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User_7112
Guest
Es geht weder um Kindesmissbrauch noch pauschaler Verurteilung von wem auch immer.
Deutschland reguliert seit 2 Jahrzehnten alles was abseits des GG und BGB StGB nicht niedergeschrieben ist.
Dazu kommen zig Regularien aus der EU.
Der Staat hat den Grundrahmen des Zusammenlebens zu regeln und zu sichern. Eingriffe in die Freiheit einzelner Personengruppen sind nur dann vertretbar wenn auch ein signifikanter Nutzen der Gesellschaft als Ganzes zu erkennen ist.
Auf die Probleme der Alten im ländlichen Umfeld habe ich hingewiesen.
Ich erkenne keinen gesellschaftlichen Nutzen in der potentiel möglichen Einschränkung der alten Verkehrsteilnehmer
Deutschland reguliert seit 2 Jahrzehnten alles was abseits des GG und BGB StGB nicht niedergeschrieben ist.
Dazu kommen zig Regularien aus der EU.
Der Staat hat den Grundrahmen des Zusammenlebens zu regeln und zu sichern. Eingriffe in die Freiheit einzelner Personengruppen sind nur dann vertretbar wenn auch ein signifikanter Nutzen der Gesellschaft als Ganzes zu erkennen ist.
Auf die Probleme der Alten im ländlichen Umfeld habe ich hingewiesen.
Ich erkenne keinen gesellschaftlichen Nutzen in der potentiel möglichen Einschränkung der alten Verkehrsteilnehmer