Reifenfreigabe Tuono v4r 1000

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Wenn ich jetzt in meinen Fahrzeugschein die 200/55ZR17 (78W) neben meinen 190/55ZR17 (75W) eingetragen haben will, muss ich eine Komplettabnahme vom TÜV / DEKRA machen lassen und damit dann zur Eintragungsstelle (TÜV) oder kann ich einfach mit der Reifenfreigabe von Pirelli hin und das vorlegen?
Du legst den COC vor und lässt es eintragen, das wars. Aber den Gang und die KOsten kann man sich sparen...

@André v4 neuer Fahrzeugschein inkl.? Oder wurde das einfach mit dem Nadeldrucker nachgetragen?
 
Wäre schön wenn du recht hättest, glaube ich aber nicht.
Was hätte sich denn dann geändert? Früher hast du auch schon das COC mitführen müssen für die Reifengrößen die nicht im Schein vermerkt waren.

Im Artikel bei bikeundbusiness steht:
"Das bisher akzeptierte Verfahren ist nicht mehr zulässig. Danach durften durch das Mitführen einer vom Reifenhersteller ausgestellten Hersteller-/Unbedenklichkeits-Bescheinigung bzw. Servicemitteilung bislang auch Reifenkombinationen gefahren werden, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind – und das ohne Eintragung oder Vorführung/Abnahme."

Das ist die wesentliche Änderung.
 
Du legst den COC vor und lässt es eintragen, das wars. Aber den Gang und die KOsten kann man sich sparen...

@André v4 neuer Fahrzeugschein inkl.? Oder wurde das einfach mit dem Nadeldrucker nachgetragen?

Hatte den bei der Zulassung ja dabei, sie "sind angehalten, das nicht mehr dazuzuschreiben. Den COC mitführen reicht als Nachweis."
Bitte bitte hat auch nicht geholfen.
 
Hatte den bei der Zulassung ja dabei, sie "sind angehalten, das nicht mehr dazuzuschreiben. Den COC mitführen reicht als Nachweis."
Bitte bitte hat auch nicht geholfen.

Auch ich habe gestern bei meiner Zulassungsstelle versucht, die im COC aufgeführte weitere Reifengröße in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen - und bin mit meinem Anliegen gescheitert.
Zulassungsstelle sagt:
-> Es wird nur eine Größe in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
-> Für abweichende zulässige Reifendimensionen gibt es das COC.

So hat man es mir gestern erklärt.
 
Im Falle des Falles hast du aber dann die Diskussion mit Officer Schlaumeier, wenn dir dann auf der Straße vorgeworfen wird, dass die Reifengröße nicht erlaubt sei und du den COC zufälligerweise nicht dabei hast. Und genau um das gehts mir... Ausschließen von Wahrscheinlichkeiten, die mir eine Stilllegung vor Ort ersparen. Wenn der grüne Oberschlaumeier nämlich meint, dass er im Recht ist, hast du das Nachsehen und einige hundert Euro ärmer. Und mit einer nicht eingetragenen Größe und nicht mitgeführten COC bin ich am Ar...
 
Im Falle des Falles hast du aber dann die Diskussion mit Officer Schlaumeier, wenn dir dann auf der Straße vorgeworfen wird, dass die Reifengröße nicht erlaubt sei und du den COC zufälligerweise nicht dabei hast. Und genau um das gehts mir... Ausschließen von Wahrscheinlichkeiten, die mir eine Stilllegung vor Ort ersparen. Wenn der grüne Oberschlaumeier nämlich meint, dass er im Recht ist, hast du das Nachsehen und einige hundert Euro ärmer. Und mit einer nicht eingetragenen Größe und nicht mitgeführten COC bin ich am Ar...

Die können den COC angeblich vor Ort auch digital abrufen...

Auch ich habe gestern bei meiner Zulassungsstelle versucht, die im COC aufgeführte weitere Reifengröße in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen - und bin mit meinem Anliegen gescheitert.
Zulassungsstelle sagt:
-> Es wird nur eine Größe in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
-> Für abweichende zulässige Reifendimensionen gibt es das COC.

So hat man es mir gestern erklärt.

dito, so wars bei mir auch.
 
Die können den COC angeblich vor Ort auch digital abrufen...

So ist es!👍 Niemand braucht sein COC mitführen.
Den Beamten möchte ich erleben, der sich wegen so etwas ein Disziplinarverfahren einfangen möchte. Auch da gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und das wäre in dem Fall halt ein Disziplinarverfahren.
Leute ihr macht euch alle unnötig verrückt, was im COC steht ist zugelassen und da macht kein Beamter was, ansonsten hat er Probleme, die er nicht haben möchte.
Noch sind wir ein Rechtsstaat und da macht nicht jeder seine eigenen Gesetze und Regeln.
Was homologiert ist hat Gültigkeit und ist rechtskräftig.

Auf so einen Beamten würde ich mich jetzt schon freuen.
 
Ein Hinweis auf die EU Übereinstimmungserklärung ist in jedem Fall ausreichend, alles was da drin steht muss nicht Eingetragen werden. Die Polizei oder wer auch immer euch Kontrolliert muss bei einer Allgemeinen Fahrzeugkontrolle Zugriff darauf haben, hat er es nicht kann er max. eine Mängelkarte ausstellen. Eine Stilllegung ist in diesem Fall nicht zulässig und jederzeit Anfechtbar. Ich selber bin einmal in diese Situation gekommen, und habe darauf beharrt das die EU Übereinstimmungserklärung diesen Fall klären könnte, die Herren hatten zu diesem Zeitpunkt keinen Zugriff darauf, und mussten mich unverrichteter Dinge ziehen lassen. Eine Kopie in Digitaler Form hilft und sollte in jedem Fall reichen.
 
Was habt ihr denn alle mit eurem COC(k)? Wenn ich statt der im Fahrzeugschein stehenden 190er Reifen, 200er fahre, muss ich die doch nach neuer Regelung in den Fahrzeugschein eintragen?!
Jetzt lese ich hier aber wieder, dass diese Reifenfreigabe seitens der Reifenhersteller nicht ausreichen um diese Größe in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen?! Weiter oben steht, man dürfe nur eine Größe drin stehen haben?! Ja was denn jetzt?
 
Ob mehere Größen im Fahrzeugschein stehen dürfen, handhabt jede Zulassungsstelle bisher anders.

Mit der neuen Regelung sollte dies aber möglich sein.

Ansonsten würdest du ja doppelt zahlen 😂

Fallbeispiele:
Du lässt die nen Power RS eintragen. Und zahlst dafür.
Jetzt lässt du dir nen Power 5 eintragen, zahlst wieder und der bisherige Piwer RS wir überschrieben.
Dann willst du wieder men Power RS fahren. Jetzt muss den wieder eintragen lassen und zahlen.

Klingt doch ziehmlich abstrus 😂
 
Was habt ihr denn alle mit eurem COC(k)? Wenn ich statt der im Fahrzeugschein stehenden 190er Reifen, 200er fahre, muss ich die doch nach neuer Regelung in den Fahrzeugschein eintragen?!
Jetzt lese ich hier aber wieder, dass diese Reifenfreigabe seitens der Reifenhersteller nicht ausreichen um diese Größe in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen?! Weiter oben steht, man dürfe nur eine Größe drin stehen haben?! Ja was denn jetzt?
Dein Fall trifft nur dann zu, wenn die Größe nicht im COC hinterlegt ist. Bspw. bei einer Suzuki SV650 Baujahr 99. Diese wurde damals mit 120/60 Vorderreifen zugelassen, durfte aber mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller auf 120/70 bewegt werden. Genau um diese Regelung geht es, die jetzt eben nicht mehr ausreicht. Hier müsste nun der Fahrzeugführer zum TÜV und die 120/70 Reifengröße in die Papiere eintragen lassen, da der Hersteller selbst es ja nie freigegeben hat und entsprechend nicht in der COC hinterlegt ist.

In usnerem Fall gilt dann weiterhin einfach freie Fahrt, da wir es in der COC hinterlegt haben. Damit ist das Thema für mich endlich erledigt (y)

Grüße
 
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