Diskussion Verhältnismäßigkeit Strafmaß

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Ist dieses Strafmaß aus deiner Sicht gerechtfertigt?

  • Ja

    Stimmen: 18 19,4%
  • Nein

    Stimmen: 75 80,6%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    93
Prinzipiell sollte man sich schon in Ortschaften an die Geschwindigkeitsvorschrift halten auf anderen Strassen natürlich auch.....aber dann brauchen wir nicht
Motorrad fahren.

Ich denke mir, hier geht es auch um die Verhältnismässigkeit....das Strafmaß im Gegensatz zu anderen Delikten ist in keinem
Verhältnis.

Glaube auch das daß wieder eine Endlos Diskussion werden wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso brauche ich dann nicht Motorrad fahren? Ist Motorrad fahren nur toll wenn ich auf jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung 💩
Und ja ich fahre auch mal schneller als erlaubt, aber das ist nicht das was Motorrad fahren für mich ausmacht 🤷‍♂️
Solche Aussagen sind Wasser auf den Mühlen derer, die das Motorrad fahren auf bestimmten Strecken gerne verboten haben möchten.
Bin ich nur ein toller Motorradfahrer wenn ich mindestens doppelt so schnell als erlaubt fahre 🤔
Wie wäre es mit Rennstrecke in dem Fall oder ist das dann zu kostspielig 😂
Macht man das mit dem PKW dann auch oder ist da eher noch der Gedanke, da vorne kein Kennzeichen, da wird mir schon nichts passieren, was in vielen Fällen auch noch so ist.
Mir persönlich ist es scheißegal ob das jemand braucht, aber dann bitte leise heulen wenn es einen erwischt.
Jetzt fehlt nur noch der Hinweis die Staatsmacht soll sich doch stattdessen lieber um straffällige Mitbürger mit Migrationshintergrund kümmern, dann wäre das Klischee erfüllt 😠
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso brauche ich dann nicht Motorrad fahren? Ist Motorrad fahren nur toll wenn ich auf jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung 💩
Und ja ich fahre auch mal schneller als erlaubt, aber das ist nicht das was Motorrad fahren für mich ausmacht 🤷‍♂️
Solche Aussagen sind Wasser auf den Mühlen derer, die das Motorrad fahren auf bestimmten Strecken gerne verboten haben möchten.
Bin ich nur ein toller Motorradfahrer wenn ich mindestens doppelt so schnell als erlaubt fahre 🤔
Wie wäre es mit Rennstrecke in dem Fall oder ist das dann zu kostspielig 😂
Macht man das mit dem PKW dann auch oder ist da eher noch der Gedanke, da vorne kein Kennzeichen, da wird mir schon nichts passieren, was in vielen Fällen auch noch so ist.
Mir persönlich ist es scheißegal ob das jemand braucht, aber dann bitte leise heulen wenn es einen erwischt.
Jetzt fehlt nur noch der Hinweis die Staatsmacht soll sich doch stattdessen lieber um straffällige Mitbürger mit Migrationshintergrund kümmern, dann wäre das Klischee erfüllt 😠


Ich habe den Eindruck als hättest du das nicht ganz verstanden....
Keiner scheisst auf Geschwindikeitsbeschränkungen.
Und jedem, ausser dir, ist es schon mal passiert dass er zu sehr am Hahn gedreht hat.

Und jeder hatte mal sein Moped neu, aber du wirst wahrscheinlich gleich auf die BAB gefahren sein um zu schauen wie das Ding abgeht und hier wohlgemerkt weitab von Vmax.

Was ich damit sagen will. Der Junge ist kein Raser im klassischen Sinn. Er hat halt zum falschen Zeitpunkt um falschen Ort am Hahn gedreht.
Und die Kernfrage ist einfach ob es verhältnismäßig ist eine über 10000 Euro Strafe dafür zu erhalten. Bzw. eben das Fahrzeug zu verlieren.
Von den 3k Euro und den 9 Monaten redet eh keiner, denke das kennt ja jeder so....
 
Wenn es bei Geschwindigkeitskontrollen um die Sicherheit gehen würde, hätte bestimmt keiner was dagegen. Wenn zum Beispiel in Ortschaften wo mit erhöhtem Risiko zu rechnen ist, wie z.B. vor Schulen und Kindergärten, aber gemessen wird zum Teil ausserhalb jeglicher Zivilisation. Ein Beispiel: Im Harz am Kesselberg wo Motorräder nur 70 fahren durften und Autos 100, wurde regelmäßig auf einer Langen Geraden geblitzt, alles zu unserer Sicherheit. Ich habe da in den letzten Jahren zwei Unfälle gesehen, genau am Blitzer, da in Motorrad Kolonnen der erste sich erschrocken hat und gebremst hat und die hinteren nicht so schnell regieren konnten. Mittlerweile ist alles im Ermessen der Polizei und ehe man sich versieht, ist man ein Rennfahrer und ist gegen die Zeit gefahren und so wird man schnell vom unbescholtenen Bürger zum Straftäter.
Ich wünsche allen viel Glück für die nächste Saison!😉
Ich gehe lieber auf die Rennstrecke, wenn ich mal zügiger fahren möchte.
Kleiner Tipp, meidet z.B. den Harz, oder haltet euch strikt an die Geschwindigkeiten, da wird an den unmöglichsten Stellen für eure Sicherheit gesorgt und ohne Lappen, kann euch ja nicht mehr soviel passieren.😜🙈
 
Wieso brauche ich dann nicht Motorrad fahren? Ist Motorrad fahren nur toll wenn ich auf jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung 💩
Und ja ich fahre auch mal schneller als erlaubt, aber das ist nicht das was Motorrad fahren für mich ausmacht 🤷‍♂️
Solche Aussagen sind Wasser auf den Mühlen derer, die das Motorrad fahren auf bestimmten Strecken gerne verboten haben möchten.
Bin ich nur ein toller Motorradfahrer wenn ich mindestens doppelt so schnell als erlaubt fahre 🤔
Wie wäre es mit Rennstrecke in dem Fall oder ist das dann zu kostspielig 😂
Macht man das mit dem PKW dann auch oder ist da eher noch der Gedanke, da vorne kein Kennzeichen, da wird mir schon nichts passieren, was in vielen Fällen auch noch so ist.
Mir persönlich ist es scheißegal ob das jemand braucht, aber dann bitte leise heulen wenn es einen erwischt.
Jetzt fehlt nur noch der Hinweis die Staatsmacht soll sich doch stattdessen lieber um straffällige Mitbürger mit Migrationshintergrund kümmern, dann wäre das Klischee erfüllt 😠



Dann war die Schwarzwaldausfahrt dieses Jahr für dich nicht das was Motorradfahren ausmacht....

Und der Uwe hat nichtmal einen Bruchteil abgerufen was er hätte können.
 
Ich habe den Anfangsbeitrag nochmal gelesen.
Die Frage war, ob die Enteignung des Motorrads zusätzlich zur Strafe von 3k Euro und 9 Mon Fahrverbot gerechtfertigt ist?

Ich habe diesen neuen Paragraphen, der das "Rennen mit sich selbst" beschreibt und im Falle eines solchen "Rennens" den Einzug der "Tatwafffe" rechtfertigt, gelesen.
Für mein Rechtsverständnis sehr fragwürdig. Das Rennen gegen sich selbst oder die Zeit ist ein beliebig interpretierbarer Begriff und öffnet Tür und Tor für Willkür beim Strafmaß.

Hätte der Junge eine BMW HP gehabt, wären 80000 Euro weg.
Was ist wenn ihm das Fahrzeug gar nicht gehört? Sondern dem Vater oder mir z.B.?

Vergleicht man dann das Strafmaß für Gewaltverbrechen (Vergewaltigung, Körperverletzung,..) dann sehe ich hier keine Relation, die sich rechtfertigen liese.
Vergewaltiger (vor allem mit Migrationshintergrund - sorry das ich das erwähnem muss, aber ist halt so) bekommen Bewährungsstrafen!!
Geschwindigkeitsübertretung hingegen ist (selbst bei Erstvergehen) die "Straftat" und erfordert uneingeschränkte Härte im Strafmaß.

Mein Fazit: Die Enteignung des Fahrzeugs ist mEn nicht gerechtfertigt.
 
...zu schnell fahren ist doch kein Verbrechen!
Es ist eine Ordnungsübertretung.
Wenn dabei was passiert wäre und jemand zu Schaden käme, dann sieht das natürlich anders aus. Dann ja..., aber so ist das ein Frechheit!
 
Vor einiger Zeit hatte man, wenn man mit mehreren gefahren ist, immer Zeugen, die im Notfall für einen ausgesagt hätten. Heute ist es mittlerweile gefährlich mit mehreren zu fahren, da sehr schnell behauptet werden kann, alle sind zusammen ein Rennen gefahren. Die Zeiten ändern sich halt und für viele Landkreise wird es immer schwieriger Geld einzunehmen, da sind Geschwindigkeitsüberschreitungen ein gerne genommenes Geld. Nicht umsonst hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgelegt, dass nur noch die Polizei selber Messen darf, hatte scheinbar überhand genommen die Blitzerei.


https://www.focus.de/auto/experten/...blitzte-autofahrer-jetzt-tun_id_11345912.html
 
Man muss das ganze mal auseinander nehmen!
1. Ein Ausländer fährt in Deutschland.
Strafen sind sofort fällig!

2. §315D Fahrzeugrennen gegen andere Fahrzeuge oder gegen sich selbst (Zeit für eine bestimmte Strecke)

3. Sicherstellung des Führerscheins und des Motorrades. Eventuell auch das Handy.
Hierbei geht es um die Sicherstellung der Beweise und nicht um ein Strafmass festzulegen.
Dieser Maßnahme kann man verweigern!! Es sei denn Du bist Ausländer ;-)
Dann wird ein Richter angerufen und der entscheidet ob die "Beweise" einbehalten werden.
Nun hat die Polizei 3 Tage Zeit die Beschlagnahme zu rechtfertigen.
Sollte das Vergehen zur Anzeige führen, wird man seine Sachen erst nach dem Verfahren wieder bekommen.

Bei mir in der Region wurde einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen und es kam zu einem Unfall.
Der Polizist hat den Motorradfahrer paschal nach §315D beschuldigt und musste sofort den Führerschein abgeben!!

§315 D = Der Stasi oder Hexen§

Cuxman
 
Mit § 315d I StGB hat der Gesetzgeber in der Nr. 3 das „Rennen gegen sich selbst“ unter Strafe gestellt.
Dieses ist nur dann strafbar, wenn
- der grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelnde Fahrer
- mit der Absicht handelt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Frage ist nun, ob der Junge Mann wirklich "eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollte" oder nur zu stark Gas gegeben hat und das Fahrzeug dabei zu schnell wurde.

Letzteres wäre dann wieder eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Oder sehe ich das falsch?
 
Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur „Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ wurde im Rechtsausschuss um einen Tatbestand für „Einzelraser“ ergänzt. Die durch den Bundestag nun verabschiedete Fassung des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB enthält als neues subjektives Merkmal die Formulierung „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Die „höchstmögliche Geschwindigkeit“ ist allerdings keine feststehende Größe, sondern hängt vom konkreten Kraftfahrzeug und der konkreten (Verkehrs-, Straßen-, Wetter-, …) Situation ab. Damit sind Definitions- und Beweisprobleme ebenso vorgezeichnet wie mit der Formulierung „um … zu“, mit der nur unzureichend das gesetzgeberische Ziel, das objektive und subjektive Nachstellen von Kraftfahrzeugrennen als einzelner Fahrer unter Strafe zu stellen, erreicht wird.

Das hier wäre der Entwurf.
Damit bin ich genauso gefi**t mit der 27PS Mash - weil da mach ich das ständig "by Design" - wie mit der Tuono, die schon deutlich schnell im 2. Gang wird.
Es ist damit nicht definiert, wie schnell oder um wie viel zu schnell, sondern nur das "Höchstmögliche".
Wer also seine Reifen bis zur Kante fährt und die kurzen Geraden zwischen den Kurven durchbeschleunigt, um dann die nächste Kurve wieder am eigenen Limit fährt, fällt genauso in das Raster.

Das blöde ist, dass selbst wenn man vor Gericht dann später gewinnt... man geht erst mal einige Monate zu Fuß.

Hier ein interessanter Artikel dazu:
https://kripoz.de/2017/09/12/die-strafgesetzgebung-zu-einzelrasern-in-§-315d-abs-1-nr-3-stgb/
 
Ich verweise in dem Zusammenhang auf die in der Vergangenheit vielfach stattgefundenen " Autorennen " innerhalb geschlossener Ortschaften hin, die auch Todesopfer Unbeteiligter verursachten. Daraufhin wurde vom Gesetzgeber ( Politik ) entsprechende Gesetze bzw. Gesetzesveränderungen mit entsprechender Verschärfungen bei den Restriktionen eingeleitet, die nun u. a. wie die hier diskutierte durch die Exekutive ( Polizei ) und Judikative ( Ordnungsämter,Staatsanwaltschaft und Gerichte ) zur Folge haben.
 
Ich kann grundsätzlich immer nur jedem empfehlen, eine vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitungen von einem Anwalt überprüfen zu lassen, da einfach zu viele Fehler vorliegen können.
Alleine schon aus dem Grund, damit das schnelle Geld auch mit ausreichend Arbeit verbunden ist und man so nicht maßlos Blitzen kann.
 
Ich verweise in dem Zusammenhang auf die in der Vergangenheit vielfach stattgefundenen " Autorennen " innerhalb geschlossener Ortschaften hin, die auch Todesopfer Unbeteiligter verursachten. Daraufhin wurde vom Gesetzgeber ( Politik ) entsprechende Gesetze bzw. Gesetzesveränderungen mit entsprechender Verschärfungen bei den Restriktionen eingeleitet, die nun u. a. wie die hier diskutierte durch die Exekutive ( Polizei ) und Judikative ( Ordnungsämter,Staatsanwaltschaft und Gerichte ) zur Folge haben.

Das vorgehen gegen diese Straßenrennen, vor allem Innerorts, ist ja auch OK.
Der 315d wird aber leider von bestimmten Ordnungshütern missbraucht, um mal wieder richtig Sheriff zu spielen.
Dank der unspezifischen Formulierung ist er dafür auch noch hervorragend geeignet.
 
Ich kann grundsätzlich immer nur jedem empfehlen, eine vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitungen von einem Anwalt überprüfen zu lassen, da einfach zu viele Fehler vorliegen können.
Alleine schon aus dem Grund, damit das schnelle Geld auch mit ausreichend Arbeit verbunden ist und man so nicht maßlos Blitzen kann.

Ich habe einen Freund, der ist Motorradfahrer und Anwalt.
Der empfiehlt immer, egal was die Polizei will, nur Angaben zur Person und keine Angaben zum Sachverhalt.
D.h. ich heise Martin ... und wohne ...
...zur Sache mache ich keine Angaben, oder nur im Beisein meines Anwalts.

Dadurch vermeidet man die "Fehlinterpretation" jeglicher Aussage zu der man sich genötigt fühlt....z.B. durch die Frage warum man zu schnell gefahren sei...
 
Motoplex
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