Aus für unsere RSVs und Tuonos in Tirol

WSC-Neuss Shop
Am Besten da ganz wegbleiben - auch mit dem Auto (n)
Offensichtlich ist man da nicht mehr erwünscht - ich für meine Teil habe entschieden , die Außenferner in Ruhe zu lassen und meine Euros sonstwo zu verprassen :cool:
Deswegen geht es bei mir auch am 17.6 in die Provence 😎.
Andere Länder, haben auch schöne Ecken 😉
 
Und ich glaube das wird 2035 das grössere Problem. Kannst dann in der Apotheke den Liter für ??,?? kaufen.
Da 2034 noch neue Verbrenner verkauft werden sollte das 2035 noch kein Problem sein.
Und später? Aufgrund unseres Altersdurchschnitts für die meisten später wohl auch nicht mehr
 
Du hast nicht aufgepasst. Es geht um Erstzulassung von Neufahrzeugen.
Die alten kannst du weiter fahren bis es keinen Treibstoff mehr gibt.
Ich habe doch nichts anderes behauptet!😉
Darum ja auch der Vergleich mit Kuba, da werden allerdings die alten Autos aus Kostengründen und Beschaffung über 50 Jahre gefahren.

Man gut, dass die Ukraine noch keine Elektroautos hatte, sonst wäre das Land jetzt verseucht.🙈

Hier noch einer👇
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich glaube das wird 2035 das grössere Problem. Kannst dann in der Apotheke den Liter für ??,?? kaufen.
Wäre natürlich schön wenn sie mit den eFuels wirklich in die Gänge kommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden in der EU-Initiative eFuels bewusst nicht von dem Verbot ab 2035 ausgenommen, weil man Angst habe, dass dann nicht genug eFuel für Flugzeuge und Schiffe zur Verfügung stünde. Die sollen nämlich schön weitermachen dürfen, nur der ach so böse Straßenverkehr kriegt das Verbot aufgedrückt und soll rein elektrisch fahren.

Wir lernen: eFuels wird man in 13 Jahren also nicht in ausreichender Menge produzieren können, aber Strom wird endlos zur Verfügung stehen. Nee, is klar.
 
Was Sie übrigens vergessen haben dabei, ist, dass 95% der Schiffe und Flugzeuge nicht unter europäischer Flagge fahren/fliegen. Wie sie die dazu kriegen wollen, eFuels zu tanken, würde ich mir gern mal in einer Mußestunde in Brüssel erklären lassen...
 
Hab heute eine Strafe kassiert wegen unnötigem hin- und herfahren. Gibt wohl schon Rechtsprechung, dass das ab dem dritten mal ist. Na bravo :rolleyes:

Normal 80 plus Auslagen und einen Punkt. Weil das ja so neu ist hat man uns 55 Euro für die "Kaffeekasse" angeboten. Dann ohne Punkt.

Achso, in Deutschland.
 
Hab heute eine Strafe kassiert wegen unnötigem hin- und herfahren. Gibt wohl schon Rechtsprechung, dass das ab dem dritten mal ist. Na bravo :rolleyes:

Normal 80 plus Auslagen und einen Punkt. Weil das ja so neu ist hat man uns 55 Euro für die "Kaffeekasse" angeboten. Dann ohne Punkt.

Achso, in Deutschland.
wenn’s am Kesselberg war - zurecht
 
Hab heute eine Strafe kassiert wegen unnötigem hin- und herfahren. Gibt wohl schon Rechtsprechung, dass das ab dem dritten mal ist. Na bravo :rolleyes:

Normal 80 plus Auslagen und einen Punkt. Weil das ja so neu ist hat man uns 55 Euro für die "Kaffeekasse" angeboten. Dann ohne Punkt.

Achso, in Deutschland.
Naja neu ist das nicht. Rechtlich streng ausgelegt darfst du zum Spaß gar kein Kraftfahrzeug fahren. Deswegen ziehen die ja auch so gerne die Stadtrunden Dosen-Fahrer raus. Und wer ne Strecke hoch und runter ballert der hat sichs verdient, egal ob Dose oder Moped.

Siehe hierzu §30 der Straßenverkehrsordnung. Bei uns in der Gegend sind die Cops da so scharf drauf dass man immer auf dem Weg zum Essen ist, zur Eisdiele, zum Bekannten. Aber um Himmelswillen sag niemals zu nem Cop in Amberg du fährst grad zum Spaß ne Runde Auto oder Moped.
 
Hab heute eine Strafe kassiert wegen unnötigem hin- und herfahren. Gibt wohl schon Rechtsprechung, dass das ab dem dritten mal ist. Na bravo :rolleyes:

Normal 80 plus Auslagen und einen Punkt. Weil das ja so neu ist hat man uns 55 Euro für die "Kaffeekasse" angeboten. Dann ohne Punkt.

Achso, in Deutschland.

Unnützes Hin- und Herfahren (innerhalb geschlossener Ortschaften!) kostet 100 Euro und gibt keinen Punkt, da die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt ist:

TBNR 130624
Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 118 BKat
FaP-Pkt 0
Euro 100

Ein solches Verwarngeldangebot ist meistens kein "großzügiges Entgegenkommen", sondern wird oft angeboten, wenn die Beweislage dünn ist und einem Einspruchsverfahren und einer Klage wohl nicht standhalten würde, denn durch das Akzeptieren des "Verwarngeldangebots" von 55 Euro ist der Verwaltungsakt mit der Zahlung abgeschlossen und kein Einspruch mehr möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Motoplex
Oben Unten