Zu Aufklärung, Zitat aus den Technischen Rundschreiben
"Eines der Materialien, das von unserem Lieferanten für die Herstellung des linken Griffs dervon dieser Kampagne betroffenen Fahrzeuge verwendet wurde, enthält die Stoffe „DEHP(Bis(2-ethylhexyl)phthalat)“ und „DIBP (Diisobutylphthalat)“, die die Kriterien des Artikels 57 derREACh-Verordnung erfüllen und gemäß Artikel 59 Absatz 1 identifiziert wurden. Diese Stoffesind in einer Konzentration von mehr als 0,1 w/w % vorhanden, was somit ein Risiko für dieSicherheit und Gesundheit der Verbraucher darstellt.CAS-Nummer der Stoffe: 117-81-7 für DEHP und 84-69-5 für DIBP.Bei den Stoffen handelt es sich um besonders besorgniserregende Stoffe, die in derKandidatenliste der REACH-Verordnung aufgeführt sind und in dem Produkt in einerKonzentration von mehr als 0,1 w/w % enthalten sind."