S20 / M5 / PiPo3 - Freigaben

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DeaNera

ist neu hier...
Hi,
bin neu hier in der Gemeinde, hab auch meine schwarze Göttin (deaNera) jetzt so langsam im Griff,
aber die Reifenfrage konnte ich mir selbst durch intensives Suchen nicht beantworten.

Der Pirelli könnte ich mir für die Rennstrecke vorstellen, traumhaft in schnellen Kurven wie rund um den Ring. Ist dann wohl bald runter, aber :mrgreen:
Für schnelle Fahrten um die Ecke mit eher kleinen Kurven (mein Sonntagshobby) eher mäßig, mir wird er dann nicht warm genug, wenn es draußen nicht grade 27 Grad hat.

Jetzt hätte ich gerne mal den PiPo3 probiert (vorne mit 6200km ist der Pirelli mehr als platt, hinten hab ich noch bisschen Luft nach 2800 km) -
aber kann mir jemand bitte mal sagen, wo steht, dass ich keine Freigabe mehr brauche, ich meine auch für evtl. Versicherungsfragen oder eben Polizei-Kontrolle? Ich meine, so sehr ich einem Forums-User das auch glaube - La Policia tut es sicher nicht!
Ich habe hierzu nur bei meinem bevorzugten Reifenlieferant folgendes Memo gefunden - und das sagt ziemlich eindeutig, dass ich eine Freigabe brauche.
Wissenswertes zur Reifenfreigabe bei Aprilia, Benelli, Suzuki

In der Bedienungsanleitung (die ich natürlich immer mitführe ;), die auch ein gesetzliches Dokument ist :roll:) wiederum steht der Michelin Power Pure drin - igitt! Aber dafür finde ich ja auch keine Freigabe?!?!?

Danke dem, der mir weiterhilft!

Gruß
DeaNera
 
Du kannst in dem Sinne fahren was du willst...
Die Reifen müssen nur den Spezifikationen im Fzg-Schein entsprechen zb. den Index für die Höchstgeschwindigkeit.
 
Du kannst in dem Sinne fahren was du willst...
Die Reifen müssen nur den Spezifikationen im Fzg-Schein entsprechen zb. den Index für die Höchstgeschwindigkeit.

Das stimmt so leider nicht. Im Text steht genau das Richtige, man braucht nach wie vor die Reifenfreigabe bzw. Unbedenglichkeitserklärung des Reifenherstellers für das betreffende bike. Und diese ist mitzuführen.

In aller Regel wollen die Hersteller natürlich ihre Reifen verkaufen und somit gibt es eigentlich alle notwenigen Freigaben.

Nur ob auch so ausführlich getestet wurden bezweifle ich.
 
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Das stimmt so leider nicht. Im Text steht genau das Richtige, man braucht nach wie vor die Reifenfreigabe bzw. Unbedenglichkeitserklärung des Reifenherstellers für das betreffende bike. Und diese ist mitzuführen.

In aller Regel wollen die Hersteller natürlich ihre Reifen verkaufen und somit gibt es eigentlich alle notwenigen Freigaben.

Nur ob auch so ausführlich getestet wurden bezweifle ich.

Sorry, aber das ist nicht so.
Habe aufgrund genau des selben Textes vor ein paar Monaten sowohl ein paar Reifenhersteller kontaktiert, als auch allgemein ein wenig recherchiert.

Wenn in dem Fahrzeugschein keine Fabrikatsbindungen hinterlegt sind, müssen nur die Spezifikationen, die dort angegeben wurden stimmen (Dimension, Geschwindigkeitsindex ....).

Das kann man auch auf der Seite des ADAC's nachlesen und das stand so auch im letzten Reifentest der PS.

Wäre auch irgendwie Banane, da man noch nicht einmal Reifenfreigaben für die im Fahrzeug-Handbuch empfohlenen Reifen bekommt.

Grüße
 
Und für was machen sich die Reifenhersteller dann die Arbeit für diese Bescheinigungen?

Beispiel Pirelli (Metzler):

http://www.pirelli.com/tyre/downloa...96&homeStateLocale=de_DE&homeSiteLocale=de/de

Auszug daraus:

WICHTIGE HINWEISE: UNBEDINGT BEACHTEN !
Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Eine Verpflichtung, diese Information mitzuführen, besteht nicht (§19 Abs.4 StVZO), wird zur Vermeidung unnötiger Schwierigkeiten aber dringend empfohlen.

Bin ich froh, fahre ich nur Reifen mit der Bemerkung : "Not for highway use". :p
 
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Und für was machen sich die Reifenhersteller dann die Arbeit für diese Bescheinigungen?

Beispiel Pirelli (Metzler):

http://www.pirelli.com/tyre/downloa...96&homeStateLocale=de_DE&homeSiteLocale=de/de

Auszug daraus:

WICHTIGE HINWEISE: UNBEDINGT BEACHTEN !
Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Eine Verpflichtung, diese Information mitzuführen, besteht nicht (§19 Abs.4 StVZO), wird zur Vermeidung unnötiger Schwierigkeiten aber dringend empfohlen.

Bin ich froh, fahre ich nur Reifen mit der Bemerkung : "Not for highway use". :p

Genau das ist der Punkt...
Viele Amtspersonen und Prüfer wissen auch nicht wie man mit den Freigabe-/Unbedenklichkeits-Bescheinigungs-Zeug umgehen soll und daher ist man halt immer auf der sicheren Seite, hat man so ein Ding in der Tasche.

Richtig spaßig wird es übrigens wenn man eine andere Reifendimension aufzieht. Da steht nämlich nur die kleinste zugelassene in den Fahrzeugpapieren, glaube ich.

Viele Grüße
 
Reifenfreigaben interessieren heute keinen Schwanz mehr wenn man nicht lt. Papieren gebunden ist an ein bestimmtes Modell.. ;) Warum auch? Die Reifen sind so gut mittlerweile, man kann sogar Avon fahren... :D
 
Mit denen kann man dAvon fahren ;)

Findet jemand den Link zu adac? Finde da nur was über Autos mit einer Tabelle.

Lg
 
Mit denen kann man dAvon fahren ;)

Findet jemand den Link zu adac? Finde da nur was über Autos mit einer Tabelle.

Lg

Klar :wink:

Seite 2 der Kasten ist interessant:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf

Mail von Michelin:
Hallo Herr ...,

ist ein Motorrad nicht Reifenfabrikatsgebunden, so könnte seitens des Gesetzgebers jedes Profil verbaut werden, solange die Größe, der Load/- Speedindex und die Bauart diagonal oder radial eingehalten wird.
Eine Freigabe wird dann nämlich nicht benötigt.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.michelin-motorrad.de
Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards

Mail von Dunlop:
Hallo Herr ..., vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da Aprilia-Motorräder keiner Reifenfabrikatsbindung mehr unterliegen, sind
wie von Ihnen gewünschte Freigaben nicht mehr notwendig.

Bei Fahrzeugen ohne bzw. mit gelöschter Fabrikatsbindung heisst das, dass
Sie - ähnlich wie beim PKW - die freie Wahl des Reifenherstellers haben.
Eine TÜV-Vorführung, ein Gutachten, eine Bescheinigung o. ä. ist somit
nicht mehr notwendig. Die Umrüstung sollte aus technischer Sicht allerdings
nur paarweise erfolgen.

Mit freundlichem Gruss ...

Viele Grüße
 
Also, mein Kumpel hat gerade seinen TÜV Mann angerufen.

Dieser meint , man muss dasselbe fabrikat fahren. Wenn man vom selben fabrikat 2 verschiedene Reifen fährt braucht man die freigabe.

Er sagte was von 180 Euro und 4 punkten bei verschiedenen Herstellern.

Wenn das stimmt bin ich froh das ich wechseln musste und wieder gleich bereift bin.

LG
 
Wie immer... und wir sind bereits bei Beitrag Nummer 15.

Mensch, was sind wir alle für Fachleute... ;-)
 
Tja, ihr Leute, :danke:

ich find zumindest gut, dass ich nicht ganz dämlich bin.. :geek:

@ph1l: Für Avon gibt es aber auch tatsächlich ne Reifenfreigabe :mrgreen: - Michelin hat's wohl nicht nötig!
@DerUnser: Ja, es gibt die von Pirelli, Bridgestone, von Metzeler und halt eben von Avon. Und weder von Conti, Dunlop noch Michelin.

Aber der ADAC Text ist schon ganz aufschlussreich. Ich werd mir also die PiPo3 kaufen, den ADAC-Text ausdrucken (evtl. bearbeiten :?) und anstelle Freigabe mitführen :-D. Und die Seite aus der Bedienungsanleitung kopieren und ebenfalls mitführen. Und dann der Bullerei erzählen, dass es den Pure nicht mehr gibt -heul:

Ich habe übrigens auch Antwort von Michelin bekommen, die leider etwas anders lautet als die an Oliver:

Hallo ...,

leider ist es uns aus zeitlichen Gründen nicht möglich flächendeckend alle Motorradmodelle mit den neuen Reifenmodellen im gleichen oder ähnlichen Zeitfenster Test zu fahren.
Im Moment haben wir noch keine Fahrtest´s mit Ihrem Motorrad und dem Power 3 gefahren.
Sehr kurzfristig ist damit noch nicht zu rechnen.
Je nach Wetterlage werden zwar auch von uns immer wieder Fahrtest´s mit verschiedenen Motorrädern gefahren.
Wann dies aber genau sein wird, welche Motorräder dann dabei sein werden und wie die Test´s ausfallen steht heute leider noch nicht fest.

Und das, obwohl man die verschiedenen Michelin-Reifen nach Herzenslust kombinieren kann (@maxl46) und in der Bedienungsanleitung - wie schon erwähnt - der Pure drin steht. Natürlich gab es auch den PiPo3 vor 2 Jahren noch nicht!!!

:danke: nochmal
 
Das kombinieren innerhalb der Marke ist nicht mal so mein ziel, sondern verschiedener marken :)

werden wir es jemals erfahren? :hypno:

Darf die Marke verschieden sein oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mmmh, müsste man eigentlich auch dürfen...
Hat mich mal wg. meinem Z4 interessiert. Auf einer Achse müssen die selben Reifen sein, aber auf 2 verschiedenen Achsen darf man - lt. Gesetzgeber, ob's gut ist, ist eine andere Frage - unterschiedliche Reifen fahren, solange sie von der Grundbauart gleich sind.

Und da ein Motorrad auf einer Achse nur einen Reifen hat ...

Aber du hast recht: :hypno:
 
Ok, ich hab recht...damit kann ich leben-huch-

nee spaß, ich muss da mal forschen beim gesetzgeber^^
 
Ich war gestern bei der Dekra, mit nem anderen Motorrad, hatte aber den Schein meiner Tuono dabei.
Hab den Ing. dann gefragt wie das aussieht? Ob ich den PiPo3 aufziehen darf? Obwohl keine Reifenfreigabe. Er hat dann in seinem Rechner nachgeschaut und sagte mir, ich könnte jeden Reifen aufziehen, denn ich will, wenn die Zahlen drauf stimmen.
Zumindest weiss ich jetzt wo ich zur Prüfung hinfahre...

Grüsse
Roland
 
Motoplex
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