- Motorrad
- Tuono V4 Factory / XJR 1300
- Modelljahr
- 2017 / 2009
Genau so ist es, habe auch viele Jahre für einen Deutschen Autobauer das abgewickelt.Ein Hersteller kann eine Garantie nicht verwehren, nur weil der Service nicht im Netzwerk stattgefunden hat.
Der Service muss nur nach Hersteller Vorgaben erfolgen.
Lest doch mal die GVO durch.
Auch muss jeder Hersteller die Informationen z. B. freien Werkstätten zugänglich machen.
Und er muss auch die Trainings für diese offen halten.
Das ist totaler Quatsch das man zum Vertragshändler "muss".
Auch wenn das nicht unbedingt schadet
Aber alles andere ist das Wunschdenken der Hersteller.
Ich bin jetzt seit 22 Jahren im Aftersales.
20 bei einem Münchner Premiumhersteller (davon etliche Jahre im Garantieaudit) und seit 2 Jahren bei einem italienischen Premiumhersteller.
Ich mach den ganzen Tag nichts anderes als technischen Support, Garantie und Kulanz
Ich habe zig Fälle in denen die Wartung nicht im Netzwerk stattgefunden hat und ich die Garantie trotzdem nicht verweigern kann.
VG, Basti
ABER
es ist ja dann so, wenn ein Garantiefall auftritt, dann dauert das alles viiieeell länger mit der Bearbeitung. Man hat eben "Zeit".. Egal ob es die Werkstatt ist oder der Hersteller, dann kommt die Zeit nach der Garantie, da gibt es dann im Fall der Fälle sowas wie eine Kulanz wenn was ist, also Beteiligung des Herstellers an der Reparatur, gestaffelt nach Zeit nach der Garantie, 70,50,30 % Beteiligung. Das ist "Freiwillig" seitens des Herstellers. Wenn das Serviceheft jetzt einen Stempel eines Nichtvertraghändlers hat was ja bei einem Kulanzantrag in Kopie eingereicht werden muss, was denkt ihr wieviel Kulanz es gibt.... Nullkommanix....