Motorradfahren in der Gruppe, Rechtslage

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Sehe ich anders. Wenn du den Sicherheitsabstand nicht einhälst, warum sollte dann jemand für Dich haften?
 
@mrk Bist du sicher, dass du es richtig verstanden hast?
Jemand aus der Gruppe fährt dir auf und dessen Versicherung zahlt nicht mit der Begründung, dass ihr in einer Gruppe gefahren seid und dort eine stillschweigende Übereinkunft besteht, dass keine Sicherheitabstände notwendig sind. Daher handeln alle Gruppenteilnehmer auf eigene Gefahr und keine Versicherung muss einstehen, wenn sich Gruppenmitglieder gegenseitig abschießen.
 
@mrk Bist du sicher, dass du es richtig verstanden hast?
Jemand aus der Gruppe fährt dir auf und dessen Versicherung zahlt nicht mit der Begründung, dass ihr in einer Gruppe gefahren seid und dort eine stillschweigende Übereinkunft besteht, dass keine Sicherheitabstände notwendig sind. Daher handeln alle Gruppenteilnehmer auf eigene Gefahr und keine Versicherung muss einstehen, wenn sich Gruppenmitglieder gegenseitig abschießen.

Und das soll jetzt ein Komplott der bösen Versicherer sein? Was kommt als Nächstes? Haftungsbeschränkungen bei grobem Vorsatz oder kriminellen Handlungen?
 
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Und das soll jetzt ein Komplott der bösen Versicherer sein? Was kommt als Nächstes? Haftungsbeschränkungen bei grobem Vorsatz oder kriminellen Handlungen?
Ich weiß ja nicht, was du mir jetzt unterstellst...
Aber anders.. Wenn ich mich mit ein paar Leuten treffe um im öffentlichen Straßenverkehr gemeinsam eine Strecke abfahren, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, wenn der Hintermann träumt und mich abräumt. Mal eben ein paar tausend Euro durch den Kamin.
 
Ich weiß ja nicht, was du mir jetzt unterstellst...
Aber anders.. Wenn ich mich mit ein paar Leuten treffe um im öffentlichen Straßenverkehr gemeinsam eine Strecke abfahren, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, wenn der Hintermann träumt und mich abräumt. Mal eben ein paar tausend Euro durch den Kamin.

Du bleibst nur dann auf Deinem Schaden sitzen, wenn Dein Hintermann ihn Dir nicht ersetzt. Was ist daran so seltsam? Wie stellst Du das denn sonst vor?
Ihr fahrt in der Gruppe (Freuuuunde und so) und geht dabei ein deutlich erhöhtes Risiko ein (das weiß man eigentlich auch von wegen Sicherheitsabstand und so). Dann kracht es trotzdem und weil Dein auffahrender Kumpel nur dann großzügig den von ihm verursachten Schaden regulieren möchte, wenn seine Versicherung die Patte rüberschiebt, gehst Du leer aus. Das findest Du jetzt voll gemein?
Der Doofmann ist dann aber natürlich nicht Dein Kumpel, der alte Ehrenmann, sondern der böse Versicherer. Verstehe ich das so ungefähr richtig?
 
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Ich bezahl eine Versicherung dafür, dass sie solche Schäden übernimmt. Ich habe auch ganz sicher nie einem Haftungsverzicht zugestimmt und schon gar nicht stillschweigend. Mit der selben Begründung könnte man das Fahren auf der linken Spur der BAB mit 130 als Suizidversuch werten. Nicht strafbar, aber für Schäden haftet der Suizidler.

Davon mal ab. Dem Artikel fehlt die Quellenangabe, interessant wäre schon, was es noch für Begleitumstände im Urteil zu würdigen gab. Bei 'ner Horde Halbstarker Möchtegern Marquezen, sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.
 
Nur um das mal klar zu stellen: Ich erwarte von jedem der hinter mir fährt, dass er Sicherheitsabstand einzuhalten hat. Und ich habe nie irgendein Abkommen geschlossen, dass er darauf verzichten darf.
Bedauerlicherweise weiß ich von einem Fall, bei dem jemand in einer Rechtskurve stürzte, von der linken Mauer reflektiert wurde und von der nachfolgenden Person überrollt wurde.
Wer mir zu dicht auffährt, soll gefälligst vor mir fahren, weil dann ist er schneller als ich oder die Gruppe.

Ich finde es eine Unverschämtheit zu unterstellen, dass man als Motorradfahrer das halt so macht.

Mit der gleichen Argumentation könnte die Versicherung sagen: Es ist bekannt, dass Autofahrer immer vom Handy abgelenkt werden, deshalb bezahlen wir prinzipiell keinen Auffahrunfall mehr.
 
Ich bezahl eine Versicherung dafür, dass sie solche Schäden übernimmt. Ich habe auch ganz sicher nie einem Haftungsverzicht zugestimmt und schon gar nicht stillschweigend. Mit der selben Begründung könnte man das Fahren auf der linken Spur der BAB mit 130 als Suizidversuch werten. Nicht strafbar, aber für Schäden haftet der Suizidler.

Du haftest als Fahrer mit mehr als 130 auf deutschen Autobahnen auch automatisch mit der Hälfte, je nach Unfallart auch voll.
 
Ich bezahl eine Versicherung dafür, dass sie solche Schäden übernimmt. Ich habe auch ganz sicher nie einem Haftungsverzicht zugestimmt und schon gar nicht stillschweigend. Mit der selben Begründung könnte man das Fahren auf der linken Spur der BAB mit 130 als Suizidversuch werten. Nicht strafbar, aber für Schäden haftet der Suizidler.

Davon mal ab. Dem Artikel fehlt die Quellenangabe, interessant wäre schon, was es noch für Begleitumstände im Urteil zu würdigen gab. Bei 'ner Horde Halbstarker Möchtegern Marquezen, sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.

Du bezahlst eine Versicherung dafür, dass sie Deine Haftung übernimmt. Genau das tut sie.
Wenn Du denkst, dass Du Deine Versicherung für die Übernahme der von Dir verursachten Schäden bezahlst, dann unterliegst Du einfach einem Irrtum (jedenfalls im Falle der Haftpflichtversicherung). Sagt ja schon der Name.
Und daß hier seitens des Verursachers keine Haftung besteht, bestimmt nicht die Versicherung sondern das Gericht (auch wieder in diesem Fall hier).
Konkret ist aber der stillschweigende Haftungsverzicht beim Fahren in Gruppe keine Neuigkeit. Das ist schon seit langen Jahren so.
 
Du haftest als Fahrer mit mehr als 130 auf deutschen Autobahnen auch automatisch mit der Hälfte, je nach Unfallart auch voll.
Meines Wissens bekommst du eine Teilschuld, deren finanzielle Belastung deine Versicherung trägt und du hochgestuft wirst.
Du bezahlst auf jeden Fall nicht die 50000€ Schaden an der S-Klasse die du gerade aufgemischt hast aus eigener Kasse.
Maximal fordert die Versicherung von dir einen gewissen gedeckelten Regress.
Aber es wird nicht dem Geschädigten überlassen zivilrechtlich gegen den Unfallverursacher vorzugehen, sondern wird erst mal von der Versicherung entschädigt.
 
Und daß hier seitens des Verursachers keine Haftung besteht, bestimmt nicht die Versicherung sondern das Gericht (auch wieder in diesem Fall hier).
Doch, sie lehnt eine Schadensregulierung ab, weshalb es überhaupt erst zu diesem Gerichtsurteil kommt.
 
Nur um das mal klar zu stellen: Ich erwarte von jedem der hinter mir fährt, dass er Sicherheitsabstand einzuhalten hat. Und ich habe nie irgendein Abkommen geschlossen, dass er darauf verzichten darf.
Bedauerlicherweise weiß ich von einem Fall, bei dem jemand in einer Rechtskurve stürzte, von der linken Mauer reflektiert wurde und von der nachfolgenden Person überrollt wurde.
Wer mir zu dicht auffährt, soll gefälligst vor mir fahren, weil dann ist er schneller als ich oder die Gruppe.

Ich finde es eine Unverschämtheit zu unterstellen, dass man als Motorradfahrer das halt so macht.

Mit der gleichen Argumentation könnte die Versicherung sagen: Es ist bekannt, dass Autofahrer immer vom Handy abgelenkt werden, deshalb bezahlen wir prinzipiell keinen Auffahrunfall mehr.

Naja nochmal: Das "Abkommen" hast Du in dem Moment (darum stillschweigend) geschlossen, als Du in der Gruppe gefahren bist.
Der von Dir geschilderte Fall hat absolut nichts mit dem geschilderten Fall zu tun.
Und nochmal: Die Versicherung sagt hier gar nichts. Sie tritt ein, wenn der Hintermann haftet. Das ist im beschriebenen Fall nicht der Fall. Also zahlt die Versicherung auch nicht. Im Gegenteil wäre ich stinksauer, wenn meine Versicherung allen möglichen Leuten alles mögliche ohne vertragliche Grundlage bezahlt. Das tut sie nämlich auch mit meinen Beiträgen.
Und ganz zum Schluss: Wenn Dein Handy-Telefonat zum Unfall führt, dann schränkt das natürlich auch die Haftpflicht des Versicherers ein. Im konkreten Fall holt sie sich das Geld nur von Dir zurück.
Ist nicht böse gemeint, aber wenn mein nicht versteht, was eine Versicherung ist, sondern lediglich danach geht, was man von ihr erwartet oder sich wünscht, dann kommen genau solche Diskussionen auf.
 
Du haftest als Fahrer mit mehr als 130 auf deutschen Autobahnen auch automatisch mit der Hälfte, je nach Unfallart auch voll.
Nicht automatisch, kommt ggf auf die eigene und gegnerische Vertretung an. Eigenes Bsp: 185kmh, Reifenplatzer LKW, Volltreffer in meinem Grill, Leitplanke links, Schleudern nach rechts , "leichtes" touchieren eines PKW auf dem rechten Fahrstreifen...Schuld (nach Verhandlung) 0. Vielleicht auch nur weil der LKW nicht mehr flüchten konnte auf der Felge...
 
Du wiederholst mich, nur mit anderen Worten. Wenn mir ein Auffahrunfall passiert, dann hat die Haftpflicht gefälligst meinem Unfallgegner zu leisten, dafür bezahl ich sie. Und nein, da hab ich ganz sicher nie ausoptiert.
Demnächst werden wir bei Gruppenausfahrten noch Versicherungspolicen studieren und ggf. einfach noch am Treffpunkt vor Abfahrt uns einen Stapel Formulare unterschreiben, die dokumentieren, dass wir nicht stillschweigend den Haftungsverzicht erklärt haben.
 
Doch, sie lehnt eine Schadensregulierung ab, weshalb es überhaupt erst zu diesem Gerichtsurteil kommt.

Nochmal. Eine Versicherung versichert die Haftung. Hier besteht keine Haftpflicht, also gibt es für die Versicherung auch absolut keinen Grund einen Schaden zu regulieren. Das ist wirklich nicht so schwierig zu verstehen. Das sind absolute Grundlagen der Haftpflicht. Steht in allen Versicherungsbedingungen klipp und klar drin und wurde übrigens auch von Dir so unterschrieben.
 
Wenn ich aber den Motorradfahrer, der mich abgeräumt hat, gar nicht kenne, dann bezahlt aber die Versicherung doch?
Oder hat es da noch den Passus, dass Schäden unter Zweirädern nicht reguliert werden?

Auf der Rennstrecke verstehe ich das. Aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
 
Nicht automatisch, kommt ggf auf die eigene und gegnerische Vertretung an. Eigenes Bsp: 185kmh, Reifenplatzer LKW, Volltreffer in meinem Grill, Leitplanke links, Schleudern nach rechts , "leichtes" touchieren eines PKW auf dem rechten Fahrstreifen...Schuld (nach Verhandlung) 0. Vielleicht auch nur weil der LKW nicht mehr flüchten konnte auf der Felge...

Ihr schmeißt hier komplett alles durcheinander. Ein LKW hat ein komplett anderes Betriebsrisiko als ein PKW.
 
Wenn ich aber den Motorradfahrer, der mich abgeräumt hat, gar nicht kenne, dann bezahlt aber die Versicherung doch?
Oder hat es da noch den Passus, dass Schäden unter Zweirädern nicht reguliert werden?

Auf der Rennstrecke verstehe ich das. Aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Wenn Du den Motorradfahrer, der Dich abräumt gar nicht kennst und (und das ist entscheidend) auch nicht in gegenseitigem Einvernehmen in einer Gruppe gefahren seid, dann wird das ganz normal geregelt. Denn dann seid Ihr ja gerade nicht stillschweigend als Gruppe unterwegs gewesen.
Rennstrecke ist wieder ein KOMPLETT anderes Thema.
 
Motoplex
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