Haftung auf der Rennstrecke

WSC-Neuss Shop
hat jemand von euch erfahrung mit dieser sport versicherung? die bieten auch verschiedene pakete an. bin am überlegen mich nächstes jahr da zusätzlich zu versichern. hört sich eigentlich ganz sinnvoll an😁


Die hatte ich früher in jüngeren Jahren im Motocross da nur die Rennen mit der Lizens abgesichert sind. Die Trainings sollten separat versichert werden. Soweit ich mich erinnere geht es dabei aber nur um körperliche Schäden und gesundheitliche Deckung. Technische Schäden sind außen vor.
 
Ich hab die sportvers seit 6 Jahren.
Kann nicht klagen.
Früher über Deutschland und jetzt über österreichischen Vertrieb.
 
Ich hab die sportvers seit 6 Jahren.
Kann nicht klagen.
Früher über Deutschland und jetzt über österreichischen Vertrieb.
Musste die sportvers bei dir schon mal was regulieren? Bzw. kam sie mal zum Einsatz?
Ich will im Juni auf den Pannoniaring und da wird die sportvers über den Veranstalter auch angeboten.
 
Wichtig ist auch, wenn Ihr im Ausland mal ins Krankenhaus müsst, besteht auf eine Privatklinik, in der Regel zahlt das die Deutsche Gesetzlich Krankenversicherung!!
 
Schaul mal Beitrag #18:
Bis auf Punkt 5 kann ich Rolands (@WSC-Neuss )Erläuterungen nachvollziehen (ich selber habe keine Rennstrecken Erfahrungen).

Bezüglich Punkt 5 kann ich allerdings aus eigener Erfahrung berichten, dass die Polizei keineswegs den Unfall polizeilich aufnehmen wird.
Liegt daran, dass es sich nach der Legaldefinition des Verkehrsunfalls um keinen Verkehrsunfall im rechtliche Sinne handelt. Dazu bedarf es nämlich der Tatsache, dass es sich um einen tatsächlichen und öffentlichen Verkehrsraum handeln muss. Dies ist auf einer Rennstrecke nicht der Fall. Beim Heranziehen der Polizei ist diese lediglich - falls nötig - für den Personalienaustausch verpflichtet.

Ausgenommen ist natürlich, wenn der Unfallverursacher vorsätzlich oder zumindest grobfahrlässig gehandelt hat. Dann besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf seitens der Polizei. Dann sind wir aber auch im Straftatenbereich.
In den zivilrechtlichen Streit, wo es dann um die Schadensregulierung geht, wird und darf sich die Polizei nicht einmischen. Sofern es sich um keine Straftat handelt, wird die Polizei auch nichts dokumentieren.
Da müssen sich Anwälte und Richter sich den Kopf zerbrechen.

Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich.
 
Zu Punkt 5.

Bei einem Fahrertraining oder Renntraining und das damit verbundene Führen des Fahrzeugs auf der Rennstrecke handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum.
Daher ist die Polizei auch nicht sachlich zuständig.

Die Polizei kommt zumindest in Deutschland immer dann an die Rennstrecke, wenn bei einem Sturz ein Todesfall passiert. Leider musste ich das schon mindestens 2x erleben.
 
Was kann man eigentlich für Versicherungen abschließen, welche Sinn machen, wenn man auf der Rennstrecke ein Fahrtraining absolviert wo keine Zeiten genommen werden oder die Höchstgeschwindigkeit angestrebt wird.
 
Motoplex
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