Ja das selbe spielchen hatte ich letztes Jahr auch, habe damals aber statt Kostenvoranschlag direkt das Gutachten erstellen lassen.Ja Ok. Wir ausergerichtlich war es leider nicht möglich sich zu einigen. Deswegen müssen wir jetzt klage erheben.
ein gutachten ist bis jetzt noch nicht gemacht worden. lediglich ein kostenvoranschlag.
aber trotzdem danke für eure Hilfe.
Du hast immer das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Das Einzelgutachten der gegnerischen Versicherung musst du nicht akzeptieren.ein gutachten ist bis jetzt noch nicht gemacht worden. lediglich ein kostenvoranschlag.
Nochmal:Du hast immer das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Das Einzelgutachten der gegnerischen Versicherung musst du nicht akzeptieren.
Also:
1. Gutachten erstellen lassen
2. Service machen lassen (Anhänger/Transporter?)
Grundsätzlich bin ich bei dir, aber ohne Einblick in die Versicherungsbedingungen zu haben ist das Kaffeesatz lesen.Nochmal:
Warum sollte ein stillgelegtes Fahrzeug gewartet werden, wenn es danach nicht bewegt wird? Damit das Öl während der Stehzeit nicht schlecht wird? Damit Ventile während der Stehzeit nicht vereinsamen?
Solang nachweisbar ist das der Service bis zur Stilllegung lückenlos erfolgte kann es da kein Problem geben.
Da hast du recht!Grundsätzlich bin ich bei dir, aber ohne Einblick in die Versicherungsbedingungen zu haben ist das Kaffeesatz lesen.