Diskussion Verhältnismäßigkeit Strafmaß

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Ist dieses Strafmaß aus deiner Sicht gerechtfertigt?

  • Ja

    Stimmen: 18 19,4%
  • Nein

    Stimmen: 75 80,6%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    93
Sorry, das kann ich nicht glauben!!!!!!!!!!!
Da man auch als Ausländer nach Deutschen Recht verurteilt wird, müsste das Strafmaß ja auch so in Deutschland angewendet werden.
Eine Enteignung des Fahrzeuge als Strafe (nicht Beweissicherung) gibt es in Deutschland meines wissens nicht.

Der Bußgeldkatalog sieht für dieses Vergehen 2 Punkte, 680.- und 3 Monate Fahrverbot vor.
Irgendetwas wird hier vermixt ;-)
Cuxman

Aber das ist in diesem Fall keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat, so daß der Bußgeldrahmen keine Anwendung mehr findet.

Bei schwerwiegenden bzw. erheblichen Verkehrsverstößen - Straßenrennen bis zum rechtswidrigen Gebrauch von Behindertenparkplätzen, von Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu groben Geschwindigkeitsverstößen - hält die Rechtsprechung vielfach die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von Fahrzeug und Fahrzeugschlüssel für statthaft, um der Gefahr weiterer Begehung von Verkehrswidrigkeiten und der damit einhergehenden Störung der öffentlichen Sicherheit vorzubeugen.
 
Aber das ist in diesem Fall keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat, so daß der Bußgeldrahmen keine Anwendung mehr findet.

Bei schwerwiegenden bzw. erheblichen Verkehrsverstößen - Straßenrennen bis zum rechtswidrigen Gebrauch von Behindertenparkplätzen, von Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu groben Geschwindigkeitsverstößen - hält die Rechtsprechung vielfach die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von Fahrzeug und Fahrzeugschlüssel für statthaft, um der Gefahr weiterer Begehung von Verkehrswidrigkeiten und der damit einhergehenden Störung der öffentlichen Sicherheit vorzubeugen.

Ihr seit immer noch auf dem falschen Dampfer :)
NATÜRLICH kann das Fahrzeug auf richterlichter Anordnung eingezogen werden!!!
Die Strafe wird aber erst NACH einer Verhandlung durchgesetzt.
Sollte sich im Verfahren herausstellen das das Vergehen nicht nachgewiesen werden kann, bekommt der Beschuldigte alles wieder.
Die Polizei hat den WUNSCH die Fahrzeuge zu versteigern, aber zu Weihnachten wünsche ich mir auch vieles ;-)

Cuxman
 
Ihr seit immer noch auf dem falschen Dampfer :)
NATÜRLICH kann das Fahrzeug auf richterlichter Anordnung eingezogen werden!!!
Die Strafe wird aber erst NACH einer Verhandlung durchgesetzt.
Sollte sich im Verfahren herausstellen das das Vergehen nicht nachgewiesen werden kann, bekommt der Beschuldigte alles wieder.
Die Polizei hat den WUNSCH die Fahrzeuge zu versteigern, aber zu Weihnachten wünsche ich mir auch vieles ;-)

Cuxman

Also meine rechtliche Interpretation geht in die Richtung, dass die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr das Motorrad eingezogen hat und bis zur Gerichtsverhandlung in Verwahrung genommen hat.
Das Gericht hat nun im Zuge der Strafverhandlung den dauerhaften Einbehalt angeordnet und damit die polizeiliche Maßnahme bestätigt und somit auch legalisiert.
Vor der Gerichtsentscheidung die Gefahrenabwehr, danach dann die Strafe. Das ist m. E. juristisch vollkommen in Ordnung

Hier noch eine Gerichtsentscheidung aus Bayern:
"
VG München v. 12.03.2008: In Bayern kann ein Krad nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmt werden

Das Verwaltungsgericht München (Urteil vom 12.03.2008 - M 7 K 07.4242) hat entschieden:
Eine Sicherstellung eines Fahrzeuges und der Fahrzeugschlüssel ist u.a. dann möglich, wenn vom Verhalten eines Fahrzeugführers gegenwärtige Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Dies gilt insbesondere in allen Fällen, in denen die Polizei die konkrete Gefahr der Wiederholung erheblicher Verkehrsverstöße durch den Betroffenen feststellen kann. Dies ist unmittelbar nach der Feststellung eines erheblichen Geschwindigkeitsverstoßes der Fall."​
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr seit immer noch auf dem falschen Dampfer :)
NATÜRLICH kann das Fahrzeug auf richterlichter Anordnung eingezogen werden!!!
Die Strafe wird aber erst NACH einer Verhandlung durchgesetzt.
Sollte sich im Verfahren herausstellen das das Vergehen nicht nachgewiesen werden kann, bekommt der Beschuldigte alles wieder.
Die Polizei hat den WUNSCH die Fahrzeuge zu versteigern, aber zu Weihnachten wünsche ich mir auch vieles ;-)

Cuxman


Du willst sagen dass nach dem Verstreichen der Frist immer noch nicht "Fix" ist dass das Fzg eingezogen wird? Es gibt noch eine Verhandlung?

DAS versteh ich jetzt nicht 🤔
 
Also meine rechtliche Interpretation geht in die Richtung, dass die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr das Motorrad eingezogen hat und bis zur Gerichtsverhandlung in Verwahrung genommen hat.
Das Gericht hat nun im Zuge der Strafverhandlung den dauerhaften Einbehalt angeordnet und damit die polizeiliche Maßnahme bestätigt und somit auch legalisiert.
Vor der Gerichtsentscheidung die Gefahrenabwehr, danach dann die Strafe. Das ist m. E. juristisch vollkommen in Ordnung

So versteh ich dieses Schreiben auch.....
 

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So versteh ich dieses Schreiben auch.....
Ich weiss dass ich wieder einen Rüffel kriege, aber egal.
Mir erscheint der ganze Fall wie das Pinkeln bei einer alten Frau.
Laufend kommen neue Infos von demjenigen der nicht der Betroffene ist aber anscheinend laufenden Zugriff auf die aktuellen Dokumente der Daten hat. Schick doch mal ein PIC von einem amtlichen Dokument (personenbezogene Daten natürlich verdeckt) und nicht nur so abfotografierte "Zeilen".
Und in einem amtlichen Doku steht auch der Vorwurf der jemandem gemacht wird.
Alles andere ist in meinen Augen nur eine Aufhetze gegen die liebe Polizei. Die leider auch nur Menschen sind und als Job halt Polizisten sind anstatt Automechaniker oder Bäcker.
Und die wollen mit Sicherheit, vielleicht wenige Ausnahmen, auch nur ihren Job erledigen.
 
Lieber Picke.

Ich mach mir jetzt die Mühe und sage dir dass es die einzige Seite ist die ich von besagtem Kollegen bekommen habe....und ja, er hat sie mir per Whatsapp geschickt was darauf schließen lässt dass es sich um ein Foto handelt.
Und ja ich stelle hier Stücke davon ein weil wir uns im WWW befinden und ich tatsächlich etwas Skrupel habe derartiges zu posten...

Warum du die Polizei hier ins Spiel bringst verstehe ich nicht....es geht hier um ein Strafmaß und das wird nicht von der Polizei beschlossen....aber das muss ich Dir ja nicht sagen da du ein "alter Fux" bist.

Des weiteren ist dieser Thread mit ausreichend Beiträgen deinerseits gefüllt weshalb ich Dich herzlich auslade.

Das soll nicht heißen dass ich deine Beiträge in anderen Threads nicht zu schätzen weiß, aber in dem hier hast du deine Meinung ja bereits kund getan.

Lg und nichts für ungut.
 
Lieber Picke.

Ich mach mir jetzt die Mühe und sage dir dass es die einzige Seite ist die ich von besagtem Kollegen bekommen habe....und ja, er hat sie mir per Whatsapp geschickt was darauf schließen lässt dass es sich um ein Foto handelt.
Und ja ich stelle hier Stücke davon ein weil wir uns im WWW befinden und ich tatsächlich etwas Skrupel habe derartiges zu posten...

Warum du die Polizei hier ins Spiel bringst verstehe ich nicht....es geht hier um ein Strafmaß und das wird nicht von der Polizei beschlossen....aber das muss ich Dir ja nicht sagen da du ein "alter Fux" bist.

Des weiteren ist dieser Thread mit ausreichend Beiträgen deinerseits gefüllt weshalb ich Dich herzlich auslade.

Das soll nicht heißen dass ich deine Beiträge in anderen Threads nicht zu schätzen weiß, aber in dem hier hast du deine Meinung ja bereits kund getan.

Lg und nichts für ungut.

Mal erstens kannst du mich nicht ausladen. So etwas gibt es hier im Forum zum Glück noch nicht, dass man "unangenehme User" ausschliessen kann.

Mir erscheint halt die ganze Darstellung des Fall ganz einfach so, was sich auch in den Beiträgen widerspiegelt, als ob die Polizei jetzt diesen total unschuldigen Biker mit aller Härte bestrafen will. Und gegen so eine Darstellung bin ich strikt dagegen. Weil denen wäre es auch lieber auf nem Schaukelstuhl am Strassenrand zu sitzen und den Verkehr zu beobachten und den legalen V4 zu lauschen.

Darum habe ich geschrieben dass es sicher auch eine Anklageschrift gibt. Und die wäre interessant.
 
Mal erstens kannst du mich nicht ausladen. So etwas gibt es hier im Forum zum Glück noch nicht, dass man "unangenehme User" ausschliessen kann.

Mir erscheint halt die ganze Darstellung des Fall ganz einfach so, was sich auch in den Beiträgen widerspiegelt, als ob die Polizei jetzt diesen total unschuldigen Biker mit aller Härte bestrafen will. Und gegen so eine Darstellung bin ich strikt dagegen. Weil denen wäre es auch lieber auf nem Schaukelstuhl am Strassenrand zu sitzen und den Verkehr zu beobachten und den legalen V4 zu lauschen.

Darum habe ich geschrieben dass es sicher auch eine Anklageschrift gibt. Und die wäre interessant.

Natürlich weiß ich dass ich Dich nicht ausladen kann. Würde es diese Funktion geben wäre es ganz schnell ganz ruhig im Forum. Von daher, gut so.

Trotzdem war es ein ernstgemeinter Apell an Dich da ich wenig konstruktives in deinen, doch immer etwas kontroversen, Beiträgen finden kann/konnte.

Wie dem auch sei. Es ist und war nicht meine Absicht die Polizei oder deren Arbeit zu thematisieren. Auch wenn sicher die eine oder andere Geschichte die man hier liest ab und zu auf Willkür bei den Ordnungshütern hindeutet. Aber dies gehört nicht in diesen Thread.

Des weiteren werde ich versuchen das ganze Schriftstück zu bekommen. Wie / in welcher Form ich das dann den Usern zur Verfügung stelle muss ich mir noch überlegen....vlt per PN bei echtem Interesse bzw Möglichkeit der Hilfestellung.
 
Für einen "Ersttäter" find ich das Strafmaß völlig überzogen. Einziehung des Fahrzeugs verhindert nun nicht, dass er sich ein neues besorgt, deswegen frage ich mich, was das soll. Die 9 Monate Fahrverbot und die Geldstrafe gehen allerdings schon in Ordnung.
Ich glaube aber auch, dass es nur so weit gekommen ist, weil der Fahrer das Strafverfahren wohl nicht ernst genommen hat. Wenn man dort nicht auftaucht oder einen Anwalt hinschickt, wer sollte dann entlastende Argumente vorbringen, die ein Gericht würdigen könnte.
 
Natürlich weiß ich dass ich Dich nicht ausladen kann. Würde es diese Funktion geben wäre es ganz schnell ganz ruhig im Forum. Von daher, gut so.

Trotzdem war es ein ernstgemeinter Apell an Dich da ich wenig konstruktives in deinen, doch immer etwas kontroversen, Beiträgen finden kann/konnte.

Wie dem auch sei. Es ist und war nicht meine Absicht die Polizei oder deren Arbeit zu thematisieren. Auch wenn sicher die eine oder andere Geschichte die man hier liest ab und zu auf Willkür bei den Ordnungshütern hindeutet. Aber dies gehört nicht in diesen Thread.

Des weiteren werde ich versuchen das ganze Schriftstück zu bekommen. Wie / in welcher Form ich das dann den Usern zur Verfügung stelle muss ich mir noch überlegen....vlt per PN bei echtem Interesse bzw Möglichkeit der Hilfestellung.

Des weiteren werde ich versuchen das ganze Schriftstück zu bekommen. Wie / in welcher Form ich das dann den Usern zur Verfügung stelle muss ich mir noch überlegen....vlt per PN bei echtem Interesse bzw Möglichkeit der Hilfestellung.

Das ist ne spitze Idee. Und würde bisschen Licht in den Fall bringen
 
Meine Meinung trägt wenig zur eigentlichen Fragestellung bei. Denn sie bezieht sich eher allgemein auf die Geschichte mit den Alleinrennen und den Folgen....dem Erzielen der maximalen Höchstgeschwindigkeit und so, sowie dem Einziehen der KFZ und deren Versteigerung bei......gegen sich selbst gewonnenen Alleirennen.

Da fällt mir eigentlich nix mehr ein. Zunächst ist die Feststellung was ein Alleinrennen ist so unklar definiert, dass der festgemachte Vorwurf schon deutlich in die Richtung Willkür geht. Wenn es in dem Fall denn einen zulässigen Gegenbeweis gegen dieses Eigenrennenkosntrukt gibt, dann vielleicht den, dass ein solch potentes Moped mit deutlich mehr durch den Blitzer wäre, wenn das Ziel die maximal zu erreichende Geschwindigkeit gewesen wäre. Also wäre der Kerl gegen sich selber angetreten, wäre er reichlich schneller gewesen. Somit wäre doch an der Stelle das Alleinrennen ja schon gelaufen.....

Das andere ist, dass indirekt ein Strafmaß durch den KFZ Wert festgelegt wird. Also nicht durch einen gesetzlich festgelegten Rahmen, Bußgeldkatalog oder drgl. Wäre die Geschichte mit einer alten 6er Bandit passiert, wäre das Strafmaß durch den Verlust des KFZ bei Fahrzeugeinzug bei unter 1000 Euro. Bei z.B. einer Aprilia, Ducati, oder hyper BMW schon gewaltig höher, naja und bei einem Bugatti oder Maybach... Das riecht schon wieder irgendwie nach etwas passt hier nicht und für mein ((Un)Rechts)Verständnis nach einem geht so gar nicht.

Fahr ich mit meinem prolo 200irgendwas PS Astra durch den Blitzer geht es um die gleiche Straftat wie wenn das Roland gleich schnell mit seinen überaus geilen GTsontstnochwas macht. Wenn der Staat nun die Kisten einzieht und versilbert läuft das Strafmaß dabei aber doch deutlich aus dem Ruder, oder nicht? Wo ist da die Gleichbehandlung?

Deshalb kann das so generell nicht gehandhabt werden. Des hod hald scho a Gschmäggle, gell?



Wobei wenn wir gleich schnell gewesen wären, wäre der Vorwurf dass ich schneller als ich selbst hätte sein wollen noch eher zutreffend, als bei den Waffen die der Roland da fährt...... 🙂🙃🙂


Um sich gegen den Vorwurf des Alleinrennens und der daraus sich ergebenden Enteignung des KFZ zu wehren bleibt ja eigentlich nur, selbst beim Übertreten der zulässigen Geschwindigkeit deutlich unter dem Potential des Fahrzeugs zu bleiben.......denn es heißt ja maximal........ Da freu ich mich mit meinen fahrerischen Leistungen ja endlich auch mal......
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal erstens kannst du mich nicht ausladen. So etwas gibt es hier im Forum zum Glück noch nicht, dass man "unangenehme User" ausschliessen kann.

Mir erscheint halt die ganze Darstellung des Fall ganz einfach so, was sich auch in den Beiträgen widerspiegelt, als ob die Polizei jetzt diesen total unschuldigen Biker mit aller Härte bestrafen will. Und gegen so eine Darstellung bin ich strikt dagegen. Weil denen wäre es auch lieber auf nem Schaukelstuhl am Strassenrand zu sitzen und den Verkehr zu beobachten und den legalen V4 zu lauschen.

Darum habe ich geschrieben dass es sicher auch eine Anklageschrift gibt. Und die wäre interessant.

Hallo @Picke, natürlich kann ich deine Einstellung auch sehr gut nachvollziehen, wenn du grundsätzlich Recht hättest.😉 Leider sieht die Wirklichkeit teilweise anders aus, da wird an Stellen geblitzt, die einfach keinen Sinn machen, aber Geld in die Kassen spülen. Wie ich schon mal geschrieben habe, ich glaube niemand hätte ein Problem damit, wenn an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Es gibt in Deutschland aber so einige Stellen, die sind bewusst so ausgelegt, in der Hoffnung das Orts-fremde in die Falle laufen/fahren, dazu zähle ich auch Ortsausgangsschilder die auf sehr gut ausgebauten Strecken weit hinter dem letzten Haus aufgestellt sind. Auch Blitzer die irgendwo weit außerhalb geschlossener Ortschaften aufgebaut sind, wo zum Beispiel nur eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorräder gilt, verurteile ich. Jeder Oma darf da mit ihrem alten PKW oder Kleintransporter 100 fahren, aber der Motorradfahrer, der zum Teil auf einer modernen Maschine sitzt mit allen Helferlein, darf an solchen Stellen teilweise nur 60 oder 70 fahren, wo ist da die Gleichberechtigung?
Besonders verwerflich finde ich in solchen Fällen auch, wenn Ausländer abgezockt werden, dass macht Deutschland nicht gerade beliebt und wir möchten z.B. im Europäischen Ausland auch nicht so abgezockt werden, oder?
Natürlich ist Deutschland auch keine Rennstrecke, wo man als Ausländer mal so richtig die Sau rauslassen kann, dass sollte auch jedem klar sein. Solange man aber nur die Baumrinde in Gefahr bringt, sollte man auch die Kirche im Dorf lassen.
In Deutschland werden täglich Wohnungen und Häuser ausgeraubt, Autos geklaut und was sonst noch alles, dafür ist leider zu wenig Personal da und unsere Kinder sind auch kaum noch sicher auf den Straßen, überall will jemand seine Drogen verticken, oder sie werden anders belästigt, dass sind für mich Straftaten und nicht wenn einer mal zu schnell fährt. Ausnahme wäre für mich, wenn ein Unfall entsteht, dann kann man über eine Straftat oder schwere Straftat (z.B. Autorennen in der Stadt) nachdenken.
 
Ich sag es immer wieder... Wer so blöd ist und sowas macht...vor allem bei 60 und direkt nach einer Ortschaft....auf einer Strecke die Man nicht gut kennt...
Da muss man einfach mit Kontrollen rechnen. Wenn da jetzt 100 gewesen wäre, würde es schon anders aussehen.
Es ist auch eigentlich allen bekannt wie bekloppt die Strafen ausgelegt werden können.
Wenn man auf der Geraden mal richtig den Hahn spannen will gibt es doch genug Möglichkeiten ...BAB....

Für die Kohle hätte man relativ oft auf die Renne fahren können
 
ganz schön viel Moralapostel mit Heiligenschein hier :D
Ich führe auch gerade ein Fahrtenbuch weil nach einem Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit von 100 auf 70 km/h herabgesetzt wurde und der Fahrer meiner Tuono dann genau dort ein KFZ überholen wollte und das erste Schild übersehen hat. Kann also jedem passieren wenn man so einen Boliden unter sich hat. Selbst, wenn man sich immer versucht an die Regeln +10-20%zu halten.

Da der § 315 d StGB sehr schwammig definiert ist, wird es bis zu einer relativ genauen Auslegungsvorgabe sehr lange dauern. Bis dahin sind wir eben bei übermäßiger Geschwindigkeit ganz schnell in der Situation wie der Junge hier. Generell war die Vorgabe der Regierung wie man liest eben nicht, das hier profane Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Anwendung des Paragrafen führen. Wird aber nun gemacht. Und wenn da nicht bis ganz nach oben geklagt wird, wird es keine Vorgaben geben und weiterhin so damit umgegangen werden. Ganz speziell in Gebieten, wo die Politik massiven Druck wegen Lärm und Unfällen auf die Exekutive macht.
 
...ich verstehe generell nicht, warum so ein Thema in einem Forum zur Diskussion gestellt wird ? Gibt letztendlich eh immer nur Zoff unter den Leuten mit " Heiligenschein", und den Leuten, die gerne "am Gas hängen".......ehrlich gesagt, warum nicht wirklich einfach einen Rechtsanwalt bemühen. Diskussionen in Foren führen bei diesem Thema nie zu einem zielführenden, guten Ende für den Betroffenen.

......das mit der " schwammigen " Auslegungsgeschichte gibt es nicht erst seit neuestem, das habe ich bereits Mitte 1980 erfahren dürfen.

Schöne Grüße vom gerne am Gas hängenden, mit Heiligenschein fahrenden Walle 😅😅😅
 
ganz schön viel Moralapostel mit Heiligenschein hier :D
Ich führe auch gerade ein Fahrtenbuch weil nach einem Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit von 100 auf 70 km/h herabgesetzt wurde und der Fahrer meiner Tuono dann genau dort ein KFZ überholen wollte und das erste Schild übersehen hat. Kann also jedem passieren wenn man so einen Boliden unter sich hat. Selbst, wenn man sich immer versucht an die Regeln +10-20%zu halten.

Da der § 315 d StGB sehr schwammig definiert ist, wird es bis zu einer relativ genauen Auslegungsvorgabe sehr lange dauern. Bis dahin sind wir eben bei übermäßiger Geschwindigkeit ganz schnell in der Situation wie der Junge hier. Generell war die Vorgabe der Regierung wie man liest eben nicht, das hier profane Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Anwendung des Paragrafen führen. Wird aber nun gemacht. Und wenn da nicht bis ganz nach oben geklagt wird, wird es keine Vorgaben geben und weiterhin so damit umgegangen werden. Ganz speziell in Gebieten, wo die Politik massiven Druck wegen Lärm und Unfällen auf die Exekutive macht.

Hat nichts mit Heiligenschein zu tun. Ich fahre auch öfter über dem Erlaubten, aber habe so viel Hirn, dass mir sowas nicht passiert.

Er fährt die 3fache erlaubt Geschwindigkeit (lt. Tacho vermutlich...wird ja gut Toleranz abgezogen) und wundert sicht jetzt das etwas passiert :D
 
So wie es aussieht entgleist das Thema tatsächlich. Aber damit muss man ja rechnen wenn man ein solches eröffnet. 🤔😅

Mir liegt nun das ganze Schreiben vor.

Die jenigen die echtes Interesse an der Sache haben, nicht aus profaner Neugier, sondern weil sie eventuell ein Stückchen weit helfen können, mögen sich per PN bei mir melden.

Natürlich ist die Weitergabe oder Verteilung, egal auf welchem Medium auch immer, strikt untersagt.

Lg
 
So wie es aussieht entgleist das Thema tatsächlich. Aber damit muss man ja rechnen wenn man ein solches eröffnet. 🤔😅

Mir liegt nun das ganze Schreiben vor.

Die jenigen die echtes Interesse an der Sache haben, nicht aus profaner Neugier, sondern weil sie eventuell ein Stückchen weit helfen können, mögen sich per PN bei mir melden.

Natürlich ist die Weitergabe oder Verteilung, egal auf welchem Medium auch immer, strikt untersagt.

Lg
Wenn das nicht veröffentlichen willst, wo doch das ganze Thema öffentlich angestossen wurde, wäre es doch das beste du machst nen neuen Thread der nur über PN kommuniziert.
 
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