Verbandspäckchen

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Das musst den östereichischen Gesetzgeber fragen!

Wobei ich hab gerade nach den gesetzlichen Vorschriften gesucht und zweierlei Aussagen gefunden!
Einmal isses Pflicht und einmal auch wieder nicht!


Vielleicht können uns unsere östereichischen Forumskollegen Klarheit verschaffen
was den nun Sache ist!

Muss eine Ersatzbrille mitgeführt werden, wenn eine Fehlsichtigkeit im Führerschein eingetragen ist oder nicht?

Hi,
ich kenne keinen Fall, wo es kontrolliert wurde, aber gesetzlich muss man eine Reservebrille mithaben.
Ich habe seit über 30ig Jahren keine mit.

lg, Alexander
 
Vielleicht wäre es gut, wenn man sich selbst mal auf den einschlägigen Seiten informiert.
Laut ADAC besteht in Italien keine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer,
sehr wohl aber eine Verbandspackerlpflicht in Österreich.

Ich weiß, dass es schwer ist den Überblick zu behalten.
So hab ich mich letztes Jahr auf meiner ACT Italien Tour auch auf "dünnes Eis" begeben, denn dort gibt es eine andere Winterreifenregelung, als bei uns.
Ich glaube bis Anfang November dürfen keine Winterreifen gefahren werden und auf meiner Reifenflanke meiner Enduro prangte das M&S Zeichen.

In Tschechien müsste ich normalerweise auch ein komplettes Lampenset dabei haben.
Hatte ich noch nie.
 
Bei den APRC Modellen ab 2012(?)/2013(?) sieht doch der Tank dort anders aus.

Oder wurde das bei den 1100er wieder geändert?

Ääähm, ich wollte mal vorsichtig meine Frage wieder in Erinnerung rufen.
Bei meiner 14er geht die in #2 gezeigte Variante nämlich definitiv nicht, da an der Stelle noch ganz viel Tank ist.
 
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Laut ADAC besteht in Italien keine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer,
sehr wohl aber eine Verbandspackerlpflicht in Österreich.

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@nairolF : Nur noch kurz das:

der Vollständigkeithalber sollte aber erwähnt werden, daß in Italien zwischen einer Mitführpflicht und einer Tragepflicht unterschieden wird!

Du musst zwar keine Mitführen aber im Falle eines Falles eine Tragen!
Zugegebenermaßen etwas kurios!


Soooo back to topic!
 
der Vollständigkeithalber sollte aber erwähnt werden, daß in Italien zwischen einer Mitführpflicht und einer Tragepflicht unterschieden wird!

Du musst zwar keine Mitführen aber im Falle eines Falles eine Tragen!
Zugegebenermaßen etwas kurios!
Wenn Du dann keine hast, gibts bestimmt welche von der italienischen Polizei gegen geringes Entgeld 😉
 
So hatte ich das gemacht. Ein Aliant - Batterie nehmen, dann bekommt man am meisten Platz. Die sind kleiner als die üblichen Verdächtigen.
Aliant YLP09B Motorrad Lithium Batterie
12 V, 9 Ah (äquivalent zur Bleibatterie), 280 Ampere Startstrom für ca.10s, Maße: 150 x 65 x 91mm (Länge x Breite x Höhe), Gewicht 0.61 Kg
 
Also in Österreich gilt § 102/10 KFG: Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen.

Das bedeutet, es gibt weder eine Norm noch ein Ablaufdatum. Wenn du ein luftdichtverpacktes Pflaster in einem widerstandsfähigen Behältniss mitführst, dann reicht das.
 
@Alex87 Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist du vom "Fach". Würden denn die Kollegen eine verschweißte Mullbinde und zwei Pflaster akzeptieren?
Weil zwischen Recht haben und erhalten ist ja immer noch ein Unterschied.
 
@Alex87 Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist du vom "Fach". Würden denn die Kollegen eine verschweißte Mullbinde und zwei Pflaster akzeptieren?
Weil zwischen Recht haben und erhalten ist ja immer noch ein Unterschied.

Wenn du aus Österreich bist und die Sachen in einem o.a. Behältnis verwahrst, dann ja :)
 
Motoplex
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