Motorradfahren in der Gruppe, Rechtslage

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Eine RS-Versicherung schadet nicht, das ist wohl wahr.

Im Ausgangsfall gibt es aber schon ein paar bemerkenswerte Aspekte. Im Artikel ist es so beschrieben, dass die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die beteiligten vier Motorradfahrer im gegenseitigen Einvernehmen in wechselnder Fahrreihenfolge die Sicherheitsabstände nicht eingehalten hatten. Damit kann sich die Feststellung nicht allein auf polizeiliche oder gutachterliche Zeugen gestützt haben. Sprich die Beteiligten haben entsprechende Angaben gemacht. Mindestens einer hat sich also glaubhaft so eingelassen, dass man sich in Absprache nicht nur auf ein Nichteinhalten des Sicherheitsabstands verständigt sondern auch auf wechselnde Reihenfolge verständigt hat. Dadurch dass die Reihenfolge gewechselt hat, ist es für alle Teilnehmer der Fahrt ersichtlich und damit auch stillschweigend akzeptiert worden, die Sicherheitsabstände nicht einzuhalten. Dass das als implizit gegenseitiger Haftungsverzicht gewertet wird ist nicht sonderlich überraschend.

Was hier aber nur wenige thematisieren ist der Anlass des Verfahrens. Im Verfahren ging es um Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld von Fahrer 2 ggü. Fahrer 3. Dass es überhaupt zu so einem Verfahren kommt setzt voraus, dass Fahrer 3 sich weigert, den Schaden zu begleichen. Und Fahrer 2 macht durch das Verfahren deutlich, dass er Fahrer 3 für körperliches/seelisches Leid verantwortlich macht Und daraus einen Schmerzensgeldanspruch ableitet. Echte Freundschaft also;)

Die Frage des Versicherungsschutzes ist juristisch eine dem Sachverhalt nachgelagerte, aber die ist relativ eindeutig. Ich habe dann Versicherungsschutz, wenn ich meinen Sorgfaltspflichten entsprechend des Versicherungsvertrags nachkomme. Wenn aber in einem Verfahren festgestellt wurde, dass ich diese verletzt habe, lehnt sich die Versicherung entspannt zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daraus ziehe ich den Schluss, dass im Falle eines Auffahrunfalles, ich immer behaupten würde, dass die Reihenfolge eingehalten wurde, oder besser, ich den Unfallgegner nicht kenne und ich auch nicht in der Gruppe gefahren bin.
Gruß Stephan
 
Ich fahre nie in der Gruppe. Ich kenne keine anderen Motorradfahrer. Dass XYZ aus meinem Bekanntenkreis Motorrad fährt und hinter mir war war mir nicht bekannt
 
Also ich weiß ja nicht, wie die Gruppen so sind, in denen ihr so fahrt. Doch für mich (und für die Donnerrunde) kann ich sagen, dass Überholen in der Gruppe ungern gesehen wird und wir es auch - soweit ich dabei war - immer unterlassen haben. Sicherheitsabstand, mindestens halber Tacho, wird auch eingehalten. Ist ja keine Moto2-Veranstaltung.
Wie @flexnow36 beschrieben hat, haben die sich gegenseitig überholt. Und das Bild, was ich dabei bekomme (vom Richter mal ganz abgesehen (und dieser eventuell dem Motorradfahren wenig zugewandt)), ist einfach ein mehr oder weniger wildes Hin und Her und rasen. Da wundere ich mich wenig über dieses Urteil.
 
Sicherheitsabstand, mindestens halber Tacho,
Der Tacho wird bei den 2021 Modellen etwas größer, von daher musst du auch einige Millimeter mehr Abstand halten.😜
Nicht desto trotz, am besten ist es immer noch man fährt alleine, oder maximal mit zwei Mann! Auch sollte man nicht unbedingt mit Leuten fahren, die ihr Spaßgerät nicht beherrschen.
 
Der Tacho wird bei den 2021 Modellen etwas größer, von daher musst du auch einige Millimeter mehr Abstand halten.😜
Nicht desto trotz, am besten ist es immer noch man fährt alleine, oder maximal mit zwei Mann! Auch sollte man nicht unbedingt mit Leuten fahren, die ihr Spaßgerät nicht beherrschen.

Bin früher viel alleine gefahren, das hat aber auch Nachteile. Wenn du in den Vogesen ins Gebüsch schießt, geht hinter dir die Hecke zu und wenn das keiner live verfolgt hat und du dich nicht mehr bewegen kannst, findet dich Wochen oder Monate später irgendein Wanderer.

Interessant, dass bei den Aussagen die da offensichtlich getätigt wurden und bei der Darlegung des Sachverhalts mittlerweile der Raserparagraph ziehen würde und dann wirds richtig richtig unangenehm für alle Beteiligten.
Im Zweifel würde ich lieber erstmal nichts sagen, anstatt mich selbst und alle anderen da noch zu belasten.. :rolleyes:
 
Ich wäre auch immer eher zurückhaltend mit spontanen Angaben zum Sachverhalt. Die kann man immer noch nachreichen.

Da es hier um eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen zwei Personen ging, kann man davon ausgehen, dass die beiden Verfahrensgegner sich nicht mehr grün waren und dementsprechend den anderen schlecht aussehen lassen wollten, gerade dann wenn der eine noch auf Schmerzensgeld schielt. Wenn man mal über die Vorgeschichte spekuliert, dann kann man annehmen, dass es für beide am Anfang erst einmal ein 'normaler' Unfall war. Fahrer A sagt Fahrer B, 'hau mal Deine Versicherung an, du bist mir ja reingefahren, das ist ein Versicherungsfall'. Versicherung von B sagt, im Unfallbericht steht etwas von x Meter Bremsweg, daher erkennen wir das nicht als gedeckten Schadensfall an. B sagt A, 'Sorry, meine Versicherung zahlt nicht und ich kann/will nicht'. Und dann geht's vor Gericht. Anwalt von A führt aus, dass B auf jeden Fall alleinig schuld sei (man will ja den kompletten Schaden ersetzt plus Schmerzensgeld) und macht das dann am besten noch am fehlenden Sicherheitsabstand fest. Anwalt von B führt dann aus, dass der fehlende Sicherheitsabstand von beiden Parteien doch qua stillschweigender Übereinkunft akzeptiert war. Dieser Argumentation ist das Gericht dann gefolgt.
 
Ich wäre auch immer eher zurückhaltend mit spontanen Angaben zum Sachverhalt. Die kann man immer noch nachreichen.

Da es hier um eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen zwei Personen ging, kann man davon ausgehen, dass die beiden Verfahrensgegner sich nicht mehr grün waren und dementsprechend den anderen schlecht aussehen lassen wollten, gerade dann wenn der eine noch auf Schmerzensgeld schielt. Wenn man mal über die Vorgeschichte spekuliert, dann kann man annehmen, dass es für beide am Anfang erst einmal ein 'normaler' Unfall war. Fahrer A sagt Fahrer B, 'hau mal Deine Versicherung an, du bist mir ja reingefahren, das ist ein Versicherungsfall'. Versicherung von B sagt, im Unfallbericht steht etwas von x Meter Bremsweg, daher erkennen wir das nicht als gedeckten Schadensfall an. B sagt A, 'Sorry, meine Versicherung zahlt nicht und ich kann/will nicht'. Und dann geht's vor Gericht. Anwalt von A führt aus, dass B auf jeden Fall alleinig schuld sei (man will ja den kompletten Schaden ersetzt plus Schmerzensgeld) und macht das dann am besten noch am fehlenden Sicherheitsabstand fest. Anwalt von B führt dann aus, dass der fehlende Sicherheitsabstand von beiden Parteien doch qua stillschweigender Übereinkunft akzeptiert war. Dieser Argumentation ist das Gericht dann gefolgt.
Alles Spekulation, aber so könnte es gewesen sein. Und Dank der Dummheit der Beteiligten haben wir hier ein Urteil das Verischerungen gerne aus der Schublade ziehen wenn es um einen ähnlichen Fall geht.
 
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