A
Apriliamia
Guest
Eine E-Nummer ist keine ABE !
@Cherche
Ja, verstehe Dich ja, aber es geht doch um den Bodis GP, oder?
Der hat diese Karte NICHT
Hier mal die öffentliche Aussage von MIVV:
MIVV ABE Zulassungen
Ein Prüfzeichen auf dem Auspuff in Verbindung mit dem Nachweis der Zugehörigkeit zu Ihrem Motorrad bedarf keiner Allgemeinen Betriebserlaubnis. Da der Auspuff nach EG Richtlinien geprüft und zulässig ist.
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden - es bedarf also weder eines "TÜV-Gutachtens", d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
@Cherche
Ja, verstehe Dich ja, aber es geht doch um den Bodis GP, oder?
Der hat diese Karte NICHT

Hier mal die öffentliche Aussage von MIVV:
MIVV ABE Zulassungen
Ein Prüfzeichen auf dem Auspuff in Verbindung mit dem Nachweis der Zugehörigkeit zu Ihrem Motorrad bedarf keiner Allgemeinen Betriebserlaubnis. Da der Auspuff nach EG Richtlinien geprüft und zulässig ist.
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden - es bedarf also weder eines "TÜV-Gutachtens", d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
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