Reifen mit Gutachten zur Eintragung RSV Tuono rr

SN 46

ist neu hier...
Motorrad
TL1000; GSXR750 K9 , L3 (Rennstrecke); Aprilia Tuono rr (bald)
Modelljahr
2006
Hi,

Ich werde eventuell demnächst eine Tuono RR kaufen, ....
(RSV Tuono 1000 rr V2)

Montiert auf ihr sind Michelin Pilot Power,...

ich würde gern auf
- BRIDGESTONE S11,21,22
- Pirelli Rosso
- Metzeler RR oder Z8 wechseln
gibt es hier irgendwo eine Liste mit Reifen die dieses schwachsinnige Gutachten zur Eintragung auf oben genannte Aprilia haben?


Wenn es einen solchen Beitrag schon gibt gerne verlinken und oder löschen
 
Die V2 hat eine EU Zulassung und du darfst hier alle Reifen in der vom Hersteller freigegebenen Reifengröße fahren. Da brauchst du keine spezielle Eintragung.
Welche Größen das sind, kannst du dem von @ralf angehängtem Dokument entnehmen.
 
Die V2 hat eine EU Zulassung und du darfst hier alle Reifen in der vom Hersteller freigegebenen Reifengröße fahren. Da brauchst du keine spezielle Eintragung.
Welche Größen das sind, kannst du dem von @ralf angehängtem Dokument entnehmen.
Vielen dank für die schnellen Antworten!!!

Es gibt doch aber seit ner weile die neue Vorschrift, die besagt das die montierten Reifen im Schein eingetragen sein müssen und diese Eintragung die der TÜV ,GTÜ, ... machen muss geht nur mit einem Gutachten in den bestätigt wird, das der gewünschte Reifen im Fahrbetrieb bis zur Höchstgeschwindigkeit getestet worden ist. Ist das nicht korrekt?
 
Vielen dank für die schnellen Antworten!!!

Es gibt doch aber seit ner weile die neue Vorschrift, die besagt das die montierten Reifen im Schein eingetragen sein müssen und diese Eintragung die der TÜV ,GTÜ, ... machen muss geht nur mit einem Gutachten in den bestätigt wird, das der gewünschte Reifen im Fahrbetrieb bis zur Höchstgeschwindigkeit getestet worden ist. Ist das nicht korrekt?
Es sei denn, der Hersteller des Fahrzeugs gibt es frei und nicht , wie vorher, der Reifen Hersteller. So hab ich das zumindest verstanden. So richtig sieht da momentan aber wohl niemand durch.
 
Es gibt doch aber seit ner weile die neue Vorschrift
Die "neue" Vorschrift besagt, dass die Reifenbindung für EU-Zugelassene Motorräder entfällt. Damit entfallen auch die Reifenfreigaben der Reifenhersteller.
Man kann also montieren, was man will, solange es den eingetragenen Reifengrößen entspricht. Also auch 2 unterschiedliche Hersteller auf den Achsen.
Da es aber keine Reifenfreigaben mehr gibt, kann ein Reifenhersteller auch keine andere Reifengröße mehr freigeben. Wenn also 190/50 im Schein steht, dann kann Pirelli nicht sagen: Mach einen 190/55 drauf. Geht besser, wir erlauben das.

Und weil die Reifenbindung nur für EU-Zugelassene Motorräder entfällt, es aber keine Reifenfreigaben mehr gibt, fiel es für national zugelassene, also ABE zugelassene Motorräder, wieder auf den ganz alten Stand zurück. Hier muss man tatsächlich jeden einzelnen Reifen vom TÜV eintragen lassen. Das betrifft Motorräder bis ungefähr Baujahr 2001.
 
Ok,

Das sind sehr interessante Infos, .....
Da werde ich mal nachfragen 🤔 mit dem Zertifikat das @ralf geschickt hat einfach mal zum TÜV meines vertrauens🤷🏻‍♂️

au man, wie ich solche neuen tollen Ideen und undurchsichtigen Regelungen die jeder anders auslegen kann hasse 😡.
Hauptsache Aufwand für alle und am Kosten für und Biker 🤬

Hatte von euch schon jemand direkt Kontakt mit dieser neuen "Vorschrift"?


Danke euch 👍🏻👍🏻👍🏻
 
Mit einer Tuono RR 2006 hast du gar keinen Aufwand. Zumindest nicht mit Reifen.
Ich hab ja selber eine mit jetzt 100tkm drauf und die bekommt von mir vorne 120/70 und hinten das, was gerade günstig ist. Entweder 180/55 oder 190/55. 190/50 vermeide ich, weil sie damit ein wenig steif um die Hüfte wird.
Hersteller völlig egal. Aktuell ist hinten ein Sportsmart Mk3 190/55 und vorne ein CRA3 120/70 montiert. Damit würde ich in jede Polizeikontrolle fahren und auch zum TÜV. Ist völlig legal. Auch wenn im Schein 120/65 und 180/55 steht.
Die anderen Größen stehen alle im COC.
 
Ok,

Das sind sehr interessante Infos, .....
Da werde ich mal nachfragen 🤔 mit dem Zertifikat das @ralf geschickt hat einfach mal zum TÜV meines vertrauens🤷🏻‍♂️

au man, wie ich solche neuen tollen Ideen und undurchsichtigen Regelungen die jeder anders auslegen kann hasse 😡.
Hauptsache Aufwand für alle und am Kosten für und Biker 🤬

Hatte von euch schon jemand direkt Kontakt mit dieser neuen "Vorschrift"?


Danke euch 👍🏻👍🏻👍🏻
Ist doch alles in Butter für Dich un deine Mopete 🤷‍♂️🤷‍♂️🤷‍♂️🤷‍♂️ …da brauchst kein 😡 oder 🤬
Oifach Wunschreifen (in passender Größe) drauf - fahren - genießen - freuen (also die hier: 😊☺️🤪🥰)
 
Moin moin, zusammen.

Will hier keinen nerven mit dem Thema, aber hab jetzt ne Info die vll. einigen weiter helfen könnte bei dem Thema.
Auch andere Moppeds beteffend.

Als erstes mal:
mit dem Reifenhersteller und Reifentyp hat das ganze eigentlich garnichts zu tun. (den Verständisfehler hatte vll. auch nur ich 🫣😀)


Jetz zum eigentlichenThema 😀

- wenn im Schein steht das das Fahrzeug ne EG- Genehmigung laut EG.... hat, wie im angehängten Bild (so vermutlich bei der Tuono RR) dann sind alle Reifengrössen die in dem Dokument was z.B. @ralf geschickt hat erlaubt. Wenn die EG-Nummer im Schein mit der im Dokument übereinstimmt natürlich.

--> dann muss die Reifengrösse auch nicht eingetragen werden und es können alle Seriengrößen (die in dem Dokument stehen) gefahren werden.
Das betrifft also mich in dem Fall der Tuono RR


- bei alten/anderen Motorräden mit "ABE-Zulassung", da steht meistens Reifen laut Typgenehmigung beachten im Schein, ...Dann müssen alle Größen eingetragen werden in der Regel, egal ob die die richtige Größe haben oder nicht
Heißt bei denen sind viele Größen "zulässig" es muss aber die Größe eingetragen werden die montiert ist,...

Und eingetragen werden können eben nur diese (quasi was ich gemeint hatte) die eine Abnahme haben wo drin steht "bis zur Höchstgeschwindigkeit/Grenzbereich des Fahrzeugs geprüft"

--> bedeutet also nur,
bzw. das war glaube ich der Gedanke, dass diese Reifenfreigaben Zettel vom Hersteller die man
früher mitgeführt hat nicht mehr gelten.

vll. hat es ja jemand geholfen, ...mir schon 🤣

schönen Start in die Woche euch allen !!!
✊🏻🏍💨💨💨
 

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- wenn im Schein steht das das Fahrzeug ne EG- Genehmigung laut EG.... hat, wie im angehängten Bild (so vermutlich bei der Tuono RR) dann sind alle Reifengrössen die in dem Dokument was z.B. @ralf geschickt hat erlaubt. Wenn die EG-Nummer im Schein mit der im Dokument übereinstimmt natürlich.
Genaugenommen hast du Unrecht. Das Dokument von Aprilia hat auch seine Gültigkeit verloren.
Es gilt das, was bei der Homologation angegeben wurde und im COC steht.
Und da können verschiedene Größen drin stehen. Bei der V4 z.B. 190/55 und 200/55. Im Schein steht dann in der Regel die kleinste Größe.
 
Genaugenommen hast du Unrecht. Das Dokument von Aprilia hat auch seine Gültigkeit verloren.
Es gilt das, was bei der Homologation angegeben wurde und im COC steht.
Und da können verschiedene Größen drin stehen. Bei der V4 z.B. 190/55 und 200/55. Im Schein steht dann in der Regel die kleinste Größe.
Ok!

Vermutlich steht im COC und auf dem Dokument von Aprila die gleiche Größen drin 🤷🏻‍♂️
 
Motoplex
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