Warum 200er Reifenkennung hinten nicht im KFZ Schein?

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maestro70

ist ein V4 Fan...
Bei mir ist im KFZ Schein nur die Dimension 190/55 ZR 17 eingetragen.

Aber lt. Aprilia Prospekt ist auch 200/55 ZR 17 zugelassen. Warum steht das nicht im KFZ Schein???

Ergo darf ich die 200er auch nicht auf öffentlichen Strassen fahren.

Warum?
 
Weil das, was im KFZ-Schein steht nichts mit all den zulässigen Dimensionen zu tun hat.

Beispielsweise ist die Breite eines Autos im KFZ-Schein nicht die tatsächliche ybteite von Aussenspiegel zu Aussenspiegel.

Man könnte ja Zubehörspiegel montieren und dann stimmt die eingetragene Breit nicht mehr. Und alle Möglichkeiten eintragen, auch die, die es zukünftig mal geben könnte geht nicht.

Bei den Reifen und Reifendimensionen ist es genauso.

Übrigens gab es dazu schon einen mehr als ausführlichen Thread!!!
 
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Bei mir (2010er Modell - die darf nur 180 und 190 haben) ist der größtmögliche Reifen eingetragen.
 
Weil das, was im KFZ-Schein steht nichts mit all den zulässigen Dimensionen zu tun hat.
Warum? Nur ausschliesslich die im Schein eingetragenen Dimensionen dürfen auf öffentlichen Strassen bewegt werden.

Übrigens gab es dazu schon einen mehr als ausführlichen Thread!!!
Sorry, ich habe nur Treads gefunden, die Sinn o. Unsinn von 200er Reifen auf Landstrassen behandelt haben.

Bei mir (2010er Modell - die darf nur 180 und 190 haben) ist der größtmögliche Reifen eingetragen.
Siehe oben: Nur ausschliesslich die im Schein eingetragenen Dimensionen dürfen auf öffentlichen Strassen bewegt werden. Wenn 180er eingetragen sind, darfst du sie nehmen, wenn nicht, dann nicht...

Dann orientiere Dich doch z.B. mal hier und Du wirst sehen, was alles ginge:
http://www.pirelli.com/tyre/de/de/motorcycle/genericContent/fitment.html
Ich sehe hier nur 190/55 ZR 17 ...
 
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Es ist allgemein üblich daß nur noch eine Dimension im Brief/Schein eingetragen wird.

Für den Rest zugelassener Dimensionen gibt es COC-Papiere. -wc-
 
Warum? Nur ausschliesslich die im Schein eingetragenen Dimensionen dürfen auf öffentlichen Strassen bewegt werden.


Sorry, ich habe nur Treads gefunden, die Sinn o. Unsinn von 200er Reifen auf Landstrassen behandelt haben.


Siehe oben: Nur ausschliesslich die im Schein eingetragenen Dimensionen dürfen auf öffentlichen Strassen bewegt werden. Wenn 180er eingetragen sind, darfst du sie nehmen, wenn nicht, dann nicht...


Ich sehe hier nur 190/55 ZR 17 ...


Ich gehe mal davon aus daß hier richtigerweise über die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( alt: Fahrzeugschein) geschrieben wird!

Das in diesem Dokument nicht mehr alle zulässigen Reifendimensionen unter den Punkten 15.1 bis 15.3 aufgeführt werden, führt immer wieder zu Diskussionen.
Gerade bei Kontrollen durch die Polizei kann dies zu Missverständnissen führen. Aber das weiß die Polizei ebenfalls, für die ist es nämlich genauso undurchsichtiger geworden.
Deswegen wird dieser Punkt bei den wenigsten Kontrollen noch beachtet. Meist wird nur noch auf eine ausreichende Profiltiefe geschaut, alles andere ist auf der Straße recht aufwendig!

Entsprechen die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Reifendimension nicht der tatsächlich auf den Fahrzeug montierten Reifendimension, so ist der Hinweis zu Feld (15.1) und (15.3.) auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beachten. Es sind dabei nur die im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung zugelassenen Reifendimensionen gemeint.
Bei neueren Fahrzeugen wurde seit einigen Jahren dem neuen Halter zusammen mit den Fahrzeugpapieren auch das EC Certificate of Conformity (CoC) ausgehändigt.
Dort sind alle wichtigen Daten erfasst, u.a. auch unter dem Punkt 32 die Bereifung und die dafür vorgesehenen Felgendimensionen. Ergänzungen sind zu finden unter dem Punkt 50 Bemerkungen. Dieses CoC kann für die Auswahl alternativer Bereifungen herangezogen werden.

Das wird aber auch bei den Zulassungstellen unterschiedlich gehandthabt, die einen Tragen die restl. zugelassenen Dimensionen unter Bemerkung ein, die anderen nicht!

Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine Kopie des CoC mit zuführen! Hier stehen alle zulässigen Kombinationen drin.

Damit können mögliche Zweifel beim Reifenkauf oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leichter beseitigt werden. Dies ist auch eine Hilfestellung für die Polizisten. Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist.


Mir ist es als ich 2007 mein KTM SXC zugelassen hab ähnlich gegangen. Bei den zulässigen Reifendimensionen stand bloß noch eine Variante drin. Als Originalausstattung war jedoch was anderes montiert. Mir ist dies erst Zuhause aufgefallen und ich sofort bei der Zulasssungstelle angerufen. Dort wurde mir gesagt, daß in der Zulassungsbescheinigung 1 nur noch die erste Zeile eines Merkmals angedruckt wird. Existieren mehrzeilige Einträge so sind die, dem CoC zu entnehmen.
Um Ärger mit den Sheriffs in dieser Anfangszeit vorzubeugen wurde mir empfohlen von der CoC ne Kopie mitzuführen und bei Bedarf den Polizisten zu zeigen. Das hab ich anfangs auch gemacht. Kontrolliert wurde ich jedoch nie!

Ich würde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen, denn von diesem "Mißstand" ist auch die Polizei betroffen und wie oben bereits geschrieben, muß Dir die Polizei nachweisen, das die montierte Reifendimension nicht zulässig ist. Das jedoch geht vollständig und kpl. nur aus dem CoC hervor.

Gruß Uwe
 
also bei mir ist der 200ter bei 2012 auch eingetragen und ich fahr einen 200ter drauf... :fiesling:
lg
Blacky
 
@ veetrwotuono:
Na das ist ja mal ne ausführliche Antwort. Vielen Dank! Was ist das coc papier? Wo kriege ich das her. Hab bei Auslieferung nur das Serviceheft, Bedienungsanleitung u. Road Assistance Papier bekommen.

@blacky:
Hast du das extra machen lassen oder war das von Anfang an so? Spürt man Unterschiede im Handling zum 190er? Welchen Reifen fährst du ? (Tippe mal auf Pirelli Supercorsa)
 
ab 2011 wurde der 200er reifen serienmäßig (aprc) draufgemacht und auch zusätzlich eingetragen, deshalb sind jetzt beide eingetragen 190er und 200er
 
@ veetrwotuono:
Na das ist ja mal ne ausführliche Antwort. Vielen Dank! Was ist das coc papier? Wo kriege ich das her. Hab bei Auslieferung nur das Serviceheft, Bedienungsanleitung u. Road Assistance Papier bekommen.

@blacky:
Hast du das extra machen lassen oder war das von Anfang an so? Spürt man Unterschiede im Handling zum 190er? Welchen Reifen fährst du ? (Tippe mal auf Pirelli Supercorsa)

Jup ist der supercorsa und ich hab nichts nachtragen müssen es war schon eingetragen ... vom handling kaum unterschied ... ist halt auf der renne saugut... :p

lg
Blacky
 
@ veetrwotuono:
Na das ist ja mal ne ausführliche Antwort. Vielen Dank! Was ist das coc papier? Wo kriege ich das her. Hab bei Auslieferung nur das Serviceheft, Bedienungsanleitung u. Road Assistance Papier bekommen.
...........

Also das COC steht für Certificate of Conformity.
"Hersteller von Neufahrzeugen, welche Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck muss für den Druck Papier verwendet werden, das entweder durch farbige graphische Darstellungen geschützt ist oder das Herstellerzeichen als Wasserzeichen enthält. Jeder Mitgliedstaat ermöglicht nach Artikel 7 der Richtlinie die Zulassung bzw. gestattet den Verkauf oder das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Bau- und Wirkungsweise dann und nur dann, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Typgenehmigung wird das Verwaltungsverfahren genannt, durch das ein Mitgliedstaat bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt. Die EG-Typgenehmigung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3." Quelle: Wikipedia

Ich habe die Tuono als Neufahrzeug beim Händler gekauft und das CoC von meinem Händler bekommen zusammen mit dem Serviceheft, Bedienungsanleitung und dem Road Assistance Papier.
Bist Du sicher das Du es nicht bekommen hast, das ist eigentlich auch nur so ein unscheinbarer DIN A4 Wisch auf dem oben das Aprilia Label draufgedruckt ist. Unter drunter realtiv klein "Certificate of Conformity" steht.
Bei mir hat's der Händler in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit reingelegt.
Unter dem Punkt 50: Remarks as altern: ist bei mir der 200/55 ZR17 eingetragen.
Wenn Du es tatsächlich nicht findest, würde ich mal beim Händler, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast nachfragen!
Gruß Uwe
 
Jaaa, jetzt hab ich auch das CoC Papier gefunden. Da steht der 200er als Alternative drin :)
Vielen Dank Uwe!!!

@Blacky:
was meinst du, kann ich den 200er supercorsa problemlos auf der Landstrasse fahren?
oder hat der ein zu hohes u. schmales Temperaturfenster?
Ich fahre nur, wenns mind. 15 Grad C hat u. trocken ist, mal so 2-3 Stunden heizen, keine Touren, aber auch eher keine Rennstrecke.

Ich finde halt die Optik so eines fetten Hinterreifens in Verbindung mit dem hohen schmalen Heck einfach nur geeeiiiiillll
 
Gott sei Dank.

Manche brauchen eben etwas länger ;-)

Aber das COC-Papier muss doch geläufig sein, gehört zu den Papieren!?
 
Jaaa, jetzt hab ich auch das CoC Papier gefunden. Da steht der 200er als Alternative drin :)
Vielen Dank Uwe!!!

@Blacky:
was meinst du, kann ich den 200er supercorsa problemlos auf der Landstrasse fahren?
oder hat der ein zu hohes u. schmales Temperaturfenster?
Ich fahre nur, wenns mind. 15 Grad C hat u. trocken ist, mal so 2-3 Stunden heizen, keine Touren, aber auch eher keine Rennstrecke.

Ich finde halt die Optik so eines fetten Hinterreifens in Verbindung mit dem hohen schmalen Heck einfach nur geeeiiiiillll

Jup das kannste aber den supercorsa SP... ich hab den SC2 V2 drauf und fahre auch ab und zu mit dem in den wald... hat halt keine strassenzulassung also uffbasse!! optik hammer und wird auch gut warm auf der landstrasse .... klebt wie arsch auf eimer auf ihr... jup bin auch schön wetter fahrer... passt scho ;-)
lg
Blacky
 
Darf man den nur den Supercorsa als 200 fahren? Ich würde gerne den Rosso Corsa als 200 fahren. Bei Pirelli AIF der Seite steht nicht. Oder was fahrt ihr für 200er?


Reifenfreigaben für das Bike noch nötig? Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert. Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft. Hintergründe Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw. internationalen Rechtsvorschriften. Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen) eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22) geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EGTypgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes. Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodass die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen - sowie sonstigen Einschränkungen - auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.
Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten? Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen. Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand." Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): "Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend." Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestetund folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben. Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung. Quelle Biker Journal 03.10.2007


Oder gilt das nicht mehr?

Schönen Abend noch
Gruß Mirko
 
Motoplex
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