chrisv4nrw
Dauerposter....
Aber du hast doch im Normalfall ein Jahr Gewährleistung?! Ab dem sechsten Monat gilt die Beweislastumkehr,das macht es natürlich schwierig,ja. Ich hatte Mal etwas ähnliches mit meinem Auto. Ventilfederbruch,leider erst festgestellt nach den sechs Monaten,obwohl der schaden wohl bereits beim Kauf bestand. Habe dann mit meinem händler gesprochen und wir haben uns am Ende die Kosten geteilt. Ich würde einfach Mal den Händler ansprechen,erstmal ganz normal wegen der Gewährleistung. Manche wissen das mit der Beweislastumkehr auch garnicht.ja! kaufvertrag abgeschlossen am 24.12.2018