Angststreifen am Hinterreifen

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Ging mir genau in dem Zeitraum (ca. 2008) mit einem Conti Race Attack so, ich musste extra noch nachträglich die Freigabe auf unserer Polizeiwache vorzeigen. Angehalten wurde ich in einem anderen Landkreis, aber auch der Beamte in meinem Landkreis, dem ich die Freigabe präsentiert hatte, war erstaunt, dass so was eine Freigabe hat. Er wollte sich sogar noch erkundigen ob die Freigabe rechtens ist und sich gegebenenfalls bei mir melden, es kam aber natürlich nichts mehr.

Solche schlecht informierten Ordnungshüter, von denen ich erwarte, dass sie über entsprechendes Wissen verfügen um den Job machen zu können, dürften eigentlich nur noch als Schülerlotse die Abc-Schützen übern Zebrastreifen bringen.
Gruß Ingo #57
 
Solche schlecht informierten Ordnungshüter, von denen ich erwarte, dass sie über entsprechendes Wissen verfügen um den Job machen zu können, dürften eigentlich nur noch als Schülerlotse die Abc-Schützen übern Zebrastreifen bringen.
Gruß Ingo #57
Naja.. finde das nicht ganz fair.
Unsere Ordnunghüter müssen ja schon halbe Juristen sein, müssen wissen wie laut ein Rasenmäher sein darf, dürfen sich mit Eigentumsdelikten auseinandersetzen und sollen auch noch Fachleute in Bezug auf Fahrzeugoptimierung sein. Nebenbei noch Scharfschütze und Psychologe, Spitzensportler und Unfallanalytiker. Dass da dann das ein oder andere auf der Strecke bleiben muss, ist eigentlich nur zu erwarten.
Hinzu kommt, dass es sich allein aufgrund der Bezahlung bei dieser Berufsgruppe nicht um die Bildungselite handeln kann.

Und wenn ich mal ganz ehrlich bin... wenn der Herr Beamte nicht detailiert über die StVZO informiert ist, dann empfinde ich das persönlich das nicht unbedingt als Nachteil ;)
 
Naja.. finde das nicht ganz fair.
Unsere Ordnunghüter müssen ja schon halbe Juristen sein, müssen wissen wie laut ein Rasenmäher sein darf, dürfen sich mit Eigentumsdelikten auseinandersetzen und sollen auch noch Fachleute in Bezug auf Fahrzeugoptimierung sein. Nebenbei noch Scharfschütze und Psychologe, Spitzensportler und Unfallanalytiker. Dass da dann das ein oder andere auf der Strecke bleiben muss, ist eigentlich nur zu erwarten.
Hinzu kommt, dass es sich allein aufgrund der Bezahlung bei dieser Berufsgruppe nicht um die Bildungselite handeln kann.

Und wenn ich mal ganz ehrlich bin... wenn der Herr Beamte nicht detailiert über die StVZO informiert ist, dann empfinde ich das persönlich das nicht unbedingt als Nachteil ;)
Wenn er nicht informiert ist, was man unter Umständen nachvollziehen kann, gilt aber das alte Sprichwort: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
 
Wenn er nicht informiert ist, was man unter Umständen nachvollziehen kann, gilt aber das alte Sprichwort: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“

Oder wie damals in meinem Fall, die Freigabe behalten und sich schlau machen und Ruhe ist. Er hat mich aber gefragt, ob er die Freigabe behalten kann, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Muss man aber auch verstehen, es soll ja auch getürkte Freigaben geben.
 
Ganz ehrlich, wenn sich der Beamte zu meinen Gunsten täuscht, dann schüttle ich im die Hand und mach mich vom Acker!
Und das würde ich jedem Anderen auch so raten.... 😅
Aber die Grenze liegt immer noch bei den "magischen" 1,6 mm Restprofiltiefe und auf "Nichtwissen" oder TWI kann man sich nicht rausreden, da man sich vor dem Antritt der Fahrt vom verkehrstauglichen Zustand des Krades zu überzeugen hat!
Schwieriger wird es, wenn man auf einer längeren Tour angehalten wird und an der Grenze ist. Da lassen die Cops gerne mal "Gnade vor Recht" ergehen. Aber auch da sollten man natürlich nicht schon auf der Leinwand sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hatte am Wochenende seit langem mal wieder eine Kontrolle. Den Polizisten war langweilig. Führten eine Drogenkontrolle am Sonntagmorgen für die abfahrenden Festivalbesucher bei Willofs durch.
Der Polizist nahm's sehr gelassen. Die linke Flanke war schon unter 1,6mm. Hat gemeint, solange die Lauffläche die zum geradeaus fahren benötigt wird über 1,6mm hat ist für ihn alles gut. An der Flanke sollte nur nicht das Gewebe rausschauen.
 
Damit sind wir wieder bei der alten Diskussion: Was gilt beim Motorradreifen als "Laufffläche" und damit als relevant für die 1,6 mm Regel???
 
Beim Road Attack 3 laut Definition Hauptprofilrillen sehr wahrscheinlich die ganze Fläche des Hinterreifens. Wollte den Polizisten aber nicht belehren 😜
Hat nach dem Blick auf den Reifen eh schon gesagt: "aha Rennstrecke..."
Zieht sich jetzt aber auf sein Moped wahrscheinlich auch den Road Attack 3 wegen des gigantischen Grips auf 😂
 
Es gibt halt doch noch nette Cops.... 👍
Mich würde ja ein direkter Vergleich Road Attack 3 gegen Pilot Road 5 gegen Roadtec 01 interessieren!
Im 190er Format auf der Tuono.
Wobei, den Nässesieger kenne ich schon....

Irgendwie verschiebt sich gerade alles. Die Tourensportler werden Sportler, die Sportler taugen plötzlich für die Rennstrecke, die Supersportler greifen auch bei Nässe und die Hypersportler machen den Slicks Konkurrenz... 😅
 
Naja.. finde das nicht ganz fair.
Unsere Ordnunghüter müssen ja schon halbe Juristen sein, müssen wissen wie laut ein Rasenmäher sein darf, dürfen sich mit Eigentumsdelikten auseinandersetzen und sollen auch noch Fachleute in Bezug auf Fahrzeugoptimierung sein. Nebenbei noch Scharfschütze und Psychologe, Spitzensportler und Unfallanalytiker. Dass da dann das ein oder andere auf der Strecke bleiben muss, ist eigentlich nur zu erwarten.
Hinzu kommt, dass es sich allein aufgrund der Bezahlung bei dieser Berufsgruppe nicht um die Bildungselite handeln kann.

Und wenn ich mal ganz ehrlich bin... wenn der Herr Beamte nicht detailiert über die StVZO informiert ist, dann empfinde ich das persönlich das nicht unbedingt als Nachteil ;)

Sorry, für Stümper im Dienst hab ich absolut 0 Verständnis. Wahrscheinlich hat jeder von uns selbst oft genug Probleme, rauszufinden, was denn nun nach Rechtslage legal ist und was nicht. Jetzt kommt da so ein Ordnungshüter aus dem Busch gesprungen und stielt mir mit seinem Halbwissen, was nicht besser ist als das, was ich mir in Foren angelesen hab die Zeit? Und das dann auch noch von Steuergeldern. Die Aufklärungsrate bei Eigentumsdelikten ist inakzeptabel niedrig. Der Streifenwagen wird nur noch verlassen um sich Konditorwaren vom Bäcker zu holen, aber die Rechtslage ist zu kompliziert um sie ordnungsgemäß durchzusetzen.

Ich hab für derartiges Gejammer der Beamten relativ wenig Verständnis. Die Rechtslage ist von Menschen gemacht und kann von Menschen geändert werden, dann ist sie vielleicht auch durchsetzbar und es ist auch einfacher sich dran zu halten. Es ist also mit Nichten so, dass das Problem nicht lösbar wäre. Vielleicht einfach mal aufhören, sich mit Schwachsinn zu beschäftigen, dann kann man sich auch das Jurastudium sparen. Das gilt für Exekutive wie Legislative gleichermaßen.
 
Die Exekutive macht keine Gesetze, sie sorgt nur für deren Einhaltung. Den Beamten selbst kann man ja wohl kaum vorwerfen, dass die Gesetzeslage oft komplizierter ist, als sie sein müsste. Ich mag das allgemeine Gemecker über Beamte nicht. Es gibt, wie in allen Bereichen des Lebens, solche und solche. Ich erlebe immer wieder sehr sachkundige und freundliche Beamte, selten erlebe ich wirklich Inkompetenz. Und deshalb mag ich keine Pauschalaussagen.
Die Polizisten machen die Gesetze nicht. Da muss man sich schon an der eigenen Nase als Wähler fassen und sich fragen, ob man einer Partei die Stimme gegeben hat, die klare Gesetze auf den Weg bringt.
 
Motoplex
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