Garantieverlängerung für Tuono V4

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Genau, wenn das Gutachten erstellt wurde, darfst normal wieder Fahrbereit machen, ao war das bei mir letztes Jahr.

Dein Anwalt ist der richt Ansprechpartner.
 
Ja Ok. Wir ausergerichtlich war es leider nicht möglich sich zu einigen. Deswegen müssen wir jetzt klage erheben.

ein gutachten ist bis jetzt noch nicht gemacht worden. lediglich ein kostenvoranschlag.

aber trotzdem danke für eure Hilfe.
 
Ja Ok. Wir ausergerichtlich war es leider nicht möglich sich zu einigen. Deswegen müssen wir jetzt klage erheben.

ein gutachten ist bis jetzt noch nicht gemacht worden. lediglich ein kostenvoranschlag.

aber trotzdem danke für eure Hilfe.
Ja das selbe spielchen hatte ich letztes Jahr auch, habe damals aber statt Kostenvoranschlag direkt das Gutachten erstellen lassen.

Klar wenn du sie jetzt reparierst stellt der Gutachter keinen Schaden fest.

Blöde Situation, frag doch mal deinen Anwalt,.was er dir rät, wie du das machen sollst?
 
Also er schreibt ja dass das Motorrad nicht mehr angemeldet ist.
Warum sollte er ein stillgelegtes Fahrzeug zum Service bringen? Es ist ja mit der Stilllegung nachweisbar, dass das Fzg nicht bewegt wurde im Zeitraum x. Wenn nach Anmeldung sofort der nächst fällige Service abgearbeitet wird ist doch alles korrekt verlaufen?
 
ein gutachten ist bis jetzt noch nicht gemacht worden. lediglich ein kostenvoranschlag.
Du hast immer das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Das Einzelgutachten der gegnerischen Versicherung musst du nicht akzeptieren.
Also:
1. Gutachten erstellen lassen
2. Service machen lassen (Anhänger/Transporter?)
 
Du hast immer das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Das Einzelgutachten der gegnerischen Versicherung musst du nicht akzeptieren.
Also:
1. Gutachten erstellen lassen
2. Service machen lassen (Anhänger/Transporter?)
Nochmal:
Warum sollte ein stillgelegtes Fahrzeug gewartet werden, wenn es danach nicht bewegt wird? Damit das Öl während der Stehzeit nicht schlecht wird? Damit Ventile während der Stehzeit nicht vereinsamen?
Solang nachweisbar ist das der Service bis zur Stilllegung lückenlos erfolgte kann es da kein Problem geben.
 
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Nochmal:
Warum sollte ein stillgelegtes Fahrzeug gewartet werden, wenn es danach nicht bewegt wird? Damit das Öl während der Stehzeit nicht schlecht wird? Damit Ventile während der Stehzeit nicht vereinsamen?
Solang nachweisbar ist das der Service bis zur Stilllegung lückenlos erfolgte kann es da kein Problem geben.
Grundsätzlich bin ich bei dir, aber ohne Einblick in die Versicherungsbedingungen zu haben ist das Kaffeesatz lesen.
 
Bei uns liegen Gerichtsakten auf dem Schreibtisch da ist der Unfall schon 3 Jahre her, bis wir beauftragt werden.
Man streitet über die Haftung, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Ausfallzeiten.
Ohne ein eigenes zeitnahes Gutachten wird das nicht gut ausgehen. Das dauert leider alles....
Dein Moped wird über die Zeit auch nicht mehr wert wenn es beschädigt in der Garage steht.
 
Motoplex
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