kleinanzeigen Akra Betrug?

WSC-Neuss Shop
Hat auch niemand behauptet.

Nur mal so am Rande:
Wenn ich versuche ein Produkt zu erwerben, welches deutlich günstiger als der übliche Marktwert angeboten wird, mache ich mich womöglich nach § 259 StGB (Hehlerei) strafbar.
 
ob schuld oder nicht schuld bei anderen suchen, es ist kriminell. Und da sollte es keine Abwägungen bei der Verfolgungsbehörde geben.
Naja... ist wohl wie überall eine Abwägung des Kosten-Nutzen Verhältnisses.
Jeder hat wohl gerne etwas Erfolg in seinem Job. Und wenn die Beamten sehen, dass da im Ende eh nix bei rum kommt, weil der "Verbrecher" eh nicht verknackt wird, kann ich mir schon vorstellen, dass man sich "lieber" erfolgsversprechenderen Projekten zuwendet. Ist ja nicht so, dass man gar nichts tut.

Klar hätte ich auch gerne, dass die Damen und Herren in ihren Streifenwägen gelegentlich Blinkmuffel zur Kasse bitten würden.
Auf der anderen Seite hab ich auch Verständnis dafür, dass sie zunächst den Ladendiebstahl aufnehmen müssen.

Aber vielleicht hängt das auch ein wenig mit den "Effizienzsteigerungsmaßnahmen" der vergangenen Jahre zusammen?
Man liest ja immer wieder, welche Überstundenkonten die Beamten aufgrund von Personalmangel vor sich her schieben.

Ich kann mich noch entsinnen, dass es Zeiten gab, da die Polizei im öffentlichen Straßenverkehr deutlich mehr Präsenz gezeigt hat als heute.
Kann mich gar nicht mehr an meine letzte Kontrolle erinnern.
 
Nur mal so am Rande:
Wenn ich versuche ein Produkt zu erwerben, welches deutlich günstiger als der übliche Marktwert angeboten wird, mache ich mich womöglich nach § 259 StGB (Hehlerei) strafbar.
Auch nur mal so am Rande. Es kommt oft genug vor, dass etwas unter dem üblichen Marktwert verkauft wird weil der Verkäufer keine Ahnung hat oder einfach schnell Kohle braucht. Auf die Idee mit dem Hehlerei-§ bin ich bei einem Schnäppchen noch nie gekommen.
 
ab wann ist es Hehlerei? Es ist eine Kontonummer vorhanden. Für eine Kontoeröffnung benötigt man in der Regel einen Personalausweis, also eine feste Adresse, und ist somit auffindbar. Also kein dubioses Bargeschäft oder Wester Union. Dazu ist der Auspuff rund 2-300 Euro unterm Preis, aber da seh ich das so wie Formula, auch wenn ich bei so einem Preis misstrauisch geworden wäre. Wer will da die Grenzen ziehen? Will man immer vom Schlechtesten ausgehen? Muss man scheinbar.
Aber den Titel könnte man an den ein oder anderen Club verschenken. Die freuen sich manchmal über solche Geschenke.
 
Meine Anmerkung war allgemein gefasst und war keine Andeutung auf den ursprünglichen Sachverhalt.

@Ralph Um deine Frage zu beantworten:
Es spielt dabei keine Rolle, ob der vermeintliche Verkäufer bekannt oder auffindbar ist. Ein wesentlicher Faktor ist der Preis. Und da sagt die herrschende Meinung, dass dieser deutlich unter üblichen Marktwert sein muss. Ist dies der Fall, bin ich verpflichtet die Herkunft des angebotenen Produktes zumindest zu hinterfragen.

Tue ich dies nicht, kann es sein, dass ich billigend in Kauf nehme, eine Hehlerware zu erwerben.

Kleine Randbemerkung: „Etwas billigend in Kauf“ nehmen ist mit “Vorsatz“ gleichzusetzen.
 
Ich schreibe nur, wie die aktuelle Gesetzeslage ist. Nicht mehr nicht weniger.

@businesskasper Aber ich verstehe nicht, wieso du nichts Gebrauchtes mehr kaufen kannst?
Weil ja im Regelfall für Artikel wie Auspuffanlagen und andere Anbauteile und alle möglichen anderen Artikel die Herkunft nicht sauber klärbar ist. Wie soll ich denn als Käufer feststellen, dass er den Auspuff von seinem eigenen Motorrad abgeschraubt hat und nicht von deinem? Das ist ja, gemäß Gesetz wohl billigende Inkaufnahme.
 
Ich zitiere mal eine Rechtssprechung. Vielleicht wird es dann deutlicher:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, hatte das Amtsgericht Pforzheim am 19. April 2007 gegen den Angeklagten einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,- EUR wegen Hehlerei erlassen.

Darin war ihm vorgeworfen worden, er habe am 27. Juli 2005 gegen 20.45 Uhr über die Versteigerungsbörse „eBay” im Internet von einem gesondert verfolgten Anbieter, der als K. M. aufgetreten sei, zum Höchstgebot von 671,- EUR ein als „nagelneu” angebotenes Navigationsgerät der Marke „VW-Navigation MFD DX” mit der Artikelnummer … gekauft, obwohl er gewusst habe, dass der Neuwert mindestens 2137,- EUR betragen habe, und habe dabei zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Gerät dem Eigentümer durch eine rechtswidrige Tat abhanden gekommen sei. Tatsächlich sei das Gerät vor dem 27. Juli 2005 dem Eigentümer gestohlen worden.

Auf den Einspruch des Angeklagten verurteilte ihn das Amtsgericht Pforzheim am 26. Juni 2007 wegen Hehlerei zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,- EUR.
 
Bei uns mit Garantierter Lieferung, aber Achtung bald gibt es keine mehr, die werden nicht mehr produziert.
Bezahlung auf Urlaubskonto in Teneriffa 🤣
 
Ich zitiere mal eine Rechtssprechung. Vielleicht wird es dann deutlicher:
Ok, spielen wir das mal weiter, hier also Auktion: Wenn eine deutsche Behörde ihr Inventar versteigert, was ja sogar bei Strafverfolgungsbehörden vorkommt insbesondere bei beschlagnahmten Gütern und der Autkionspreis unter Marktpreis ist, sollte ich die Behörde dann schonmal vorsorglich wegen Verdacht der Hehlerei anzeigen?

Nachtrag: Man beachte, Fahrzeuge sind dann im Regelfall ohne Brief und Schlüssel, was schon arg kriminell riecht.
 
Ich kenne das von Auto-Navis. Unserem Sohn haben sie vor einem Jahr in Rotterdam das Auto-Navi. Die Versicherung zahlt nur den Zeitwert. Wenn man in Ebay nach Auto-Navis sucht, gibt es reichlich Angebote. Fragt man den Verkäufer nach seiner (Einkaufs)-Rachnung, trennt sich die Spreu vom Weizen.

PS. Wir haben schließlich ein generalüberholten Navi gleichen Typs vom Bosch-Dienst gekauft.
 
ich war in der Situation auch schon. Würden die Versicherer den Neupreis bezahlen, wäre dieser Markt schnell tot. Meiner Meinung nach fördern die Versicherer dies.
 
Ok, spielen wir das mal weiter, hier also Auktion: Wenn eine deutsche Behörde ihr Inventar versteigert, was ja sogar bei Strafverfolgungsbehörden vorkommt insbesondere bei beschlagnahmten Gütern und der Autkionspreis unter Marktpreis ist, sollte ich die Behörde dann schonmal vorsorglich wegen Verdacht der Hehlerei anzeigen?

Nachtrag: Man beachte, Fahrzeuge sind dann im Regelfall ohne Brief und Schlüssel, was schon arg kriminell riecht.
Sorry, aber was ist das jetzt für ein Vergleich? Bei den beschlagnahmten Gegenständen handelt es sich regelmäßig um Verfalls- und Einziehungsgegenständen und nicht um Hehlerware. 🙄

Wenn die Polizei zum Beispiel einen Gegenstand nach einer Razzia bei einer kriminellen Organisation sicherstellt und es stellt sich heraus, dass diese kriminelle Organisation zuvor dir diesen Gegenstand unrechtmäßig weggenommen hat und Du der rechtmäßige Inhaber bist, dann bekommst Du es natürlich wieder.
Oder worauf willst du hinaus?
 
Kleine Randbemerkung: „Etwas billigend in Kauf“ nehmen ist mit “Vorsatz“ gleichzusetzen.

Sorry, genau der Satz bringt es auf den Punkt!
Die Staatsmacht verfolgt keine schlauen Verbrecher weil zu aufwändig mit zu geringen Erfolgsaussichten. Nimmt es somit "Billingend in Kauf", dass diese Betrüger weitermachen.
Auch eine Form von "Vorsatz"

@Qommissar, nicht persönlich nehmen ;)
 
Sorry, aber was ist das jetzt für ein Vergleich? Bei den beschlagnahmten Gegenständen handelt es sich regelmäßig um Verfalls- und Einziehungsgegenständen und nicht um Hehlerware. 🙄

Wenn die Polizei zum Beispiel einen Gegenstand nach einer Razzia bei einer kriminellen Organisation sicherstellt und es stellt sich heraus, dass diese kriminelle Organisation zuvor dir diesen Gegenstand unrechtmäßig weggenommen hat und Du der rechtmäßige Inhaber bist, dann bekommst Du es natürlich wieder.
Oder worauf willst du hinaus?
Und in wie vielen Fällen ist die Herkunft nicht klärbar?
 
@Bandit Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst. Hier findest du die Polizeiliche Kriminalstatistik von 2020.

Dort kannst Du sehen, dass die Aufklärungsquote bei Wirtschaftskriminalität bei 86,7 % liegt. Ob das gut, gut genug oder schlecht ist, kann jeder selber beurteilen.

Die restlichen 13,3 % sind halt zu gut (schlau) für die Polizei. 😉
 
@Bandit Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst. Hier findest du die Polizeiliche Kriminalstatistik von 2020.

Dort kannst Du sehen, dass die Aufklärungsquote bei Wirtschaftskriminalität bei 86,7 % liegt. Ob das gut, gut genug oder schlecht ist, kann jeder selber beurteilen.

Die restlichen 13,3 % sind halt zu gut (schlau) für die Polizei. 😉
Das ist aber jetzt auch kein adäquater Vergleich. Ich empfehle Seite 101. Da ist die Aufklärungsquote eher unter 30%. Und ich würde den Fall von Kati eher als Computerbetrug werten, der ein Teil der "Computerkriminaltität" ist. Bei Wirtschaftskriminalität ist wahrscheinlich auch Schwarzfahren im ÖPNV dabei.
 
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