Vorsicht vor diesem Händler!!!!

WSC-Neuss Shop
Und da denkt man, wenn man beim Händler mehr Geld als privat ausgibt ist man auf der sicheren Seite.....
Unfassbar
 
Hi Chris,

Ich glaube du schreibst hier einiges durcheinander.
1. Du hast bei einem gewerblichen Händler gekauft. Heiss erstens mal Garantie auf das Teil.
2. Du hast einen Kaufvertrag wo nichts von Bastlerfahrzeug drinsteht
3. Du hast also kein Unfallfahrzeug gekauft, also ist dein Zitat:
"Der Verkäufer hat sich in dem Kaufvertrag (17 seitig..!!)
Aud Seite 10 und 12 im Kleinstgedruckten so abgesichert, dass die keine Unfall- und Totalschäden garantieren."
totaler Blödsinn.

Solltest vielleicht mal den richtigen Sachverhalt in Reihenfolge darlegen. Weil so wie du es momentan schilderst wäre der Händler ein Vollidiot wenn er sich auf einen Rechtsstreit einlässt den er 100% verliert.

Da muss noch irgendetwas sein was wir im Forum noch nicht wissen.

Und wenn der Händler einen Unfall bewusst vertuschen will hat er sowieso ein riesen Problem.
 
Ich habe nach der Nachricht glaube aus Wut ein bissche Voreilig überreagiert...

Mein letzter Beitrag in Kurzfassung:

Der Verkäufer streitet ab, dass er das Fahrzeug unfallfrei verkauft hat.


Werde heute einen neuen Termin mit meinem Anwalt aus machen und melde mich wieder sobald es etwas neues gibt
 
die Unfallfreiheit ist das eine, wenn das so im Vertrag steht wird man wohl nicht
mehr viel machen können.
Aber die wohl noch vorhandenen Mängel wird der Händler wohl auf seine Kosten beseitigen müssen.
 
Ich habe nach der Nachricht glaube aus Wut ein bissche Voreilig überreagiert...

Mein letzter Beitrag in Kurzfassung:

Der Verkäufer streitet ab, dass er das Fahrzeug unfallfrei verkauft hat.


Werde heute einen neuen Termin mit meinem Anwalt aus machen und melde mich wieder sobald es etwas neues gibt

Du hast doch einen korrigierten Kaufvertrag:

"Als ich zuhause war fiel mir auf, dass im Vertag Bastlerfahrzeug/nur als Teiletträger stand..(ist mir zuvor nicht aufgefallen)

Dann habe ich gleich angerufen. Der nette Herr hat dann gesagt, dass da wohl ein Fehler passiert ist und das bei Abholung korregiert wird.
So war es dann ende Februar auch. Wir haben den neuen Vertrag gemacht und alles hat gepasst!".


Dann sollte doch alles klar sein.
Da stimmt doch was nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Du hast doch einen korrigierten Kaufvertrag:

"Als ich zuhause war fiel mir auf, dass im Vertag Bastlerfahrzeug/nur als Teiletträger stand..(ist mir zuvor nicht aufgefallen)

Dann habe ich gleich angerufen. Der nette Herr hat dann gesagt, dass da wohl ein Fehler passiert ist und das bei Abholung korregiert wird.
So war es dann ende Februar auch. Wir haben den neuen Vertrag gemacht und alles hat gepasst!".


Dann sollte doch alles klar sein.
Da stimmt doch was nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Als ich darauf hin hies es in etwa:

"... das war keine Absicht.. hat wohl jemand die Vorlage des Kaufvertrages überspeichert.. ist ja kein Unfallfahrzeug..bla...bla...bla.."
 
Aber du schreibst doch explizit dass ihr einen neuen Vertrag gemacht habt. Wo ist der ????
 
Moin,

wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft muß er einen Unfallschaden offenlegen. (Dafür ist er Fachmann)
und Unwissenheit schützt ihn nicht.(oder war das im Kunden Auftrag? dann ist Dein Ansprechpartner der Vorbesitzer) Ich bin Autoverkäufer und mache das seit 33 Jahren und ich glaube nicht das er damit durch kommen kann. Aber das weiß Dein Rechtsanwalt besser.

Gruß Ralf
 
Das soll Dein Anwalt prüfen. Der hat Dir ein Fahrzeug verkauft, was einen Unfallschaden hat. Lass Dir das von einem Gutachter bestätigen und dann soll Dein Anwalt Druck machen.
 
Update:

Mein Anwalt hat jetzt den letzten Vorbesitzer kontaktiert um fest zu stellen, ob dieser das Fahrzeug bereits als Unfallfahrzeug an den Händler verkauft hat.
Sonst keine Neuigkeiten..
 
Also aktueller Stand ist:

Anwalt den Vorbesitzer nicht erreicht.

Nach ewigem hin und her hat man endlich den Chef von dem Scheiß Laden erreicht.
Dieser hat dann mit seinem Verkäufer gesprochen und er hat wohl gesagt, dass er mir das Fahrzeug ganz sicher als Unfallfahrzeug verkauft hat... Dies kann sein zweiter Verkäufer auch bestätigen ( da wurde mir dann auch endgültig klar warum die immer zu zweit da gestanden sind...)

Darauf hin hat mein Anwalt gefordert, dass Sie das Fahrzeug wieder zurück nehmen sollen sonst müssen wir eine Anklage machen.

Da hat dann der Chef wohl gesagt: "...das können sie gerne Probieren, wir haben so einen Fall schonmal durch gebracht.."

Wäre also Aussage gegen Aussage..

Na gut.. dann haben wir versucht, dass ich wenigstens Geld für die Reparatur iwie noch bekomme. Wir haben die Summe XXXX... Gefordert( eigentlich ohne Verhandlung) und mit der Begründung und Preise von der Öhlinsgabel und Einbau..

Er ist und minimalst entgegen gekommen, d.h. weniger als 1/3 der geforderten Summe .

Also der Fall ist leider abgeschlossen...

Ich werde Sie demnächst als Unfallfahrzeug ins Netz stellen und falls ich nicht genügend Kohle bekommen sollte werde ich Sie selbst reparieren.

So leicht kann man jemand über den Tisch ziehen..

Gruß
 
Hoffentlich niemand mehr!


Ich denke du weisst selbst nicht mehr was du schreibst:

Auszug von dir:

"Als ich zuhause war fiel mir auf, dass im Vertag Bastlerfahrzeug/nur als Teiletträger stand..(ist mir zuvor nicht aufgefallen)

Dann habe ich gleich angerufen. Der nette Herr hat dann gesagt, dass da wohl ein Fehler passiert ist und das bei Abholung korregiert wird.
So war es dann ende Februar auch. Wir haben den neuen Vertrag gemacht und alles hat gepasst! "

Was hast denn du für nen Anwalt der hier mit dem Händler handelt.
Erst tauschen, wenn der nicht will halt bisschen Geld.

Vielleicht handelt dein Anwalt mit dem Verkäufer auch noch einen Ersatz in Form von Naturalien aus.
Vielleicht 2 Sack Kartoffeln und ne Kiste Äpfel für den verschwiegenen Unfallschaden.

Das ganze ist doch lächerlich.
 
also Walter, da kann ich dir nur Recht geben. Ich sehe mir Kaufverträge an, bevor ich diese unterschreibe.
Ich kann diesen ganzen Kuddelmuddel nicht nachvollziehen.
 
Meine Herren...

Der Kaufvertrag wurde bei Abholung neu geschrieben! In dem aktuellen Vertrag steht nichts von einem beschädigten oder Unfallfahrzeug!
 
Motoplex
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