buddy
Händler
Die Frage taucht bei racinf4fun auch immer auf und passiert gerne mal. In einem Thread dazu wurden auch Gerichtsurteile zitiert.
Ich habe mir In Kurzform das gemerkt: Wer an einem Rennstreckentraining teilnimmt, muss mit Fahrfehlern der Teilnehmer rechnen und hat dadurch keinen pauschalen Anspruch auf Schadensersatz. Als Analogie wurde die Sportverletzung beim Fußballspielen herangezogen. Wenn mir der Gegner die Wade im Kampf um den Ball umtritt und kein Vorsatz erkennbar ist, dann gibt es kein Schmerzensgeld und keinen Schadensersatz. Der Gedanke dahinter ist, dass man sich des höheren Verletzungsrisikos beim einem Fußballspiels oder dem Rennstreckentrainings bewusst ist und akzeptiert.
Daher bitte das Moped beim Rausfahren aus der Box finanziell abschreiben und nach dem Turn freuen, wenn es heile ist. Ansonsten sein lassen, auch wenn es hart klingt. Und bitte keine Polizei und Juristen bemühen, solange Dich der Kollege nicht mit erkennbarer Absicht runtergeholt hat. Der Haftungsausschluss der Veranstalter regelt übrigens nichts zw. den Teilnehmern, sondern schließt lediglich Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter aus.
Ich spreche hier nicht von Touristenfahrten auf der NS, da kenne ich mich nicht aus und da mag man das anders sehen.
So wird es ja immer dargestellt.
Aber glaub mir:
Sobald jemand vor einem Haufen Schrott steht, der einst einen Wert von 20k€ hatte, oder noch schlimmer , wenn es um Rettung der Existenz und Versorgung seiner Lieben geht, ist dieser Racer-Ehrenkodex für den Arsch.
Da versucht der Geschädigte seine Haut zu retten und es ist ihm schnurz, ob der Gegner ganz sportlich die Situation falsch einschätzte.
Gruß Ingo #57