Das ist auch so, dauert 2 minuten, es ist notwendig im fall eines garantie anspruch wird in Italien geprüft ob alle inspektionen gemacht worden sind, und bei uns bekommt der Kunde nach der Inspektion eine Schriftliche bestätigung das die inspektion auch registriert ist die er selber abheften kann. ( Falls der händler es vor laute stress versaumt zu registrieren , ist es aber jederzeit möglich nachzutragen im system)
Hallo und guten Morgen Vince,
jetzt die entscheidende Frage....bestehend für mich als Endkunde ein Rechtsanspruch darauf das der Händler die durchgeführte Inspektion online an AP meldet?
Hab gerade noch einmal die Angaben in meinem Serviceheft durchgelesen und auch sonst alles möglichge recherchiert.....es wird wirklich nur darauf hingewiesen das die Übergabeinspektion gemacht sein muß bzw. das im Serviceheft die vorgeschrieben Wartung vom Vertragshändler dokumentiert sein muß.
Es existiert kein Hinweis das der Händler das an AP melden muß.....
Ich mein ich sehe das genauso wie du......AP hat das so eingerichtet das man diese Arbeiten online mitteilen kann.
Also warum macht der Händler das nicht bzw. er lehnt das einfach ab!
Normalerweise bekommt ein Kunde das ja auch nicht mit......
Aber wie schon erwähnt ich stimme dir da in allem zu....und ich verstehe einfach nicht warum das nicht gemacht wird!
Genauso möchte ich mal wissen ob der Händler mir bei einem gemeldeten und mittlerweile akzeptierten Garantiefall irgend etwas schriftlich dazu geben muß.
Einen Beleg halt das der Garantiefall wirklich gemeldet wurde und das auch wirklich von AP genehmigt wurde.
Irgendeine Ticketnummer oder so was.......ich meine man kann einem Kunden ja viel erzählen wenn der Tag lang ist.
Gruß