Motorradfahren in der Gruppe, Rechtslage

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Ich glaub, der Punkt ist hier, dass die Begleitumstände fehlen. Das Gericht baut sich ein komisches Vehikel eines stillschweigenden Verzichts. So wie es da steht, kann man praktisch jede Gruppenfahrt zum Haftungsverzicht erklären.
 
An die Rechtskundigen Teilnehmer dieses Forums, wie sieht es eigentlich, aus wenn, man ein Schriftstück aufsetzt in dem man sich bestätigen läst oder sich genenseitig bestätigt, daß man nicht auf die Haftung in einer Gruppe (kleinen Gruppe) verzichtet?
 
Du wiederholst mich, nur mit anderen Worten. Wenn mir ein Auffahrunfall passiert, dann hat die Haftpflicht gefälligst meinem Unfallgegner zu leisten, dafür bezahl ich sie. Und nein, da hab ich ganz sicher nie ausoptiert.
Demnächst werden wir bei Gruppenausfahrten noch Versicherungspolicen studieren und ggf. einfach noch am Treffpunkt vor Abfahrt uns einen Stapel Formulare unterschreiben, die dokumentieren, dass wir nicht stillschweigend den Haftungsverzicht erklärt haben.

Du verstehst mich immer noch nicht. Darum ganz langsam:

"Wenn mir ein Auffahrunfall passiert, dann hat die Haftpflicht gefälligst meinem Unfallgegner zu leisten, dafür bezahl ich sie."
Wenn Dir ein Auffahrunfall passiert (also z.B. mit dem Auto oder Fahrrad, aber eben nicht in einer Gruppe), dann haftest Du. Deine Haftpflichtversicherung prüft das als Allererstes, ob Du wirklich haftest, oder ob der Geschädigte aus welchen Gründen auch immer keine Haftung von Dir fordern kann. Besteht Deine Haftpflicht (z.B. bei Einzelfahrt), dann tritt Deine Versicherung an Deiner Statt ein und begleicht den Schaden. Erfüllt also für Dich Deine Verpflichtungen.

Hier (bei der Gruppenfahrt) passiert dasselbe, nur mit anderem Ergebnis. Die Versicherung prüft Deine Haftpflicht und kommt zu dem Ergebnis (gerichtlich bestätigt), dass Du nicht haftbar zu machen ist. Und genau deswegen zahlt sie dem Geschädigten auch keinen Schaden. Warum auch? So habt Ihr den Vertrag geschlossen.

Überleg Dir mal den Umkehrschluss und was es bedeuten würde, wenn die Versicherung auch immer dann bezahlt, wenn gar keine Haftpflicht besteht. Mal ehrlich - das sollte man doch schon alleine am Namen "Haftpflichtversicherung" erkennen können.
 
Die Begründung ist doch, dass durch dauerhaftes unterschreiten des Sicherheitsabstandes in der Gruppe ein erhöhtes Risiko eingegangen wurde, damit auch ein Auffahrunfall billigend in Kauf genommen wurde. Das führt dann dazu dass die Versicherung nicht zahlen muss, weil die es angeblich drauf angelegt haben.
So zumindest die Theorie des Gerichts.
Aus meiner Sicht relativ schwer nachzuweisen, wenn jeder die Klappe hält oder nicht mitgefilmt wurde.
 
An die Rechtskundigen Teilnehmer dieses Forums, wie sieht es eigentlich, aus wenn, man ein Schriftstück aufsetzt in dem man sich bestätigen läst oder sich genenseitig bestätigt, daß man nicht auf die Haftung in einer Gruppe (kleinen Gruppe) verzichtet?

Das wird bei Gericht und der Versicherung zu viel Erheiterung führen und bei Schulungen zur Produkt-Erklärung einen Ehrenplatz bekommen.
Gleich nach dem Typen, der nach 10 Jahren die Beiträge für seine Risikoversicherung zurück haben wollte, nachdem er gekündigt hatte.
 
Du verstehst mich immer noch nicht. Darum ganz langsam:
Glaube ich nicht. Du wiederholst mich immer noch, nur mit noch viel mehr und anderen Worten.

Was verstehst du denn nicht, was ich dir mit kürzeren Worten versuche zu erklären.

Ich möchte, dass die Leute um mich herum, auch wenn man sie Gruppe nennt, haftbar sind und ich bin da auch gerne haftbar, weil ich nicht möchte, dass irgendwer auf seinen Schäden aus mehr oder weniger großem fremdverschuldeten Hoppala sitzen bleibt. Anders ausgedrückt: So lange ich in der Gruppe fahre, bin ich nicht haftbar, ich hätte gern meine Versciherungsbeiträge zurück.
 
Glaube ich nicht. Du wiederholst mich immer noch, nur mit noch viel mehr und anderen Worten.

Was verstehst du denn nicht, was ich dir mit kürzeren Worten versuche zu erklären.

Ich möchte, dass die Leute um mich herum, auch wenn man sie Gruppe nennt, haftbar sind und ich bin da auch gerne haftbar, weil ich nicht möchte, dass irgendwer auf seinen Schäden aus mehr oder weniger großem fremdverschuldeten Hoppala sitzen bleibt. Anders ausgedrückt: So lange ich in der Gruppe fahre, bin ich nicht haftbar, ich hätte gern meine Versciherungsbeiträge zurück.

Ja. Aber nur, weil Du das gerne möchtest, ist das eben nicht automatisch so. Sonst hieße es "Wünsch-Dir-was-Versicherung".
Es besteht keine Haftung. Punkt. Das hat ein Gericht entschieden. Nicht der Versicherer.

Du wirst auch keine Versicherungsbeiträge zurück bekommen, weil die Versicherung genau das erfüllt hat, was Ihr beidseitig vertraglich vereinbart und unterschrieben habt.
 
Das wird bei Gericht und der Versicherung zu viel Erheiterung führen und bei Schulungen zur Produkt-Erklärung einen Ehrenplatz bekommen.
Hier sind wir genau beim Punkt. Das Gericht konstruiert ja nicht irgendwie "Der Fall ist in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen" oder "das ist Vorsatz, der Unfallverursacher haftet und die HPV geht nur in Vorleistung", sondern es sagt, man hätte auf Haftung verzichtet. Das ist schon arg hahnebüchen.
 
Das wird bei Gericht und der Versicherung zu viel Erheiterung führen und bei Schulungen zur Produkt-Erklärung einen Ehrenplatz bekommen.
Gleich nach dem Typen, der nach 10 Jahren die Beiträge für seine Risikoversicherung zurück haben wollte, nachdem er gekündigt hatte.

Also gibt nur die Möglichkeit nicht in einer Gruppe zufahren, da ein Dokument in dem ich meinen Mitfahren mitteilen, daß ich nicht damit einverstanden bin, daß er den Mindestabstand nicht ein hält, keine Wirkung hat?
 
Auch ich habe hier ein Problem mit diesem "stillschweigenden Haftungsverzicht". Hier wird von Aussenstehenden etwas unterstellt das meiner Meinung nach jeglicher Grundlage entbehrt. Wenn ich in einer Gruppe fahre, egal ob ich die Leute kenne oder nicht, es gelten doch die gleichen Verkehrsregeln und ich habe mich daran zu halten. Wenn ich das nicht tue mache ich mich haftbar. Und wenn ich haftbar bin, warum soll dann meine Haftpflichtversicherung nicht eintreten müssen?

Wenn es da ein Gerichtsurteil gibt dann beduetet das, dass ein Richter so entschieden hat. Das bedeutet aber nicht unbeding, dass das auch richtig ist.
 
Hier sind wir genau beim Punkt. Das Gericht konstruiert ja nicht irgendwie "Der Fall ist in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen" oder "das ist Vorsatz, der Unfallverursacher haftet und die HPV geht nur in Vorleistung", sondern es sagt, man hätte auf Haftung verzichtet. Das ist schon arg hahnebüchen.

Kann man ja hahnebüchen finden, aber das kommt vom Gericht und nicht vom Versicherung. Und zum wiederholten Mal: Keine Haftung - keine Versicherung.
 
Also gibt nur die Möglichkeit nicht in einer Gruppe zufahren, da ein Dokument in dem ich meinen Mitfahren mitteilen, daß ich nicht damit einverstanden bin, daß er den Mindestabstand nicht ein hält, keine Wirkung hat?

Genau so.
Gibt schon ne Menge guter Gründe, warum ich bei unseren Donnerrunden so "uncool" geworden bin.
Anders gesagt: Wenn Du in einer Gruppe mitfährst, gibst Du stillschweigend allen anderen zu verstehen, dass Du auf ihre Haftpflicht Dir gegenüber verzichtest. Das ist hart, aber deswegen trotzdem nicht unwahr. Die Gerichte entscheiden regelmäßig und schon seit langen Jahren so. Wundert mich ehrlich gesagt, dass das hier so eine Neuigkeit ist.
 
Da liegt der Georg wohl doch nicht richtig, bzw. es kommt auf die Umstände an:

Aber er hat auch Recht, denn es kommt auf den Einzelfall an. Es kann, laut diesem Urteil, nicht grundsätzlich ein "stillschweigender Haftungsverzicht" konstruiert werden, und das ist auch gut so. Ich denke der erste Fall ist dabei eher nicht die Regel, wird aber von den Versicherungen, verständlicher Weise, gerne als Beispiel angeführt.
 
Auch ich habe hier ein Problem mit diesem "stillschweigenden Haftungsverzicht". Hier wird von Aussenstehenden etwas unterstellt das meiner Meinung nach jeglicher Grundlage entbehrt. Wenn ich in einer Gruppe fahre, egal ob ich die Leute kenne oder nicht, es gelten doch die gleichen Verkehrsregeln und ich habe mich daran zu halten. Wenn ich das nicht tue mache ich mich haftbar. Und wenn ich haftbar bin, warum soll dann meine Haftpflichtversicherung nicht eintreten müssen?

Wenn es da ein Gerichtsurteil gibt dann beduetet das, dass ein Richter so entschieden hat. Das bedeutet aber nicht unbeding, dass das auch richtig ist.

Da bin ich bei Dir. Aber Recht spricht eben in Deutschland ein Gericht. Und daran hält sich die Versicherung in der Folge.
Das finde ich auch gut so, denn ansonsten könnte sich die Versicherung ja in der Tat danach richten, worauf sie gerade Bock hat. Das will aber bestimmt niemand von uns.
 
Also immer schön als Letzter fahren. Oder muss meine Vollkasko für meinen eigenen Schaden auch nicht aufkommen, wenn ich jemanden auffahren?
 
Können wir uns darauf einigen, dass das Gericht in Frankfurt 2015 in einem krasseren Fall etwas entschieden hat, was Rechtsgültigkeit besitzt?
Und sich die Versicherungen nun stets darauf berufen?

Allerdings heißt das nicht, dass das in jedem Fall so sein muss. Man muss allerdings ein Gericht dazu bemühen und einen fähigen Anwalt haben.
 
Zu mir hat mal ein Versicherungsvertreter gesagt:
Wenn du möchtest, dass deine Haftpflichtversicherung auch bezahlt, dann schließe eine Rechtsschutzversicherung ab. Als meine Haftplicht, nachdem ich bei einem Motorradunfall zivilrechtlich keine Mitschuld bekommen hatte, einen Deal mit der gegnerischen Haftplicht gemacht hatte und mich deswegen zurückstufen wollte, hat sich das zum ersten Mal bezahlt gemacht.
 
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