Kennzeichenhalter

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@businesskasper, wenn du entsprechende Erfahrungen gesammelt hast, lass es mich bitte wissen. Dann kann ich dieses als Mustereinwand verwenden 😇
 
@businesskasper, wenn du entsprechende Erfahrungen gesammelt hast, lass es mich bitte wissen. Dann kann ich dieses als Mustereinwand verwenden 😇
Bei mir wurde noch nie nachgemessen. Aber bei zwei Mopeten ist die Wahrscheinlichkjeit groß, dass es keine 30° sind. Mit denen hatte ich auch schon die üblichen Kradkontrollen. Die waren aber alle weitestgehend stressfrei und schnell erledigt.
 
Sehr interessant, wieder was gelernt 🙃

Dann weiß ich ja nun, was ich als nächstes machen muss xF
Hoffentlich stimmt das so auch. 😂
 
Deutschland verweißt im § 10 Abs. 6 ja auf die 2009/62/EG die keine Gültigkeit mehr hat 😌
Das regelt das Nachfolgedokument selbst 😊 Artikel 81 (2).
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Insofern ist der Verweis im Deutschen Gesetz nach wie vor Korrekt, nur das er eben nicht mehr auf die 2009/62/EG geht sondern jetzt umgeleitet ist auf die VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013.

Mir ist aber noch was anderes aufgefallen. Schaut euch das alte Bild nochmal genau an.
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Auch die alte Richtlinie 2009/62/EG schreibt keinen KENNZEICHEN Winkel vor. Lediglich der Winkel der SICHTBARKEIT wird festgelegt, und zwar vertikal und horizontal.

Ich würde behaupten die 30° sind schon nach der alten Richtlinie nicht gefordert. Die besagt lediglich aus welchen Winkeln das Kennzeichen lesbar/identifizierbar sein muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der alten StVZO war im Gegensatz dazu im Paragraph 60 tatsächlich ein maximaler Winkel von 30° gefordert.
"Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 in Fahrtrichtung geneigt sein."

Der Paragraph ist aber irgendwann entfallen/ aufgehoben worden.

Vermutlich hält sich deswegen der Glaube an den 30° Winkel so hartnäckig. Hab das auch nie in Frage gestellt.
 
Screenshot_20210507-002014_Adobe Acrobat.jpg
Da hat du recht @Qommissar

Ändert aber nichts daran das die Richtlinie zumindest aktuell nicht mehr gültig ist.
 
Das ist soweit korrekt. Das ist auch der Grund, warum in anderen EU Ländern, wie zum Beispiel ehemals Großbritannien die „30 Grad Reglung“ keinen Bestand hatte.

Nichtsdestotrotz ist es durchaus legitim und üblich, wenn ein deutsches Gesetz, Erlass Verordnung etc. auf eine Richtlinie verweist.

Diese gängige Praxis wird oft gewählt, um Gesetzesänderungen oder das Verabschieden neuer Normen leichter und unbürokratischer zu gestalten. Sprich, ohne dass diese das komplette Gesetzgebungsverfahren (Bundesrat -> Bundestag) durchlaufen müssen.
Ein Jurist kann das mit Sicherheit besser im Detail erklären, aber Fakt ist, dass diese „30 Grad Reglung“ sehr wohl in unserem deutschen Rechtssystem Bestand hat.

Selbstverständlich kann sich jeder Betroffene, die gegen ihn gerichtete repressive Maßnahme (mit oder ohne rechtlichen Beistand), in Frage stellen und sie auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Schließlich haben wir (zum Glück) immer noch die Gewaltenteilung in Deutschland.
 
Übrigens:
An meiner Yamaha werden die 30 Grad aufgrund technischer Gegebenheiten (Blinker würden mit den Seitenkoffern kollidieren) nicht eingehalten. Wohlwissend, dass ich bei einer Verkehrskontrolle in den saueren Apfel beißen müsste und bereitwillig die 10 Euro zahlen würde.

Ich will hier nicht den Moralapostel spielen. Zumal meine zuletzt selbst durchgeführte Verkehrskontrolle bestimmt über 5-7 Jahre her ist.
Meine Intention liegt lediglich darin, falsche Informationen, welche verbreitet werden, richtig zu stellen.
Solange jeder weiß, was er tut und welche Konsequenzen zu erwarten sind, ist doch alles cool. 👍🏼
 
aber Fakt ist, dass diese „30 Grad Reglung“ sehr wohl in unserem deutschen Rechtssystem Bestand hat.
Hast du eine Quelle dafür?
Ich bin etwas verwirrt.
In den vorangegangenen Posts wurde doch mit Quellen dargelegt, dass aktuell keine 30° Regelung besteht?
 
Lies das Gesetz bitte komplett. Falls zu kompliziert, Meldung an mich. Ich helfe gerne.
auch für Leute geeignet, die nicht lesen können (mit verständlichen Skizzen).
Hier für Menschen, die lesen können:
Und hier für Menschen, mit Behinderung:

Meine Intention liegt lediglich darin, falsche Informationen, welche verbreitet werden, richtig zu stellen.
Also zum einen, das hatte ich ja schon bemängelt ist Deine Wortwahl dazu nicht angemessen. Du stellts hier Leute als behindert hin die Dir widersprechen und unterstellst sie könnten nicht lesen. Dann stellst Du es so dar als ob der Punkt 3 und die Zeichnungen darunter das gleiche Aussagen, bin ich sogar drauf reingefallen, tatsächlich, hast Du ja gestern abend selbst bestätigt beschreibt beides etwas anderes.

Zum anderen, was war jetzt die Falschinformation?

Hilfreich ist noch den Unterschied einer EU Richtlinie und EU Verordnung zu kennen.
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Die "alten" Richtlinien MUSSTEN ERST durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Die aktuelle Verordnung ist automatisch EUROPAWEIT GÜLTIG und direkt umzusetzen. Dieses KANN durch nationale Rechtsvorschriften ergänzt oder verfeinert werden. Deswegen ist auch die alte Richtlinie durch die neue Verordnung AUFGEHOBEN nach entsprechender Übergangsregelung.

@businesskasper hatte von Anfang an recht.

Sorry @Qommissar , ich will Dich jetzt auch hier nicht an den Pranger stellen. Fehler macht jeder mal, siehe ich selbst oben. Aber sich als "Freund und Helfer" hier so aufzuführen find ich völlig daneben und das musste jetzt nochmal raus. Bin jetzt auch still, Thema erledigt.
 
@Sivano2303 ich werde keinen weiteren Versuch vornehmen, nochmals zu erklären, wieso die Richtlinie 2009/62/EG weiterhin greift.

Und zu deinen Anschuldigungen: ja, meine Wortwahl war nicht die feine Art. Gebe ich zu. Aber ich habe zu keinem Zeitpunkt jemanden beleidigt oder direkt als behindert bezeichnet. Der Adressat meiner Aussagen war einzig und allein businesskasper. Ich denke er weiß auch genau warum. Das war eine Sache zwischen mir und ihm, die öffentlich ausdiskutiert wurde.

Und mein Ratschlag an dich: du schreibst, dass du jetzt still bist. Das sollte man evtl. sein, bevor man jemanden zu Unrecht öffentlich an den Pranger stellt, ohne einen blassen Schimmer zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnt ihr euch das nicht für den Winter aufheben? Oder wie wäre es mit einer neuen Forenrubrik: "mi-mi-mi" - für alles Rund um's Ego.
Dieser Fred hier heißt "Tuning". Es wäre echt toll, wenn es wieder um das Thema gehen könnte. Danke.
 
@paul0815 Du hast recht. Es geht aber tatsächlich inhaltlich darum was jetzt erlaubt ist an Kennzeichenwinkel. Das wäre, sachlich, durchaus interessant.

Meine Antwort auf den anderen Post verkneif ich mir jetzt.
 
So, habe mir den auch mal kommen lassen. Du hast Recht. Abgesehen davon, dass man an dem Halter gar keinen Winkel von 30 Grad einstellen kann (ich glaube auf deinem Bild ist schon das Maximum) - selbt wenn man es könnte, würde das Kennzeichen beim Einfedern Radkontakt haben. Der geht also wieder zurück. Ich habe mir jetzt den von Lightech in Italien bestellt. So bald er angekommen ist, schicke ich Bilder. https://www.motoracingshop.com/it/k...etta&utm_medium=cVetta&utm_campaign=cVetta-IT
 
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