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Das isch Richtig aber mit sehr viel Aufwand vebunden ich selber mach das nimmer keine Nerven für die ganzen Mails und Anfragen entweder Händler oder Kumpel wo da Nerven für sowas hat und der bekommt dann einLeute übertreibt doch nicht so.
Das kann man doch im Vorfeld alles ein wenig abchecken.
Solche Inserate sind für mich gleich raus. Ich reise nicht "auf Verdacht" mit dem ganzen Bargeld durch die Gegend und telefoniere mit den Leuten in der Regel auch vorher und dann bekommt man schon einen ersten Eindruck."Probefahrt möglich (bei Hinterlegung der vollen Kaufsumme)"
Hat hier jemals einer sowas gemacht? Volle Kaufsumme oder meinetwegen auch nur die Hälfte....
Ganz ernsthaft.
Natürlich schluss endlich bleibt ja einem keine andere WahlIch habe zwei Autos und drei Motorräder mit Hinterlegung des Kaufpreises probe fahren lassen und verkauft. Dieser Umstand wurde natürlich auch schriftlich festgehalten und war nie Gegenstand von Diskussionen.
Selbst, als Kaufinteressent, musste ich noch nie Geld hinterlegen, nur den Ausweis da lassen. Aber ich muss auch sagen, dass es bei jedem erfolgreichen Geschäft bisher zwischenmenschlich gepasst hat. Immerhin muss der jeweilige Käufer auch das Vertrauen aufbauen, dass mit dem Fahrzeug alles so ist wie behauptet.
Soll doch jeder machen wie er möchte, solange niemand über den Tisch gezogen wird. Die perfekte Lösung gibt es wohl nicht.
Dann freut mann sich um so mehr wenn's mal Positiv isch verschdoschIhr seht alle nur das Negative im Menschen.
Schade![]()
Habe ich auch (manchmal) gemacht, zusätzlich kann man darauf auch noch festhalten, dass ab einem Schaden in Höhe von x€ der gesamte Kaufpreis fällig wird und automatisch ein Kaufvertrag/Besitzerwechsel zustande kommt.Nachtrag: Typisch deutsch haben wir das Problem schonmal gelöst https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/vereinbarung-probefahrt.pdf
Mhh, soweit ich das irgendwo mal mitbekommen habe, entscheiden die Gericht (zumindest damals) dass ProfiHändler das Risiko b ei der PRobefahrt übernehmen( Selber oder per Versicherung). Bei Probefahrten bei Privatverkauf wird üblicherweise so entschieden, dass der Probefahrer verantwortlich ist.Der Ausweis hilft dir halt im Zweifel nicht, weil Haftung für Schäden am Fahrzeug nicht geklärt ist. Den nehm ich aber sowieso um die Identität zu klären. Mir reicht auch ein Foto vom Ausweis.
Den ADAC Vertrag müsste man mit weiteren Formulierungen noch wasserdichter machen.Imho behältst du das Geld ohne Klärung der Haftung auch nicht, das könnte man auch als Unterschlagung auslegen.
Habe die EU Typengenehmigung gefunden.Depends:
1. Wenn das Motorrad eine EU-Typgenehmigung hat, dann ist Reifenbindung hinfällig und du kannst fahren was du willst, vorne wie hinten. Nur die Größen müssen passen.
2. Wenn das Fahrzeug national genehmigt ist, also bspw. eine deutsche ABE hat, dann gilt die Reifenbindung und du musst dir anderes gegebenenfalls eintragen lassen.
3. Wenn das Fahrzeug keine Reifenbindung hat, dann kannst du wieder so wild mischen, wie du willst.
Wenn du überlegst, was alles passieren könnte; ja dann wirst du doch paranoid - oder?...
Soll alles schon passiert sein. ..
Vor längeren Touren habe ich das bei meiner Monster früher auch oft gemacht.Habe die EU Typengenehmigung gefunden.
Keine Reifenbindung.
Dankeschön!!
bin fast 2m gross, Paranoia ist nicht so ausgeprägt bei mir...Wenn du überlegst, was alles passieren könnte; ja dann wirst du doch paranoid - oder?