Ich wurde vor ca 5 Jahren von vorn geblitzt und der Fotograph hat sich mein Kennzeichen notiert. Es ging um 75€ ohne Punkte, ich glaub knapp unter 20 zu schnell innerhalb einer Ortschaft.
Ich hab mich gefreut und dachte ich komm straffrei aus der Nummer heraus und hab Wiederspruch eingelegt. Nun ging es los ...
Als erstes hat die Pol in der Nachbarschaft herum gefragt ob ich das auf den Fotos sein könnte und dann kam die Vorladung zum Gericht.
Dort hatte ich Glück das mich der Richter auf dem Flur begrüßte und sich freute das ich schon da wäre. Ich fragte Ihn erstmal woher er mich überhaupt kennt, denn ich war echt perplex. Die Antwort war " Oh ihre Fotos sind doch eindeutig" Da fragte ich ihn ob er andere hätte als ich und da meinte er nur, warten Sie mal und holte die Akte. Immernoch auf dem Flur zeigte er mir meine Bilder, dunkle Visier wegretuschiert und in DIN A4 Großaufnahme. Hui, das war ich nun wirklich. Er meinte nun ich könne immernoch mein Einspruch zurückziehen da die Verhandlung nicht eröffnet sei oder weiter behaupten ich sei das nicht. Dann würde er ein Gesichtserkennungsgutachten anfordern und den Fotographen als Zeugen vorladen der ja auch ne Amtsperson ist. Arbeitsausfall und Gutachterkosten würden mir als Halter auferlegt werden. Naja da hab ich den Einspruch zurückgezogen.
Dank digitalisierter Passbilder im Einwohnermeldeamt kann im Vorfeld übrigens schon im Vorfeld geprüft werden ob das Gesicht unter dem Helm auch die angegebene Person ist oder nicht.
Ich hab mich gefreut und dachte ich komm straffrei aus der Nummer heraus und hab Wiederspruch eingelegt. Nun ging es los ...
Als erstes hat die Pol in der Nachbarschaft herum gefragt ob ich das auf den Fotos sein könnte und dann kam die Vorladung zum Gericht.
Dort hatte ich Glück das mich der Richter auf dem Flur begrüßte und sich freute das ich schon da wäre. Ich fragte Ihn erstmal woher er mich überhaupt kennt, denn ich war echt perplex. Die Antwort war " Oh ihre Fotos sind doch eindeutig" Da fragte ich ihn ob er andere hätte als ich und da meinte er nur, warten Sie mal und holte die Akte. Immernoch auf dem Flur zeigte er mir meine Bilder, dunkle Visier wegretuschiert und in DIN A4 Großaufnahme. Hui, das war ich nun wirklich. Er meinte nun ich könne immernoch mein Einspruch zurückziehen da die Verhandlung nicht eröffnet sei oder weiter behaupten ich sei das nicht. Dann würde er ein Gesichtserkennungsgutachten anfordern und den Fotographen als Zeugen vorladen der ja auch ne Amtsperson ist. Arbeitsausfall und Gutachterkosten würden mir als Halter auferlegt werden. Naja da hab ich den Einspruch zurückgezogen.
Dank digitalisierter Passbilder im Einwohnermeldeamt kann im Vorfeld übrigens schon im Vorfeld geprüft werden ob das Gesicht unter dem Helm auch die angegebene Person ist oder nicht.