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. Tatsächlich hatte man darauf hingewiesen, dass abgesehen von den durch den Erlass neu geregelten Punkten „die hinsichtlich der Bereifung allgemein zu beachtenden sonstigen Vorschriften“ erfüllt sein müssten – damit sei eben auch die gängige Freigabepraxis für Motorradreifen in Deutschland gemeint gewesen. Noch deutlicher wird es allerdings, wenn man die vom BRV bereitgehaltenen zusätzlichen Informationen zu dieser Thematik abruft. Darin heißt es nämlich wörtlich zum Sonderfall Motorradreifen, dass „hier die Herstellerbescheinigung/Freigabe des betreffenden Reifen- oder Fahrzeugherstellers anzufordern/auszuhändigen/mit sich zu führen ist“.
 
Motoplex
Zurück
Oben