S20 / M5 / PiPo3 - Freigaben

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Hi Roland,
gute Reifenwahl ;) . Wenn Du magst schreibe doch einmal im PiPo3 Thread hier, wie Deine Erfahrungen mit den Reifen ist.
Viele Grüße
 
Ich denke ist gut wenn man den Beitrag 11 von Oliver zum Teil mal für alle leserlich darstellt.

Lt. ADAC, Seite 2, Link:http://www.google.de/#sclient=psy-a...or.r_qf.&fp=cc48325920ca2fe9&biw=1407&bih=938

Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der
vorgeschriebenen Dimension gefahren werden.
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom
1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit
Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von
Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen
oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren
werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der
vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller
vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf
eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie
wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten
Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
werden.

Glaub wenns jeder lesen kann ists für alle verständlich. Also steht auch nix von "MUSS"vorne und hinten gleiches Fabrikat.
Und was im Handbuch steht interessiert sowieso nicht. Nur das was im Schein steht zählt. Alles andere ist nur Empfehlung und nicht MUSS
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, hab heute bei Michelin was neues entdeckt. EINE FREIGABE FÜR PIPO3

Freigabe PIPO.jpg
 
Ne, widerspricht nicht. Ich hab den PIPO3 auch schon drauf bevor ich die Freigabe hier gefunden habe. Aber es beruhigt vielleicht doch manche die bisschen skeptisch sind mit den unterschiedlichen Ausführungen "was man darf und was nicht".
Jetzt ist alles legal beim PIPO3.

LG,
Walter
 
Motoplex
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