Widerspruch auf jeden Fall einlegen,
damit die Frist eingehalten wird.
Begründung kann dann nachgereicht werden.
Oder Widerspruch kann später zurückgenommen werden.
Auf jeden Fall einen Anwalt befragen, ob es Sinn macht, dagegen vorzugehen.
Ich kenne nicht die genauen Umstände,
(inner- oder ausserorts, mit Gefährdung anderer, Alkohol, Drogen, Wiederholungstäter usw.)
aber für mich scheint das Urteil auch zu hart zu sein,
besonders wenn man woanders liest,
dass ein "Migranten"-Ehepaar in Hamburg ihr 2 Monate altes Kind haben verhungern lassen
und dafür mit Bewährungsstrafe davon gekommen sind,
weil noch 6 andere Kinder da sind
und die Kopftuch-Frau schon wieder schwanger ist....
SOWAS erschüttert dann doch mein Vertrauen in den "Rechts-Staat"...
damit die Frist eingehalten wird.
Begründung kann dann nachgereicht werden.
Oder Widerspruch kann später zurückgenommen werden.
Auf jeden Fall einen Anwalt befragen, ob es Sinn macht, dagegen vorzugehen.
Ich kenne nicht die genauen Umstände,
(inner- oder ausserorts, mit Gefährdung anderer, Alkohol, Drogen, Wiederholungstäter usw.)
aber für mich scheint das Urteil auch zu hart zu sein,
besonders wenn man woanders liest,
dass ein "Migranten"-Ehepaar in Hamburg ihr 2 Monate altes Kind haben verhungern lassen
und dafür mit Bewährungsstrafe davon gekommen sind,
weil noch 6 andere Kinder da sind
und die Kopftuch-Frau schon wieder schwanger ist....
SOWAS erschüttert dann doch mein Vertrauen in den "Rechts-Staat"...