Text vom Käufer. Zitat „
Unabhängig davon, ob Ihnen der Mangel bekannt war, stellt dies eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss greift in diesem Fall rechtlich nicht, da es um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Felgen geht.
Ich habe den Screenshot der Anzeige sowie das Werkstattprotokoll als Beweise gesichert.
Der Gesamtpreis der Felgen inklusive Versand beträgt 315 € (230 € Kaufpreis + 85 € Versand).
Angesichts, dass zwei von vier Felgen unbrauchbar sind, ist eine Rückerstattung von lediglich 115 € nicht angemessen. Die Versandkosten sind bei einer Rückabwicklung bzw. Teilrückerstattung ebenfalls zu berücksichtigen.
Ich bitte daher um Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen Rücksendung der Felgen oder alternativ um eine Teilrückerstattung von 200 €, die den entstandenen Schaden sowie die Versandkosten angemessen berücksichtigt.
Bitte teilen Sie mir bis zum 27.02.2026 verbindlich mit, wie Sie verfahren möchten.
Sollte innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt werden, sehe ich mich gezwungen, die Angelegenheit unter Einbeziehung meines Rechtsanwalts prüfen zu lassen.
Ich bin weiterhin an einer fairen und unkomplizierten Lösung interessiert.
Mit freundlichen Grüßen“
Ja hört sich total nach einer unkomplizierte Lösung an.
Unabhängig davon, ob Ihnen der Mangel bekannt war, stellt dies eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss greift in diesem Fall rechtlich nicht, da es um die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Felgen geht.
Ich habe den Screenshot der Anzeige sowie das Werkstattprotokoll als Beweise gesichert.
Der Gesamtpreis der Felgen inklusive Versand beträgt 315 € (230 € Kaufpreis + 85 € Versand).
Angesichts, dass zwei von vier Felgen unbrauchbar sind, ist eine Rückerstattung von lediglich 115 € nicht angemessen. Die Versandkosten sind bei einer Rückabwicklung bzw. Teilrückerstattung ebenfalls zu berücksichtigen.
Ich bitte daher um Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen Rücksendung der Felgen oder alternativ um eine Teilrückerstattung von 200 €, die den entstandenen Schaden sowie die Versandkosten angemessen berücksichtigt.
Bitte teilen Sie mir bis zum 27.02.2026 verbindlich mit, wie Sie verfahren möchten.
Sollte innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt werden, sehe ich mich gezwungen, die Angelegenheit unter Einbeziehung meines Rechtsanwalts prüfen zu lassen.
Ich bin weiterhin an einer fairen und unkomplizierten Lösung interessiert.
Mit freundlichen Grüßen“
Ja hört sich total nach einer unkomplizierte Lösung an.