Warum? Nur ausschliesslich die im Schein eingetragenen Dimensionen dürfen auf öffentlichen Strassen bewegt werden.
Sorry, ich habe nur Treads gefunden, die Sinn o. Unsinn von 200er Reifen auf Landstrassen behandelt haben.
Siehe oben: Nur ausschliesslich die im Schein eingetragenen Dimensionen dürfen auf öffentlichen Strassen bewegt werden. Wenn 180er eingetragen sind, darfst du sie nehmen, wenn nicht, dann nicht...
Ich sehe hier nur 190/55 ZR 17 ...
Ich gehe mal davon aus daß hier richtigerweise über die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( alt: Fahrzeugschein) geschrieben wird!
Das in diesem Dokument nicht mehr
alle zulässigen Reifendimensionen unter den Punkten 15.1 bis 15.3 aufgeführt werden, führt immer wieder zu Diskussionen.
Gerade bei Kontrollen durch die Polizei kann dies zu Missverständnissen führen. Aber das weiß die Polizei ebenfalls, für die ist es nämlich genauso undurchsichtiger geworden.
Deswegen wird dieser Punkt bei den wenigsten Kontrollen noch beachtet. Meist wird nur noch auf eine ausreichende Profiltiefe geschaut, alles andere ist auf der Straße recht aufwendig!
Entsprechen die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene
Reifendimension nicht der tatsächlich auf den Fahrzeug montierten Reifendimension, so ist der Hinweis zu Feld (15.1) und (15.3.) auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beachten. Es sind dabei nur die im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung zugelassenen Reifendimensionen gemeint.
Bei neueren Fahrzeugen wurde seit einigen Jahren dem neuen Halter zusammen mit den Fahrzeugpapieren auch das EC Certificate of Conformity
(CoC) ausgehändigt.
Dort sind alle wichtigen Daten erfasst, u.a. auch unter dem Punkt 32 die Bereifung und die dafür vorgesehenen Felgendimensionen. Ergänzungen sind zu finden unter dem Punkt 50 Bemerkungen.
Dieses CoC kann für die Auswahl alternativer Bereifungen herangezogen werden.
Das wird aber auch bei den Zulassungstellen unterschiedlich gehandthabt, die einen Tragen die restl. zugelassenen Dimensionen unter Bemerkung ein, die anderen nicht!
Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine Kopie des CoC mit zuführen! Hier stehen
alle zulässigen Kombinationen drin.
Damit können mögliche Zweifel beim Reifenkauf oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leichter beseitigt werden. Dies ist auch eine Hilfestellung für die Polizisten.
Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist.
Mir ist es als ich 2007 mein KTM SXC zugelassen hab ähnlich gegangen. Bei den zulässigen Reifendimensionen stand bloß noch eine Variante drin. Als Originalausstattung war jedoch was anderes montiert. Mir ist dies erst Zuhause aufgefallen und ich sofort bei der Zulasssungstelle angerufen. Dort wurde mir gesagt, daß in der Zulassungsbescheinigung 1 nur noch die erste Zeile eines Merkmals angedruckt wird. Existieren mehrzeilige Einträge so sind die, dem CoC zu entnehmen.
Um Ärger mit den Sheriffs in dieser Anfangszeit vorzubeugen wurde mir empfohlen von der CoC ne Kopie mitzuführen und bei Bedarf den Polizisten zu zeigen. Das hab ich anfangs auch gemacht. Kontrolliert wurde ich jedoch nie!
Ich würde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen, denn von diesem "Mißstand" ist auch die Polizei betroffen und wie oben bereits geschrieben, muß Dir die Polizei nachweisen, das die montierte Reifendimension nicht zulässig ist. Das jedoch geht vollständig und kpl. nur aus dem CoC hervor.
Gruß Uwe