Jetzt mal endlich ohne Probleme

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Mich würde noch mal interessieren wie Ihr die Geschichte mit dem Blitzern handhabt, das kam oben nicht ganz klar rüber.

ansonsten viel Spaß auf der Tour, und bloß keine 90° Schräglage;)
 
Mich würde noch mal interessieren wie Ihr die Geschichte mit dem Blitzern handhabt, das kam oben nicht ganz klar rüber.

ansonsten viel Spaß auf der Tour, und bloß keine 90° Schräglage;)
Wir planen die Tour über die Aprilia App, wechseln dann im Dashboard auf die Navi Anzeige und dort (im Dashboard) werden dann die Blitzer angezeigt.

Wir haben beide die Sena Gegensprechanlage am Helm, sobald dann ein Blitzer im Dashboard angezeigt wird, piepst es kurz über die Lautsprecher im Helm.

Also ist das ganze nicht nur visuell im Dash dargestellt, sondern wird auch akustisch im Helm ausgegeben 👍🏻.
 
Oh cool, also zeigt die Aprilia App die Blitzer an, das ist ja eine recht wertvolle Information, danke euch
 
Ich bin entsetzt und entzückt!

Allein das betriebsbereite Mitführen solcher Blitzerwarnapps ist verbten und strafbewehrt.

Dass Aprilia das onboard verbaut finde ich mehr als erstaunlich aber auch ganz fantastisch.
Aber vielleicht ist die Rechtslage in Italien auch eine andere. Würde mich interessieren ob die auch in D warnen! 😱
 
Ich bin entsetzt und entzückt!

Allein das betriebsbereite Mitführen solcher Blitzerwarnapps ist verbten und strafbewehrt.

Dass Aprilia das onboard verbaut finde ich mehr als erstaunlich aber auch ganz fantastisch.
Aber vielleicht ist die Rechtslage in Italien auch eine andere. Würde mich interessieren ob die auch in D warnen! 😱
Nur für den Fahrer, der Beifahrer ist legal..

Abgesehen davon geht mir das soweit am A.. vorbei, ich finds super das die das integriert haben.

Wenn jetzt noch diverse Funktionsmängel in der Handhabung ausgemerzt werden, ist das ne richtig gute Sache.

Leider fehlt mir da etwas der Glaube wenn man sich die bisherigen Ergebnisse so anschaut. Aber vielleicht arbeite ein externes Team daran, das ließe hoffen;-)

Grüße Tom
 
Allein das betriebsbereite Mitführen solcher Blitzerwarnapps ist verbten und strafbewehrt.
Die Formulierung lautet: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

Handys sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, fallen also per se nicht in diese Kategorie. Installieren einer Blitzer-App ist nicht strafbewehrt.
Schwierig wird es nur dann, wenn Dir die Polizei die Nutzung der App nachweisen kann.
 
Die Formulierung lautet: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

Handys sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, fallen also per se nicht in diese Kategorie. Installieren einer Blitzer-App ist nicht strafbewehrt.
Schwierig wird es nur dann, wenn Dir die Polizei die Nutzung der App nachweisen kann.
Ob sie im allgemeinen dazu bestimmt sind oder nicht ist irrelevant.
Und Apps sind ausdrücklich erwähnt. Da kommste nicht raus.

Und die Polizei muss Dir auch keine Nutzung nachweisen sondern nur die App auf einem betriebsbereiten Handy.
 
Ich bin entsetzt und entzückt!

Allein das betriebsbereite Mitführen solcher Blitzerwarnapps ist verbten und strafbewehrt.

Dass Aprilia das onboard verbaut finde ich mehr als erstaunlich aber auch ganz fantastisch.
Aber vielleicht ist die Rechtslage in Italien auch eine andere. Würde mich interessieren ob die auch in D warnen! 😱
Stop! Nicht in allen europäischen Ländern! Nur weil die Deutschen paranoid sind gilt das noch lange nicht überall.
 
Ob sie im allgemeinen dazu bestimmt sind oder nicht ist irrelevant.
Und Apps sind ausdrücklich erwähnt. Da kommste nicht raus.

Und die Polizei muss Dir auch keine Nutzung nachweisen sondern nur die App auf einem betriebsbereiten Handy.
Heisst also Deiner Ansicht nach ist die Benutzung, ja sogar die Installation der Aprilia App in Deutschland illegal?
 
Heisst also Deiner Ansicht nach ist die Benutzung, ja sogar die Installation der Aprilia App in Deutschland illegal?
Das kommt drauf an. Bin ja kein Jurist, aber die Bedingungen sind da schon ziemlich streng und eindeutig.

Aber der Geltungsbereich ist natürlich D und wenn die App in D still ist, dann warnt sie nicht und ist somit keine App die zu beanstanden wäre.
 
Nichts desto trotz werden die meisten Sie zum zumindest auf dem Handy haben, sonst ist das Mia ja sinnfrei und wer will nachweisen ob sie gewarnt hat oder nicht?
 
Wir planen die Tour über die Aprilia App, wechseln dann im Dashboard auf die Navi Anzeige und dort (im Dashboard) werden dann die Blitzer angezeigt.

Wir haben beide die Sena Gegensprechanlage am Helm, sobald dann ein Blitzer im Dashboard angezeigt wird, piepst es kurz über die Lautsprecher im Helm.

Also ist das ganze nicht nur visuell im Dash dargestellt, sondern wird auch akustisch im Helm ausgegeben 👍🏻.
Welcher Aprilia App ist das dann: Aprilia Multimedia Plattform oder V4 Multimedia Plattform ?

Und viel Spass noch, das Bike Hotel Diana: https://diana-hotel.it/ ist nicht schlecht.
 
Ob sie im allgemeinen dazu bestimmt sind oder nicht ist irrelevant.
Und Apps sind ausdrücklich erwähnt. Da kommste nicht raus.

Und die Polizei muss Dir auch keine Nutzung nachweisen sondern nur die App auf einem betriebsbereiten Handy.
 
Bin kein Jurist, aber der Gesetztestext scheint mir eindeutig!

1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
 
"ein technisches Gerät [...] das dafür bestimmt ist [...]"

Das ist bei Handys regelmässig nicht der Fall, wohl aber für Radarwarner oder gar Radarstörgeräte 🤷‍♀️
 
"ein technisches Gerät [...] das dafür bestimmt ist [...]"

Das ist bei Handys regelmässig nicht der Fall, wohl aber für Radarwarner oder gar Radarstörgeräte 🤷‍♀️
Kenn mich in diesem Umfeld nicht aus, kann aber mal wieder ein Beispiel aus der Medizintechnik geben. Auch eine reine SW (z.B. App) ist ein sogenanntes "active device" und wird für sich, wenn es alle anderen Bedingungen erfüllt, als Medizin Gerät betrachtet.

Könnte ich mir hier auch vorstellen das es nicht darum geht wofür dein Handy bestimmt ist, sondern eben die App die sich auf deinem Handy befindet.
 
Ich versuchs nochmal
Kenn mich in diesem Umfeld nicht aus, kann aber mal wieder ein Beispiel aus der Medizintechnik geben. Auch eine reine SW (z.B. App) ist ein sogenanntes "active device" und wird für sich, wenn es alle anderen Bedingungen erfüllt, als Medizin Gerät betrachtet.

Könnte ich mir hier auch vorstellen das es nicht darum geht wofür dein Handy bestimmt ist, sondern eben die App die sich auf deinem Handy befindet.
So ist das aber in D wirklich nicht. Nochmal im ganzen Satz § 23 (1c):
1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). 3Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Satz 3 sagt eindeutig, dass "Bei anderen technische Geräten, die [...] auch zur Anzeige etc. etc.", also z. B. Handys, "die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden (dürfen)". Nicht verwendet werden dürfen heisst nicht, dass sie nicht installiert sein dürfen. Es gibt eben auch Navis mit eingebauter Blitzwarnfunktion. Die Navis dürfen in D verwendet werden, nur ihre Blitzwarnfunktion nicht.
 
Motoplex
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