Haftung auf der Rennstrecke

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chausg

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Motorrad
Tuono
Modelljahr
2019
Hallo zusammen,

da gibt es eine Frage die ich mir immer wieder stelle wenn ich von Rennstreckenunfällen höre oder Lese.
Da ich selber aber weder auf einer Rennstrecke gefahren bin, noch habe ich im Bekanntenkreis Personen die dort fahren, muss ich die Frage nun hier stellen. Ich will ja nicht dumm sterben:)

Wie sieht das auf der Renne aus wenn da jemand durch jemanden anders zu Schaden kommt? Haftet da Grundsätzlich jeder für sich selber? Oder gibt es da so eine Art "Verursacherhaftung"?
Sagen wir mal Fahrer A bekommt wegen einem Fahrfehler von Fahrer B samt dem Motorrad von Fahrer B eine komplette Breitseite. Fahrer A kommt mit einem Schlüsselbeinbruch davon, die Schutzausrüstung und das Moped sind Totalschaden. Wer zahlt die ganze Schoße? Muss Fahrer A für seinen Schaden, für den er ja nix kann, komplett selber aufkommen? Oder kann er da bei Fahrer B der den Unfall ja verursacht hat irgendwelche Ansprüche geltend machen?

Fragen über Fragen....
 
Das ganze ist ein sehr komplexes Thema.
1. der auf der Rennstrecke unterschriebene Haftungausschluß ist Rechtlich ehr fragwürdig und zerreißt dir jeder Rechtsanwalt in der Luft, lasst euch hier immer eine Kopie aushändigen
2. Renntrainings werden in der Regel als Fahrertrainings ausgeschrieben, allein schon damit die Private Unfallversicherung greift
3. bei einem Fahrertraining haftet (wenn Fahrertrainings im Vertrag enthalten) die Haftpflichtversicherung, deswegen empfehle ich jedem sein Rennstreckenmoped auch Zuzulassen, hier hilft auch eine Teilkasko oder Vollkasko bei eigenen Schäden.
4. Achtung, es gibt extrem viel Fallstricke bei einem Renn/Fahrertraining, immer die Versicherungsbedigungen extrem genau Studieren
5. Wenn der Gegner nicht Versichert war/ist gilt trotz Haftungsauschluß die Verursacherhaftung, hier scheitert es in der Regel an dem Nachweisen der Schuld, hier hilft natürlich eine Dokumentation der Rennstrecke per Video etc. im Zweifelsfall auch auf der Strecke immer die Polizei bemühen
6. Haftung gegenüber der Rennstrecke beachten, eine beschädigte Leitplanke kann mal schnell 10.00,-- € und mehr kosten, ich kenne Fälle die in die Zigtausende gehen, auch hier hilft die Haftpflichtversicherung
7. das Ganze hier hat natürlich keinen Rechts-oder Vollständigkeitsanspruch
 
Manche KFZ Versicherungen haften nur, wenn nicht die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen das Ziel war und das wird dir dann vermutlich immer erstmal unterstellt und die Zahlung verweigert.

Welche Versicherung zahlt schon gerne.

Und die meisten haben Fahren auf Rennstrecken kategorisch ausgeschlossen.

Wie Roland sagte den Teil der Versicherungsbedingungen genau lesen, wenn man auf die Renne geht.
 
Was häufig vergessen wird, zu dem von Roland richtig geschriebenen, bei Verdienstausfall hat auch der Arbeitgeber, oder auch unterhaltspflichtige Kinder etc. ggf Ansprüche gegen einen Verursacher. Hierzu gibt es mindestens ein Urteil, wo ich den "Zahlenden" persönlich gut kenne.
Häufig wird von den Teilnehmern auch in den Foren geschrieben, das jeder für sich haftet, aber das ist so nicht richtig.
 
Im Einzelfall bitte UNBEDINGT (!) die eigenen Versicherungsbedingungen studieren, im Zweifel beim Versicherer anfragen.

Die R+V sagt hierzu z.B.:

"Guten Tag, Herr XXX,
für Ihr Kraftfahrzeug besteht in der Kfz-Haftpflicht- und soweit abgeschlossen- in der Kaskoversicherung
Versicherungsschutz im Rahmen der "Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung" bei der
Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit.
ankommt (z.B.. Fahrsicherheitstrainings oder Touristenfahrten auf Rennstrecken wie z.B. dem Nürburgring).

Hinweis:
Die Teilnahme an Rennveranstaltungen (Wettbewerbe, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt) kann Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz haben. Entweder besteht
gar kein Versicherungsschutz (z.B. bei behördlich genehmigten Rennen) oder dieser ist eingeschränkt.
Einzelheiten hierzu finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
Eine Rennveranstaltung liegt - unabhängig davon, ob die Veranstaltung vom Veranstalter als Rennen
bezeichnet wird oder nicht - bereits dann vor, wenn die Höchstgeschwindigkeit für die Wertung bzw.
Platzierung im Wettbewerb mitbestimmend ist."
 
Eine Rennveranstaltung liegt - unabhängig davon, ob die Veranstaltung vom Veranstalter als Rennen
bezeichnet wird oder nicht - bereits dann vor, wenn die Höchstgeschwindigkeit für die Wertung bzw.
Platzierung im Wettbewerb mitbestimmend ist."
Oha...
ich war da mal auf einer Veranstaltung in OSL. Da hatte jeder einen Transponder und die besten Rundenzeiten der einzelnen Fahrer wurden dann sortiert ausgehängt.
Also der schnellste ganz oben.
Reicht das dann schon?
 
Oha...
ich war da mal auf einer Veranstaltung in OSL. Da hatte jeder einen Transponder und die besten Rundenzeiten der einzelnen Fahrer wurden dann sortiert ausgehängt.
Also der schnellste ganz oben.
Reicht das dann schon?

Offen gestanden, ich würde es nicht darauf ankommen lassen wollen. Mit einer nach Rundenzeiten sortierten Rangliste im öffentlichen Aushang ist man dann ganz schnell beim Charakter von "Platzierungen", welche offensichtlich durch die erzielte Geschwindigkeit sogar ausschließlich und direkt bedingt sind.

Ob dies bereits durch die reine Zeitnahme erfüllt wäre (z.B. ohne Aushang, Platzierungen, jeder bekommt seine Zeit einzeln mitgeteilt) würde ich nicht unbedingt so sehen.

Das bringt dir aber im Endeffekt auch nichts, wenn bspw. dein Versicherer es hält wie von @Ralph angesprochen bereits die reine Erfassung von Rundenzeiten genügen lässt. Im Endeffekt ist hier leider eine Menge Eigeninitiative gefragt, dies auch mit seinem Versicherer abzuklären und dann u.U. nach Alternativen zu suchen.
 
Sagen wir mal so, selbst wenn Fahrer B total übermotiviert Fahrer A vom Motorrad schießt wird es schwer das vor Gericht so hinzubekommen,
das Fahrer A von B seinen kompletten Schaden ( Personen und Sachschaden ) bezahlt bekommt.

Zusatzunfallversicherung mit Verdienstausfall und Invaldität auch bei Rennveranstaltungen mit erzielen der Höchstgeschwindigkeit liegen bei ca. 500 - 600 Euro pro Jahr
und KÖNNTEN dir einige spätere Probleme erleichtern.

Gruß Markus
 
Sagen wir mal Fahrer A bekommt wegen einem Fahrfehler von Fahrer B samt dem Motorrad von Fahrer B eine komplette Breitseite. Fahrer A kommt mit einem Schlüsselbeinbruch davon, die Schutzausrüstung und das Moped sind Totalschaden. Wer zahlt die ganze Schoße? Muss Fahrer A für seinen Schaden, für den er ja nix kann, komplett selber aufkommen? Oder kann er da bei Fahrer B der den Unfall ja verursacht hat irgendwelche Ansprüche geltend machen?
Die Frage taucht bei racinf4fun auch immer auf und passiert gerne mal. In einem Thread dazu wurden auch Gerichtsurteile zitiert.

Ich habe mir In Kurzform das gemerkt: Wer an einem Rennstreckentraining teilnimmt, muss mit Fahrfehlern der Teilnehmer rechnen und hat dadurch keinen pauschalen Anspruch auf Schadensersatz. Als Analogie wurde die Sportverletzung beim Fußballspielen herangezogen. Wenn mir der Gegner die Wade im Kampf um den Ball umtritt und kein Vorsatz erkennbar ist, dann gibt es kein Schmerzensgeld und keinen Schadensersatz. Der Gedanke dahinter ist, dass man sich des höheren Verletzungsrisikos beim einem Fußballspiels oder dem Rennstreckentrainings bewusst ist und akzeptiert.

Daher bitte das Moped beim Rausfahren aus der Box finanziell abschreiben und nach dem Turn freuen, wenn es heile ist. Ansonsten sein lassen, auch wenn es hart klingt. Und bitte keine Polizei und Juristen bemühen, solange Dich der Kollege nicht mit erkennbarer Absicht runtergeholt hat. Der Haftungsausschluss der Veranstalter regelt übrigens nichts zw. den Teilnehmern, sondern schließt lediglich Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter aus.

Ich spreche hier nicht von Touristenfahrten auf der NS, da kenne ich mich nicht aus und da mag man das anders sehen.
 
Oh mann da hab ich ja was losgetreten.
Erst mal vielen Dank an alle die geantwortet haben.
Bei meiner Frage geht es tatsächlich um die Reine Theorie bzw. mich interessiert das halt. Ich habe im Moment keine Ambitionen in das fahren auf der Rennstrecke einzusteigen.
Es gibt ja genügend Geschichten oder Videos auf denen zu sehen ist dass einer einen anderen vom Hobel holt.
Mir kommt da halt immer auch die Frage wer das bezahlt.
Ich komme zu dem Schluss dass es wie immer im Leben nicht so einfach ist.
 
@roku hat das schön beschrieben. Im Prinzip bei Eigenverschulden wird die eigene Versicherung in den seltensten Fällen bezahlen. Ist aber schon passiert.
In meinem Dunstkreis sind zwei Fälle, wo nachweislich ein Unfall zu Regress geführt hat. Jedes mal hat man Fahrlässigkeit als Regressgrund aufgeführt. Die Versicherung von Prinzessin Horst gab gab es zu dem Zeitpunkt nicht. Die kann ich aber jedem ans Herz legen
Fall 1. Fahrer fährt wegen Fahrwerksunruhen rein, verstellt sein Fahrwerk Richtung stabil und fliegt wegen Kickback auf der Geraden ab. Dabei schiesst er jemanden anderen ab. Der Arbeitgeber von dem Abgeschossenen verklagt den Fahrer auf Schadenersatz und Ausfallentschädigung. Krankenversicherung von dem Abgeschossenen auf Rückerstattung usw. . Klage hat mehrere Jahre gedauert und war sehr teuer. Ich müsste jetzt nachfragen, wie weit die Haftpflichtversicherung von dem Fahrer eingestiegen ist. Meines Wissens nicht vollständig, aber auf jeden Fall etwas. Kann ich aber wenn die Telefonnummer noch stimmt bei dem Fahrer nachfragen
Fall 2. In der Bremszone fährt jemand fast ungebremst jemanden ( Ende Parabolika) in die Seite mit schwersten Verletzungen. Polizei direkt vor Ort, Fahrer war vollständig haftbar. Auch hier ist der "Schuldige" mir bestens bekannt und ich kann auch hier jederzeit Kontakt aufnehmen und nachfragen, was da genau die Begründung war.

Beide Fahrer sind danach nicht mehr auf die Rennstrecke gegangen, obwohl sie Urgesteine in der Hobbyszene waren und auch im R4F Forum sehr bekannt waren.
 
Bis auf Punkt 5 kann ich Rolands (@WSC-Neuss )Erläuterungen nachvollziehen (ich selber habe keine Rennstrecken Erfahrungen).

Bezüglich Punkt 5 kann ich allerdings aus eigener Erfahrung berichten, dass die Polizei keineswegs den Unfall polizeilich aufnehmen wird.
Liegt daran, dass es sich nach der Legaldefinition des Verkehrsunfalls um keinen Verkehrsunfall im rechtliche Sinne handelt. Dazu bedarf es nämlich der Tatsache, dass es sich um einen tatsächlichen und öffentlichen Verkehrsraum handeln muss. Dies ist auf einer Rennstrecke nicht der Fall. Beim Heranziehen der Polizei ist diese lediglich - falls nötig - für den Personalienaustausch verpflichtet.

Ausgenommen ist natürlich, wenn der Unfallverursacher vorsätzlich oder zumindest grobfahrlässig gehandelt hat. Dann besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf seitens der Polizei. Dann sind wir aber auch im Straftatenbereich.
In den zivilrechtlichen Streit, wo es dann um die Schadensregulierung geht, wird und darf sich die Polizei nicht einmischen. Sofern es sich um keine Straftat handelt, wird die Polizei auch nichts dokumentieren.
Da müssen sich Anwälte und Richter sich den Kopf zerbrechen.

Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich.
 
Pragmatisch kann man eigentlich festhalten: Hier in diesem Forum wird sicher niemand eine Rechtsberatung geben (auch wenn evtl. noch jemand mitliest der dies könnte)

Sämtliche Beiträge aus "persönlicher Erfahrung" o.Ä. sind zwar selbstverständlich gut gemeint - aber darauf verlassen sollte man sich im Einzelfall m.E. nicht.

Wirklich zielführend ist doch im Endeffekt nur das Vorgehen, die Leistungen der eigenen Versicherungen für den jeweiligen einzelnen Anwendungsbereich zu überprüfen (sowohl gegen Eigen- als auch Fremdschäden an Sachen und Personen) und entsprechend noch nicht abgedeckte Risiken zusätzlich zu versichern.
 
Pragmatisch kann man eigentlich festhalten: Hier in diesem Forum wird sicher niemand eine Rechtsberatung geben (auch wenn evtl. noch jemand mitliest der dies könnte)

Sämtliche Beiträge aus "persönlicher Erfahrung" o.Ä. sind zwar selbstverständlich gut gemeint - aber darauf verlassen sollte man sich im Einzelfall m.E. nicht.

Wirklich zielführend ist doch im Endeffekt nur das Vorgehen, die Leistungen der eigenen Versicherungen für den jeweiligen einzelnen Anwendungsbereich zu überprüfen (sowohl gegen Eigen- als auch Fremdschäden an Sachen und Personen) und entsprechend noch nicht abgedeckte Risiken zusätzlich zu versichern.
Du hast Recht, es geht aber hier eigentlich um die Haftungsfrage. Ob hinter dieser Haftung dann eine Versicherung steht die das dann zahlt oder nicht ist ja wieder eine andere Frage.
Mich hat nur interessiert ob es sowas gibt wie: auf der Renne haftet jeder für seine eigenen Sachen, egal ob jemand anders der eigentliche Verursacher ist.
Und das kann man ja auch nicht klar sagen.
Ich habe im Moment keine Ambitionen auf der Renne zu fahren. Ich wollte das nur mal Interessehalber wissen.
 
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