Naja... ist wohl wie überall eine Abwägung des Kosten-Nutzen Verhältnisses.ob schuld oder nicht schuld bei anderen suchen, es ist kriminell. Und da sollte es keine Abwägungen bei der Verfolgungsbehörde geben.
Auch nur mal so am Rande. Es kommt oft genug vor, dass etwas unter dem üblichen Marktwert verkauft wird weil der Verkäufer keine Ahnung hat oder einfach schnell Kohle braucht. Auf die Idee mit dem Hehlerei-§ bin ich bei einem Schnäppchen noch nie gekommen.Nur mal so am Rande:
Wenn ich versuche ein Produkt zu erwerben, welches deutlich günstiger als der übliche Marktwert angeboten wird, mache ich mich womöglich nach § 259 StGB (Hehlerei) strafbar.
Weil ja im Regelfall für Artikel wie Auspuffanlagen und andere Anbauteile und alle möglichen anderen Artikel die Herkunft nicht sauber klärbar ist. Wie soll ich denn als Käufer feststellen, dass er den Auspuff von seinem eigenen Motorrad abgeschraubt hat und nicht von deinem? Das ist ja, gemäß Gesetz wohl billigende Inkaufnahme.Ich schreibe nur, wie die aktuelle Gesetzeslage ist. Nicht mehr nicht weniger.
@businesskasper Aber ich verstehe nicht, wieso du nichts Gebrauchtes mehr kaufen kannst?
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, hatte das Amtsgericht Pforzheim am 19. April 2007 gegen den Angeklagten einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,- EUR wegen Hehlerei erlassen.
Darin war ihm vorgeworfen worden, er habe am 27. Juli 2005 gegen 20.45 Uhr über die Versteigerungsbörse „eBay” im Internet von einem gesondert verfolgten Anbieter, der als K. M. aufgetreten sei, zum Höchstgebot von 671,- EUR ein als „nagelneu” angebotenes Navigationsgerät der Marke „VW-Navigation MFD DX” mit der Artikelnummer … gekauft, obwohl er gewusst habe, dass der Neuwert mindestens 2137,- EUR betragen habe, und habe dabei zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Gerät dem Eigentümer durch eine rechtswidrige Tat abhanden gekommen sei. Tatsächlich sei das Gerät vor dem 27. Juli 2005 dem Eigentümer gestohlen worden.
Auf den Einspruch des Angeklagten verurteilte ihn das Amtsgericht Pforzheim am 26. Juni 2007 wegen Hehlerei zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,- EUR.
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Ok, spielen wir das mal weiter, hier also Auktion: Wenn eine deutsche Behörde ihr Inventar versteigert, was ja sogar bei Strafverfolgungsbehörden vorkommt insbesondere bei beschlagnahmten Gütern und der Autkionspreis unter Marktpreis ist, sollte ich die Behörde dann schonmal vorsorglich wegen Verdacht der Hehlerei anzeigen?Ich zitiere mal eine Rechtssprechung. Vielleicht wird es dann deutlicher:
Sorry, aber was ist das jetzt für ein Vergleich? Bei den beschlagnahmten Gegenständen handelt es sich regelmäßig um Verfalls- und Einziehungsgegenständen und nicht um Hehlerware.Ok, spielen wir das mal weiter, hier also Auktion: Wenn eine deutsche Behörde ihr Inventar versteigert, was ja sogar bei Strafverfolgungsbehörden vorkommt insbesondere bei beschlagnahmten Gütern und der Autkionspreis unter Marktpreis ist, sollte ich die Behörde dann schonmal vorsorglich wegen Verdacht der Hehlerei anzeigen?
Nachtrag: Man beachte, Fahrzeuge sind dann im Regelfall ohne Brief und Schlüssel, was schon arg kriminell riecht.
Kleine Randbemerkung: „Etwas billigend in Kauf“ nehmen ist mit “Vorsatz“ gleichzusetzen.
Und in wie vielen Fällen ist die Herkunft nicht klärbar?Sorry, aber was ist das jetzt für ein Vergleich? Bei den beschlagnahmten Gegenständen handelt es sich regelmäßig um Verfalls- und Einziehungsgegenständen und nicht um Hehlerware.
Wenn die Polizei zum Beispiel einen Gegenstand nach einer Razzia bei einer kriminellen Organisation sicherstellt und es stellt sich heraus, dass diese kriminelle Organisation zuvor dir diesen Gegenstand unrechtmäßig weggenommen hat und Du der rechtmäßige Inhaber bist, dann bekommst Du es natürlich wieder.
Oder worauf willst du hinaus?
Das ist aber jetzt auch kein adäquater Vergleich. Ich empfehle Seite 101. Da ist die Aufklärungsquote eher unter 30%. Und ich würde den Fall von Kati eher als Computerbetrug werten, der ein Teil der "Computerkriminaltität" ist.@Bandit Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst. Hier findest du die Polizeiliche Kriminalstatistik von 2020.
Dort kannst Du sehen, dass die Aufklärungsquote bei Wirtschaftskriminalität bei 86,7 % liegt. Ob das gut, gut genug oder schlecht ist, kann jeder selber beurteilen.
Die restlichen 13,3 % sind halt zu gut (schlau) für die Polizei.
Es gibt Fristen, die der Staat einhalten muss, bevor ein Gegenstand versteigert werden kann. In dieser Zeit muss der Staat versuchen - sofern es denn einen gibt - den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen.Und in wie vielen Fällen ist die Herkunft nicht klärbar?