Kurze Fragen zwischendurch

Keine Angst Jungs, ist alles so mit der Verwaltung abgemacht.
Sobald jemand einen Behindertenparkplatz benötigt muss ich diesen natürlich abgeben. Nur benötigt bei uns aktuell niemand einen solchen.
Wurde gefragt ob ich den möchte.
Grüsse
 
Hi, ist es bei Lenkkopfständern (z.B. Constands) möglich bei aufgebocktem Vorderrad den Lenker einzuschlagen und den Ständer seitlich zu stellen, damit das Lenkerschloss gesperrt werden kann?

Danke vorab für eure Antwort.
 
...du kannst doch den Lenker auch so einschlagen zum Abschließen, der Lenker bleibt doch frei drehbar.
 
Ah, dachte die Tauchrohre würden dann gegen den Ständer schlagen. Aber danke, dann kann ich sie im Winter komplett aufbocken und trotzdem abschließen.
 
Schau dir mal z.B. so einen Heber an. Auch den Winkel vom Aufnahmebolzen.
Und jetzt schlage deinen Lenker ein.
Was passiert dann ???
LH.JPG
Die Bohrung in der unteren Gabelbrücke bleibt aber weiterhin schräg in Fahrtrichtung. Die dreht sich nicht mit.
 
An die 18er Factory Besitzer mit einem Oloriginal Auspuff mit schwarzer Endkappe oder Hitzeschutzblech oder goldenen Felgen habt ihr mir ein Bild von der Seite?

zB @Monty1
 
Nein, ich wollte sie mit dem originalem gar nicht erst sehen.😉
 

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Die Felge scheint bei Tageslicht etwas heller zu sein. Ist aber schon schwierig einen Unterschied zu erkennen und ich kann leider im Moment nur mit Blitzlicht fotografieren.

1580545356872.png
 

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Vergleichsbild: BlazePin und original Blinker vorne
blaze-org-vergleich.JPG
Es gibt einen Mindesabstand zw. Blinker (Lichtaustrittspunkt/) und Scheinwerferrand?
Allerdings habe ich verschiedene Aussagen über das Maß gefunden. Von 0-75 mm.

Wie misst man? Variante A oder B im Bild unten? oder ganz anders?
blaze-org-vergleich2.JPG
Bin gespannt auf die Antworten.
Ich bin mir nicht sicher ob das so zulässig ist, wie ich die verbaut habe.
Sieht zwar super aus aber ob das TÜV und grüne auch so sehen??
 
Vone min. 240mm Abstand. Allerdings gibt es auch einen Winkel in dem sie erkennbar sein müssen, den Wert hab ich grad nicht in Kopf.
 
Ich hab Mal das Buch rausgekramt
So schaut's offiziell aus

Wie genau der Abstand zum Scheinwerfer gemessen wird steht leider nicht drin
IMG_20200202_072639.jpgIMG_20200202_072726.jpg
 
Und wenn man dann noch die technische Anleitung zur Messung der Lichtstärke hat (die vermutlich auch 30 Seiten umfasst) weiss man haargenau wie gross der Abstand von FRA und SW sein muss! 🤪🤪🤪
 
@Hannesq: Danke für die ausführliche Info.

Hab grad die Bedienungsanleitung der BlazePin runtergeladen und da steht folgendes drin:
Verwendung als vorderer FahrtrichtungsanzeigerDie Fläche mit der "E1"Kennzeichnungmuss in Fahrtrichtung zeigen. Der Abstandvon 75mm zwischen äußerem Scheinwerferrand und Lichtaustrittfläche des Blinkers darf nicht unterschritten werden. Der zulässige Mindestabstand zwischen linken und rechten Blinkerbeträgt 240mm.

Dann sind die wohl a biss knapp am Scheinwerfer dran 😇

Wobei die Blaze extrem hell sind. Das würde die 20mm wieder rechtfertigen.
 
@Hannesq: Danke für die ausführliche Info.

Hab grad die Bedienungsanleitung der BlazePin runtergeladen und da steht folgendes drin:
Verwendung als vorderer FahrtrichtungsanzeigerDie Fläche mit der "E1"Kennzeichnungmuss in Fahrtrichtung zeigen. Der Abstandvon 75mm zwischen äußerem Scheinwerferrand und Lichtaustrittfläche des Blinkers darf nicht unterschritten werden. Der zulässige Mindestabstand zwischen linken und rechten Blinkerbeträgt 240mm.

Dann sind die wohl a biss knapp am Scheinwerfer dran 😇

Wobei die Blaze extrem hell sind. Das würde die 20mm wieder rechtfertigen.
Die StVZO schreibt aber 100mm Abstand des Blinkers zur Lichtaustrittskante des Scheinwerfers vor.

"an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen."
 
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