Ich glaub, der Punkt ist hier, dass die Begleitumstände fehlen. Das Gericht baut sich ein komisches Vehikel eines stillschweigenden Verzichts. So wie es da steht, kann man praktisch jede Gruppenfahrt zum Haftungsverzicht erklären.
Du wiederholst mich, nur mit anderen Worten. Wenn mir ein Auffahrunfall passiert, dann hat die Haftpflicht gefälligst meinem Unfallgegner zu leisten, dafür bezahl ich sie. Und nein, da hab ich ganz sicher nie ausoptiert.
Demnächst werden wir bei Gruppenausfahrten noch Versicherungspolicen studieren und ggf. einfach noch am Treffpunkt vor Abfahrt uns einen Stapel Formulare unterschreiben, die dokumentieren, dass wir nicht stillschweigend den Haftungsverzicht erklärt haben.
An die Rechtskundigen Teilnehmer dieses Forums, wie sieht es eigentlich, aus wenn, man ein Schriftstück aufsetzt in dem man sich bestätigen läst oder sich genenseitig bestätigt, daß man nicht auf die Haftung in einer Gruppe (kleinen Gruppe) verzichtet?
Glaube ich nicht. Du wiederholst mich immer noch, nur mit noch viel mehr und anderen Worten.Du verstehst mich immer noch nicht. Darum ganz langsam:
Glaube ich nicht. Du wiederholst mich immer noch, nur mit noch viel mehr und anderen Worten.
Was verstehst du denn nicht, was ich dir mit kürzeren Worten versuche zu erklären.
Ich möchte, dass die Leute um mich herum, auch wenn man sie Gruppe nennt, haftbar sind und ich bin da auch gerne haftbar, weil ich nicht möchte, dass irgendwer auf seinen Schäden aus mehr oder weniger großem fremdverschuldeten Hoppala sitzen bleibt. Anders ausgedrückt: So lange ich in der Gruppe fahre, bin ich nicht haftbar, ich hätte gern meine Versciherungsbeiträge zurück.
Hier sind wir genau beim Punkt. Das Gericht konstruiert ja nicht irgendwie "Der Fall ist in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen" oder "das ist Vorsatz, der Unfallverursacher haftet und die HPV geht nur in Vorleistung", sondern es sagt, man hätte auf Haftung verzichtet. Das ist schon arg hahnebüchen.Das wird bei Gericht und der Versicherung zu viel Erheiterung führen und bei Schulungen zur Produkt-Erklärung einen Ehrenplatz bekommen.
Das wird bei Gericht und der Versicherung zu viel Erheiterung führen und bei Schulungen zur Produkt-Erklärung einen Ehrenplatz bekommen.
Gleich nach dem Typen, der nach 10 Jahren die Beiträge für seine Risikoversicherung zurück haben wollte, nachdem er gekündigt hatte.
Hier sind wir genau beim Punkt. Das Gericht konstruiert ja nicht irgendwie "Der Fall ist in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen" oder "das ist Vorsatz, der Unfallverursacher haftet und die HPV geht nur in Vorleistung", sondern es sagt, man hätte auf Haftung verzichtet. Das ist schon arg hahnebüchen.
Also gibt nur die Möglichkeit nicht in einer Gruppe zufahren, da ein Dokument in dem ich meinen Mitfahren mitteilen, daß ich nicht damit einverstanden bin, daß er den Mindestabstand nicht ein hält, keine Wirkung hat?
Da liegt der Georg wohl doch nicht richtig, bzw. es kommt auf die Umstände an:
Auch ich habe hier ein Problem mit diesem "stillschweigenden Haftungsverzicht". Hier wird von Aussenstehenden etwas unterstellt das meiner Meinung nach jeglicher Grundlage entbehrt. Wenn ich in einer Gruppe fahre, egal ob ich die Leute kenne oder nicht, es gelten doch die gleichen Verkehrsregeln und ich habe mich daran zu halten. Wenn ich das nicht tue mache ich mich haftbar. Und wenn ich haftbar bin, warum soll dann meine Haftpflichtversicherung nicht eintreten müssen?
Wenn es da ein Gerichtsurteil gibt dann beduetet das, dass ein Richter so entschieden hat. Das bedeutet aber nicht unbeding, dass das auch richtig ist.
Da liegt der Georg wohl doch nicht richtig, bzw. es kommt auf die Umstände an:
Also immer schön als Letzter fahren. Oder muss meine Vollkasko für meinen eigenen Schaden auch nicht aufkommen, wenn ich jemanden auffahren?