Hmm....also wenn es um Recht und Unrecht bzw. Haftung geht dann zählt erst mal nur und wirklich nur das was der Gesetzgeber vorgibt!
Wenn ein Hersteller, hier AP, keine Fabrikatsbindung vorgibt dann bescheinigt er das dieses Fahrzeug in der vorgeschriebenen Reifengröße Produkte eines jeden Reifenherstellers fahren kann!
Es ist so das der Gesetzgeber lediglich Dimensionierung und Geschwindkeitsprofil zwingend vorschreibt!
Dem ist es egal ob die Pellen von Conti, Metzler oder von wem auch immer hergestellt wurden
AP ist nach dem Produkthaftungsgesetz für ihre Produkte verantwortlich und übernimmt dafür die Haftung!!!
Also keine Reifenbindung bedeutet ich darf Reifen eines jeden Herstellers fahren!!!
Warum wurden dann mal vor langer Zeit Reifenfreigaben von den einzelnen Reifenherstellern ausgestellt?
Diese dienen nur dazu zu bescheinigen das ein Reifen aus eigenem Haus als unbedenklich eingesetzt werden kann!
Entsprechende Testfahrten usw. wurden vom Reifenhersteller durchgeführt und nicht von AP.
Der Gesetzgeber würde im Falle eines Falles überprüfen ob Dimensionierung + Geschwindigkeitsprofil + Restprofil den Vorgaben entspricht.
Ist das so, dann ist alles i.O.
Eine Reifenfreigabe, wenn dieser Reifen nicht identisch ist mit einer Feifenbindung seitens AP (wenn es diese dann geben würde), würde die Sachlage weiter zu Gunsten des Bikers darstellen.
AP als Fahrzeughersteller wäre aber raus weil die eine Reifenbindung verlangt hätten.
Der Gesetzgebr sagt ok.....weil Größe usw. stimmt und die Freigabebescheinigung noch zusätzlich bestätigt.
Der Gesetzgeber würde aber auch ok sagen wenn keine Reifenfreigabe vorliegt....weil alle Vorgaben eingehalten wurden.
Wenn allerdings ein Reifenhersteller ausdrücklich oder schriftlich bestätigt das SEIN Reifen als bedenklich einzustufen ist....dann bleibt die Beweislast beim Biker!!!!
Haha....ich hab noch nie gelesen das ein Reifenhersteller einen Reifen als BEDENKLICH im Einsatz mit einem Fahrzeug X,Y,Z einstuft.
Das Conti keine Freigaben erstellt hat nur was mit Aufwand und Kosten zu tun.
Eine Reifenfreigabe würde natürlich zwingend ein Szenario an Testfahrten und Feldversuchen nach sich ziehen.
Da aber AP keine Reifenbindung vorschreibt wird das auch bei Conti nicht gemacht.....
Richtig wäre es wenn der Contimann schreiben würde....wir erstellen keine Freigabe für eine Tuono weil das nicht gefordert wird.
Natürlich werden die wenn keine Reifenfreigabe existiert auch kein Schriftstück erstellen das bestätigt das keine Bestätigung (Reifenfreigabe) benötigt wird.
Gruß