Reifenfreigabe Tuono v4r 1000

WSC-Neuss Shop
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Freigabe mit 200/55/17 corsa II
 

Anhänge

  • fod_11073.pdf
    312,1 KB · Aufrufe: 34
Zack nun ist der 200er eingetragen👌
 

Anhänge

  • 5610383E-CB1B-4E14-BC07-7361A15B1898.jpeg
    5610383E-CB1B-4E14-BC07-7361A15B1898.jpeg
    487,1 KB · Aufrufe: 66
Da haste aber Gas gegeben 👍
 
Was wiederum meine Aussage untermauert... verbaue ich einen Reifen mit DOT ab 2020, so muss die montierte Reifengröße dem Maß im Fahrzeugschein entsprechen. Ich verstehe das zwangsweise so, dass selbst ein Wert, der im COC angegeben ist, ebenfalls im Fahrzeugschein aufgeführt sein muss...

Ich glaube, hier benötigt es mal einen Expertenrat...
 
Was wiederum meine Aussage untermauert... verbaue ich einen Reifen mit DOT ab 2020, so muss die montierte Reifengröße dem Maß im Fahrzeugschein entsprechen. Ich verstehe das zwangsweise so, dass selbst ein Wert, der im COC angegeben ist, ebenfalls im Fahrzeugschein aufgeführt sein muss...

Mit Sicherheit nicht! Wie schon geschrieben, der Tüv und auch die Polizei können jeder Zeit online in das COC Dokument schauen und sich vergewissern, dass die montierten Reifen für das Fahrzeug zugelassen sind, wenn sie drin stehen.
Es müssen nicht alle zugelassenen Reifen im Schein stehen, dass würde z.B. bei PKW's zu weit gehen.
 
  • Like
Reaktionen: mkk
Mit Sicherheit nicht! Wie schon geschrieben, der Tüv und auch die Polizei können jeder Zeit online in das COC Dokument schauen und sich vergewissern, dass die montierten Reifen für das Fahrzeug zugelassen sind, wenn sie drin stehen.
Es müssen nicht alle zugelassenen Reifen im Schein stehen, dass würde z.B. bei PKW's zu weit gehen.

Habe vor Tagen die gleiche Diskussion auf der Zulassungsstelle gehabt. Gleiche Aussage wie du.
Sie sind nur angehalten es nicht mit einzutragen, die Polizei könne ja auf das COC zugreifen und um die Sache abzukürzen könnte man auch ne Kopie davon mitführen. Hat auch kein betteln geholfen.
Bei Ihrem Auto wäre das auch so gewesen. Ich würde aber drauf wetten, dass sie alles mögliche eingetragen hat..
Mir hat aber noch nie nen cop auf die Reifengröße geguckt...fahre allerdings auch nicht an den "Brennpunkten" rum.
 
Die Diskussion geht in meinen Augen noch immer weiter... Roland hats in dem anderen Thread von folgender Meldung kopiert:

https://www.bikeundbusiness.de/neue-vorschriften-fuer-abweichende-reifen-a-902543/

Für mich ist jetzt trotz Klarstellung immer noch nicht klar, ob unsere COC-Bescheinigung als Dokument ausreicht oder nicht? Aus der Meldung und der komplizierten Darstellung des Textes gehe ich davon aus, dass es eben NICHT reicht, dass ich im Fahrzeugschein nur 190/55 drinstehen habe, aber 200/55 per COC nachweise.

Ich muss meine Wut aktiv bei solchen Meldungen und Gesetzänderungen unterdrücken... was sich jahrelang bewährt hat, wird geändert und den Hintergrund kennen wir alle.

Greets
 
Das ist genau die Frage: reicht das COC oder nicht.....

Ich interpretiere den Quatsch so, dass es eben nicht mehr reicht.
 
Das ist genau die Frage: reicht das COC oder nicht.....

Ich interpretiere den Quatsch so, dass es eben nicht mehr reicht.

Das Fahrzeug wurde mit den Eintragungen im COC homologiert, dass reicht in jedem Fall!
Aus welchen Gründen sollten die Eintragungen im COC keine Gültigkeit mehr besitzen?
 
  • Like
Reaktionen: mkk
Das Fahrzeug wurde mit den Eintragungen im COC homologiert, dass reicht in jedem Fall!
Aus welchen Gründen sollten die Eintragungen im COC keine Gültigkeit mehr besitzen?
Ganz einfach: Weil es nicht im Fahrzeugschein steht! Und Vater Staat will das nun offenbar so darlegen, dass alles, was nicht im Fahrzeugschein steht, nicht erlaubt ist. Der TÜV muss ja was verdienen an der Geschichte... wobei letztere wohl eher bei den Bikes was zu tun haben, für die nur eine Reifenunbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Ein COC-Fall sollte da EIGENTLICH schon klarer sein.
 
Ganz einfach: Weil es nicht im Fahrzeugschein steht!

In dem von Dir verlinkten Artikel von bikeundbusiness ist der Begriff "Fahrzeugschein" nicht aufgeführt.
Auch der Begriff "Zulassungsbescheinigung Teil x" wird nicht verwendet.
Es ist von "Fahrzeugpapieren" die Rede, und das COC ist - meiner Meinung nach - zweifelsfrei ein solches.
Für mich ist die Sachlage daher eindeutig: im COC eingetragene Reifendimensionen sind zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich jetzt in meinen Fahrzeugschein die 200/55ZR17 (78W) neben meinen 190/55ZR17 (75W) eingetragen haben will, muss ich eine Komplettabnahme vom TÜV / DEKRA machen lassen und damit dann zur Eintragungsstelle (TÜV) oder kann ich einfach mit der Reifenfreigabe von Pirelli hin und das vorlegen?
 
In dem von Dir verlinkten Artikel von bikeundbusiness ist der Begriff "Fahrzeugschein" nicht aufgeführt.
Auch der Begriff "Zulassungsbescheinigung Teil x" wird nicht verwendet.
Es ist von "Fahrzeugpapieren" die Rede, und das COC ist - meiner Meinung nach - zweifelsfrei ein solches.
Für mich ist das Sachlage daher eindeutig: im COC eingetragene Reifendimensionen sind zulässig.

Wäre schön wenn du recht hättest, glaube ich aber nicht.
Was hätte sich denn dann geändert? Früher hast du auch schon das COC mitführen müssen für die Reifengrößen die nicht im Schein vermerkt waren.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Motoplex
Oben Unten