Ich würde jetzt einfach mal ein paar Worte schreiben, zu dem was ich hier gelesen habe und was ich weiss.
Natürlich gibt und gab es auch schon bei 4-rädrigen Fahrzeugen Reifenfabrikatsbindungen. Sind nur meistens Fahrzeuge, die nicht so geläufig sind, wie Ferrari, Lambo aber auch meine ehemalige Viper hat dazu gezählt... das gibt es immer wieder.
Der wesentliche Unterschied ist, dass bei den Autos, der Hersteller im Zulassungsverfahren eben alle wesentlichen Reifen freigibt, außer eben bei besonderen Fahrzeugen. Bei Mozorrädern eben nicht und dann ist ein Dritter daherkommen und sagt, ja klar ist das Mopped vom Hersteller XY sicher mit MEINEM Reifen! Der Hersteller des Reifens ist aber weder Inhaber noch Erteilungsbefugter der Betriebserlaubnis des FZG.
Bsp: E10 Kraftstoff, Staat sagt, natürlich geht das, haben wir getestet! Hersteller sagt, ja laufen tut er, aber meine Gummischläuche halten das nicht aus! Motorschaden oder sonst was wegen nachweislich E10. Herstellerhaftung/Gewährleistung? Nein! Weil in der Betriebsanleitung steht E5 und Super Plus.
Weiteres Bsp: Ölwechsel in der Garantiezeit bei nicht autorisiertem Shop mit irgendeinem Öl.Motor- oder Getriebeschaden. Gewährleistung? Nein, falsches Öl, funktioniert, aber ist schlichtweg falsch nach HSTspez.
So mal zwei Beispiele, völlig an den Haaren herbeigezogen...
Bei den Moppeds ist das jetzt wie folgt, solange die Moppeds noch nat. BE besaßen, wurde tatsächlich alles was in Feld 22 stand bzw. freigegeben war, vom Hersteller getestet, ob das passt. So wie der Uferstadtler mit der Goldwing am Anfang dieses Threads schon schreibt. Unter Umständen Lebensgefährlich.
So, dann kamen die Moppeds mit EG-Typgenehmigung und auch die Reifen entwickelten sich weiter und hatten alle irgendwann das E-Zeichen drauf. Daraufhin wurde dann eine Art Normung eingeführt. Und das ist das wesentliche Problem, warum manche Moppeds eben eine Fabrikatsbindung haben, weil sie mit anderen Reifen nicht funktionieren.
Nach dieser ECE-R 75, war das glaube ich?! Dürfen alle Reifen ab einer Größe von 13 Zoll in der Breite um 10% vom angegebenen Maß abweichen. Heißt, ein mit 180/55ZR17 gekennzeichneten Reifen darf als Realmaß sogar 198mm breit sein! Hier ist dem Reifenhersteller freie Wahl gelassen.
Jetzt stellt euch folgendes Beispiel vor: 91er oder 92er 11er Gixxer. Die Kettenflucht ist mit jedem Brückenstein (Battlax) von Serie schon sehr sehr knapp, bedingt durch die enge Schwinge und den noch engeren Rahmen an der Schwingenaufnahme. Jetzt will Meister XY aber den schlechten PiPo2 im selben Maß aufziehen. Auf einmal schleift die Kette in manchem Betriebszustand schon am Reifen. ERGO -> VERDAMMT SCHLECHTE REIFENWAHL! Haftung? Niemand, außer der TüVi, der demjenigen die Fabrikatsbindung rausgestrichen hat... Mit Reifenfreigabe früher, theoretisch der Reifenhersteller... Aber altbekannte Frage: springt ihr aus dem Fenster, wenn ICH das zu euch sage?
Mittlerweile ist die ECE-R75 lange Standard und auch die Moppeds werden von Werk aus mehr oder weniger entsprechend gebaut... Aber vllt wird euch die Problematik mit den älteren Moppeds jetzt ein wenig bewusster?!
Und ja, man kann mit gewissen Tricks auch die Reifenbindung komplett austragen. Allerdings muss ich mich dann als TüVi mit ein paar Worten in Feld 22 der Haftung entziehen... Paragraph 29 schreibt nämlich auch eine gewisse "Halterhaftung" vor.
Just my 5 Cents... viel Spaß beim Lesen und diskutieren.