Diskussion Verhältnismäßigkeit Strafmaß

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Ist dieses Strafmaß aus deiner Sicht gerechtfertigt?

  • Ja

    Stimmen: 18 19,4%
  • Nein

    Stimmen: 75 80,6%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    93
Widerspruch auf jeden Fall einlegen,
damit die Frist eingehalten wird.
Begründung kann dann nachgereicht werden.
Oder Widerspruch kann später zurückgenommen werden.

Auf jeden Fall einen Anwalt befragen, ob es Sinn macht, dagegen vorzugehen.

Ich kenne nicht die genauen Umstände,
(inner- oder ausserorts, mit Gefährdung anderer, Alkohol, Drogen, Wiederholungstäter usw.)
aber für mich scheint das Urteil auch zu hart zu sein,
besonders wenn man woanders liest,
dass ein "Migranten"-Ehepaar in Hamburg ihr 2 Monate altes Kind haben verhungern lassen
und dafür mit Bewährungsstrafe davon gekommen sind,
weil noch 6 andere Kinder da sind
und die Kopftuch-Frau schon wieder schwanger ist....

SOWAS erschüttert dann doch mein Vertrauen in den "Rechts-Staat"...
 
PS: Wer würde denn in so einem Fall in Berufung gehen? Es sind ab gestern 2 Wochen bis das Ganze rechtskräftig ist...
Kann wer im Bayrischen Raum einen Anwalt empfehlen der sich der Sache noch schnell annehmen will.
Der Junge will aufgeben....
Was der Junge war noch bei keinem Anwalt????Aber mal ganz schnell hin....
 
PS: Wer würde denn in so einem Fall in Berufung gehen? Es sind ab gestern 2 Wochen bis das Ganze rechtskräftig ist...
Kann wer im Bayrischen Raum einen Anwalt empfehlen der sich der Sache noch schnell annehmen will.
Der Junge will aufgeben....
Ernst Schaller in München. Fährt selber Motorrad und ist ganz fit. Hat damals die Geschichte am Kesselberg auch durchgezogen.
 
Ich kenne nicht die genauen Umstände,
(inner- oder ausserorts, mit Gefährdung anderer, Alkohol, Drogen, Wiederholungstäter usw.)
aber für mich scheint das Urteil auch zu hart zu sein,
besonders wenn man woanders liest,
dass ein "Migranten"-Ehepaar in Hamburg ihr 2 Monate altes Kind haben verhungern lassen
und dafür mit Bewährungsstrafe davon gekommen sind,
weil noch 6 andere Kinder da sind
und die Kopftuch-Frau schon wieder schwanger ist....

SOWAS erschüttert dann doch mein Vertrauen in den "Rechts-Staat"...


Auch ich kann nicht jedes Urteil nachvollziehen, aber auf keinen Fall sollte man versuchen als Nicht-Jurist, verschiedene Urteile, die nun wirklich rein garnichts miteinander zu tun haben, nur aufgrund von Zeitungsmeldungen miteinander vergleichen zu wollen und daraus eine Antwort abzuleiten, ob das aktuelle Urteil nun zu hart oder zu mild ausfiel.

Es gibt auch Schlümpfe in der Justiz, aber gerade im Fall einer Kindstötung würde ich dem Richter sehr sorgfältige Untersuchung der Tat, der Umstände und den Folgen des Urteils zutrauen.

Dass wir rein nach „Bauchgefühl“ anhand eines Zeitungsartikels als Nichtjuristen selbstverständlich innerhalb von 2 Minuten dass bessere, weil gerechtere, Urteil sprechen könnten halte ich für abwegig.
 
Ich finde die Strafe auch zu hart.
Das Thema "Rennen mit sich selber" ist einfach nur lächerlich. Wenn ich mit der alten Honda XL von meinem Vater auf die Landschraße fahre und mich drauflegen muss dass der Bock überhaupt 100 schafft, dann wollte ich auch die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen und bin somit ein Rennem mit mir selber gefahren...
Ich war dieses Jahr auch mal am Kesselberg und musste 1 Monat den Lappen abgegen und 200€ zahlen, weil ich an einer Scheinbaustelle an zwei Autos vorbei nach vorne zur Ampel gerollt bin. Der Polizist konnte mir keine Geschwindigkeitsübertretung zur last legen und sagte ich (als Motorradfahrer) bekommen hier im Landkreis generell die Doppelte Strafe, denn dass sei so mit der Gemeinde und dem Richter abgemacht. Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt noch nie eine Strafe beim Motorradfahren bekommen und auch noch nie wegen einer durchgezogenen Linie! Jeder Rad-, Roller- oder Motorradfahrer macht das und bekommt nirgends sonst so eine Strafe.
Seit diesem Jahr wars das so ziehmlich für mich mit auf der Straße fahren, der HASS gegen Motorradfahrer wird mir langsam einfach zu groß!
 
Nur mal kurz zur Info, den Kesselberg gibt es zweimal in Deutschland und ich kenne ihn nur im Harz und da wird geblitzt was die Technik hergibt.
 
PS: Wer würde denn in so einem Fall in Berufung gehen? Es sind ab gestern 2 Wochen bis das Ganze rechtskräftig ist...
Kann wer im Bayrischen Raum einen Anwalt empfehlen der sich der Sache noch schnell annehmen will.
Der Junge will aufgeben....
😱 aufgeben ist überhaupt keine Option! ☝🏻
 
PS: Wer würde denn in so einem Fall in Berufung gehen? Es sind ab gestern 2 Wochen bis das Ganze rechtskräftig ist...
Kann wer im Bayrischen Raum einen Anwalt empfehlen der sich der Sache noch schnell annehmen will.
Der Junge will aufgeben....

Wenn er aufgibt hat er schon verloren.
Aufgeben ist wirklich keine Option.
 
PS: Wer würde denn in so einem Fall in Berufung gehen? Es sind ab gestern 2 Wochen bis das Ganze rechtskräftig ist...
Kann wer im Bayrischen Raum einen Anwalt empfehlen der sich der Sache noch schnell annehmen will.
Der Junge will aufgeben....
Einfach kurz mal Google bemühen, wenn hier keiner einen kompetenten Anwalt empfehlen kann.
https://www.anwalt24.de/anwaltssuch...lawyer-name=&office-name=&specializations=All
Dann am besten einen für Verkehrsrecht und/oder Verkehrsstrafrecht auswählen und da mal anfragen.
 
Dann war die Schwarzwaldausfahrt dieses Jahr für dich nicht das was Motorradfahren ausmacht....

Und der Uwe hat nichtmal einen Bruchteil abgerufen was er hätte können.

Du möchtest mich nicht verstehen oder?
Ich fand die Ausfahrt super.

Das freut mich ehrlich für den Uwe und der kann super fahren 👌, aber ich weiß nicht was das hier werden soll.
Ein Contest wer der beste, schnellste und tollste Herbrenner ist
Lassen wir es gut sein, wünsche einen schönen Advent 🎅🏼
 
Moin,
da es zwei Blickwinkel auf diese Sache gibt, nämlich die rechtliche und die menschliche Komponente, versuche ich mal, meine Sicht auf diese Sache darzulegen:
Rein rechtlich ist der Fall glasklar. Frei nach der juristischen Formel "Tatbestand - Rechtsfolge" ist die Strafe für den Kollegen nachvollziehbar. Er fuhr auf einer Straße, auf der die zulässige Geschwindigkeit klar geregelt war. Er hat diese Geschwindigkeit um fast mehr als das dreifache überschritten. Da kann man mit Fahrlässigkeit nicht mehr argumentieren, da muss Vorsatz angenommen werden. Und da geht es nicht mehr nur um die reine Geschwindigkeitübertretung, sondern da steht der Vorwurf der schweren Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum.
Da die Bundesregierung den illegalen Rennen auf den Straßen den Kampf angesagt hat und die Rechtsprechung da auch mitzieht, ist es nachvollziehbar, dass ein Staatsanwalt dieses Strafmaß fordert und das Gericht dem nachkommt.

Menschlich gesehen, schlagen da zwei Herzen in meiner Brust:
Einerseits sitzt da der Engel auf meiner Schulter, der mich darauf hinweist, dass vor einem Jahr bei uns im Dorf ein Rentner von einer Frau totgefahren wurde, die tatsächlich zu schnell unterwegs war. Der mich auch darauf hinweist, dass vor drei Jahren eine unbeteiligte Familie zerstört wurde, im sich zwei Deppen in ihren Autos ein Rennen lieferten. Der Vater und seine Tochter überleben, die Mutter und der Sohn starben. Das alles, weil es diese Fahrer gab, die meinten, es besser zu wissen, es besser zu können. Das wäre alles nicht passiert, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten worden wäre.

Der Teufel, der spätestens auf meiner Schulter sitzt, wenn ich auf meiner Tuono sitze, flüstert mit zu, dass es extrem geil ist, schnell zu fahren. Und er verleitet mich dazu, wenn ich im Sauerland unterwegs bin oder wenn im Schwarzwald oder in den Vogesen fahre. Allerdings versuche ich mich dabei an die mir selbst auferlegte Regel zu halten, nicht schneller als 20 km/h zu fahren, als es die Beschilderung vorgibt. Weit außerhalb der beschilderten Zonen fahre ich aber auch deutlich schneller. Dabei ist mir bewusst, dass ich -sollte ich dabei geblitzt werden- entweder zahlen oder zu Fuß gehen werde ohne deswegen zu murren oder juristisch zu klagen.
Der Teufel lässt mich aber komplett ausblenden, was passiert, wenn ich bei meinen gelegentlichen Verstößen einen Unfall verschulden sollte, bei dem ein Dritter zu Schaden kommen könnte.

Fazit: Ja, die Strafe ist juristisch gerechtfertigt, da die Gebote der StVO für Alle gelten. Menschlich ist sie auch gerechtfertigt, da eine Übertretung um das Dreifache vollkommen bescheuert und an dieser Stelle zu heftig ist. Hätte der Typ erst dreihundert Meter nach dem Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung den Hahn geöffnet, wäre ihm das wahrscheinlich erspart geblieben.

Greetz
Dirk
 
Zuletzt bearbeitet:
Fazit: Ja, die Strafe ist juristisch gerechtfertigt, da die Gebote der StVO für Alle gelten. Menschlich ist sie auch gerechtfertigt, da eine Übertretung um das Dreifache vollkommen bescheuert und an dieser Stelle zu heftig ist. Hätte der Typ erst dreihundert Meter nach dem Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung dem Hahn geöffnet, wäre ihm das wahrscheinlich erspart geblieben.

Greetz
Dirk

ES GIBT DOCH NOCH GAR KEINE STRAFE!!!!!!!!!!
Die Polizei macht ein Beweissicherungsverfahren. MEHR NICHT!!!
Nach §315D darf sie das .
Finde ich auch nicht gut, ist aber zur Zeit so.

Cuxman
 
ES GIBT DOCH NOCH GAR KEINE STRAFE!!!!!!!!!!
Die Polizei macht ein Beweissicherungsverfahren. MEHR NICHT!!!
Nach §315D darf sie das .
Finde ich auch nicht gut, ist aber zur Zeit so.

Cuxman
Aus dem Eingangsposting:

"Seit gestern nun das Strafausmaß:
3000 Euro Strafe
9 Monate Fahrverbot in DE.
Alle weiteren Kosten zu tragen ( Gericht usw )
Motorrad wird eingezogen wegen „illegalem Straßenrennen“ ( 7000 Euro )
Wir reden hier also von min 10000 Euro Strafe......"
 
Ohne Anwalt konnte ja noch nichteinmal geprüft werden, ob die Messung überhaupt korrekt war, da gibt es auch sehr viele Grauzonen. War das Messgerät geeicht und hatte der messende Beamte eine Einweisung u.s.w und u.s.w.
 
Wenn das Strafausmaß festgelegt wurde, wurden schon diverse Anhörungen durchgeführt. Wenn da schon kein Anwalt mehr dabei war und jetzt erst hinzugezogen wird, dann ist da schon einiges schief gelaufen. Und das dies so ist, können wir uns hier m. E. nur noch über die Geschichte als Solches auslassen und unsere Meinung äussern. Empfehlungen und Maßnahmen dürften aber jetzt etwas spät kommen. Es gibt eben Fristen usw. die sollte man einhalten.
Ich kann mir auch kaum vorstellen, das jemand bei solch einer Angelegenheit keinen Anwalt nimmt.
 
Es gab schon einen Anwalt....allerdings ist mir der genaue Verlauf dieser Anwaltsgeschichte nicht wirklich bekannt. Es ging wohl darum dass ein AT Anwalt iwie nicht in DE Handlungsberechtigt ist oder so. Hab dazu nichts gesagt weil ich eben nicht wirklich darüber im Bilde bin und hier keine Mutmaßungen äußern will....

Lg
 
Aus dem Eingangsposting:

"Seit gestern nun das Strafausmaß:
3000 Euro Strafe
9 Monate Fahrverbot in DE.
Alle weiteren Kosten zu tragen ( Gericht usw )
Motorrad wird eingezogen wegen „illegalem Straßenrennen“ ( 7000 Euro )
Wir reden hier also von min 10000 Euro Strafe......"

Sorry, das kann ich nicht glauben!!!!!!!!!!!
Da man auch als Ausländer nach Deutschen Recht verurteilt wird, müsste das Strafmaß ja auch so in Deutschland angewendet werden.
Eine Enteignung des Fahrzeuge als Strafe (nicht Beweissicherung) gibt es in Deutschland meines wissens nicht.

Der Bußgeldkatalog sieht für dieses Vergehen 2 Punkte, 680.- und 3 Monate Fahrverbot vor.
Irgendetwas wird hier vermixt ;-)
Cuxman
 
Ich kanns auch nicht glauben.....ist aber so....
 

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Wir haben ca. 750 Abgeordnete und von irgendwas muss der Staat ja schließlich auch Leben.😜
Autorennen in der Stadt sind aber ein absolutes No-Go, gleiches gilt natürlich auch für Motorräder!
 
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Motoplex
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