Kurze Fragen zwischendurch

Grundsätzlich können einem die Beamten schon leid tun. Sehe ich ein klein wenig anders grundsätzlich müssen die ja erstmal bei allem was nicht aus den Papieren ersichtlich ist davon ausgehen das es nicht erlaubt ist. Wenn die Beamten gegensätzlich handeln würden, wäre ja im Umkehrschluss erstmal alles erlaubt was du dir ans Mopped packst bis dir ein Polizist das Gegenteil beweist. Merkst selbst das dies kein Sinn macht.

Du als Halter hast immer die Beweispflicht das sich dein Fahrzeug in einem Verkehrssicheren Zustand befindet und musst dies
eben auch vor Ort nachweisen können. Ich sehe es ebenfalls als bescheuert an Reifengrößen im Fahrzeugschein stehen zu haben,
aber die montierten stehen im CoC. Aber dafür kann der kontrollierende Beamte sicher nichts dafür.
ich als Mopedfahrer aber auch nicht.
 
Grundsätzlich können einem die Beamten schon leid tun. Sehe ich ein klein wenig anders grundsätzlich müssen die ja erstmal bei allem was nicht aus den Papieren ersichtlich ist davon ausgehen das es nicht erlaubt ist. Wenn die Beamten gegensätzlich handeln würden, wäre ja im Umkehrschluss erstmal alles erlaubt was du dir ans Mopped packst bis dir ein Polizist das Gegenteil beweist. Merkst selbst das dies kein Sinn macht.
Äh, wie bitte? So funktioniert die Unschuldsvermutung. Ich habe die Papiere bei, ich habe evtl. ABEs bei,
einige Teile haben eine aufgedruckte Zulassungsnummer, oder, im schlimmsten Fall, das ist das Originalteil.
Und jetzt muss ich hergehen, und dem Beamten beweisen, dass z.B. der Carbonfender tatsächlich das Original
ist? Wo zieht Du die Grenze?

Die Polizei muss in der Lage sein, ein verkehrsuntüchtiges Fz. aus dem Verkehr zu ziehen, keine Frage. Aber
dazu sollte im Grundsatz zumindest ein begründeter Zweifel bestehen. Die Tatsache, dass die Zulassungsbehörden
seit Jahren nicht mehr alle zugelassenen Reifengrößen in die Fz-Papiere einträgt (auch bei PKW), ist bekannt!
Da muss jetzt der Halter mit klarkommen und zusätzliche Beweise aufführen? Kann ja wohl nicht Ernst gemeint sein.
 
Glauben oder Wissen?
Wenn die dir dann eine Strafe zahlbar sofort, sonst bleibt Motorrad da aufbrummen, dann freust du dich...
Beschwer dich danach mal wegen sowas...
Ja, nee, ich kann eh kein italienisch.
und alles nur, weil sich eine Behörde querstellt unten in den Freitext das einzutragen, was tatsächlich den Fakten entspricht.
Die Behörde macht nur, was der Hinweis den ich oben per Foto zitiert habe, als valides Vorgehen vorgibt!
 
Ganz ehrlich, dann frage ich mich allerdings, wieso die Polizei darauf besteht, Sachen zu beanstanden,
von denen sie nicht mal wissen, ob sie richtig oder falsch sind, bzw. einen dazu zwingen, Nachweise
mitzuführen, die gesetzlich NICHT vorgeschrieben sind. Die Beweispflicht liegt in dem Fall eindeutig
bei demjenigen, der Böses vermutet, also in dem Fall, der Rennleitung. Der Kontrollbericht ist da
an sich ein Unverschämtheit, weil damit die Unschuldsvermutung aufgehoben wird.
Ich kann deinen Unmut diesbezüglich voll und ganz nachvollziehen. Du siehst das Ganze aus Sicht der Betroffenen.
Allerdings ist die Sachlage etwas differenzierter zu betrachten. Zunächst einmal wird nichts beanstandet. Man möchte lediglich den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand vergleichen. Dabei soll überprüft werden, ob alles seine Richtigkeit hat. Damit ein Zustand beanstandet werden kann, muss dieser Zustand überprüfbar sein.

Wie gesagt, in den allermeisten Fällen wirst du weiterfahren dürfen. Und einen Kontrollbericht sollte man nicht als Strafe oder Rüge betrachten.

Möchte das ganze an einem Beispiel näher erläutern:
In Deutschland besteht keine Mitführpflicht des Personalausweises. Gerate ich in eine Personenkontrolle, z.B. an einem kriminogenen Ort, wo die Polizei ohne jeglichen Anlass Personen kontrollieren darf, ist die Polizei befugt zweifelsfrei die Identität festzustellen. Führt die Person keine Ausweisdokumente mit sich, darf die Polizei die Person mit zur Polizeiwache begleiten.
 
Ich habe gerade hierzu mit dem ortsansässigen Verkehrsdienst telefoniert, denn die Strassenverkehrsbehörde hier verweigert ja die Eintragung der 200er Reifen mit der gleichen Argumentation wie hier oft beschrieben wurde. Deren erste Antwort auf meine Frage: "Europa"

Tatsächlich können die nichts nachschauen, und dann gibt es eben Beamte, die dann den Lösungsweg 1 einschlagen, schreiben sich das auf und machen sich danach viel Mühe die Situation zu klären. Aber es gibt noch die Möglichkeit 2, die Angelegenheit dem Motorradbesitzer in die Arbeitsschuhe zu schieben und diesen den Nachweis erbringen zu lassen. Von der Möglichkeit 3, eben das Moped an Ort und STelle stehen lassen zu müssen haben wir nicht gesprochen.
Er empfiehlt auch zur Erleichterung eine Kopie der COC Papiere mit zu führen.

Er hat mir auch gesagt, das das Verhalten des Strassenverkehrsamtes den aktuellen Vorschriften entspricht. Die sollen das nicht eintragen.

Noch komplizierter wird es jetzt noch, wenn andere Teile mit ABE am Fahrzeug sind. Er ist auch der Ansicht, das es besser ist alles was irgend möglich ist und eine ABE hat einfach über den TÜV eintragen zu lassen. Das schützt einfach vor Problemen.
 
Äh, wie bitte? So funktioniert die Unschuldsvermutung. Ich habe die Papiere bei, ich habe evtl. ABEs bei,
einige Teile haben eine aufgedruckte Zulassungsnummer, oder, im schlimmsten Fall, das ist das Originalteil.
Und jetzt muss ich hergehen, und dem Beamten beweisen, dass z.B. der Carbonfender tatsächlich das Original
ist? Wo zieht Du die Grenze?

Die Polizei muss in der Lage sein, ein verkehrsuntüchtiges Fz. aus dem Verkehr zu ziehen, keine Frage. Aber
dazu sollte im Grundsatz zumindest ein begründeter Zweifel bestehen. Die Tatsache, dass die Zulassungsbehörden
seit Jahren nicht mehr alle zugelassenen Reifengrößen in die Fz-Papiere einträgt (auch bei PKW), ist bekannt!
Da muss jetzt der Halter mit klarkommen und zusätzliche Beweise aufführen? Kann ja wohl nicht Ernst gemeint sein.
Nochmal ich bin vollkommen bei dir was die Reifengrößen angeht. Ebenso muss die Polizei diese Möglichkeiten bekommen diese zu überprüfen. Wenn sie dies aus welchen Gründen auch immer nicht hat, ist doch da wohl eher die Gesetzgebung schuld als der Beamte der dich in dem Moment kontrolliert.

Versetze dich einmal in seine Lage, er hat den Job die Verkehrssicherheit eines Krad zu beurteilen. Er kann unmöglich alle modellspezifische Anbauteile kennen, also zieht er die Grenze für sich und ganz sicher nicht ich.
Wenn er die Grenze für sich überschritten sieht oder Zweifel hat packt er das auf nen kontrollschein und du musst den Beweis erbringen. Wenn er große zweifel hat die nicht beseitigt werden können legt er dir die Karre still. So ist das System und wir beide werden es hier nicht ändern.
 
Ich kann deinen Unmut diesbezüglich voll und ganz nachvollziehen. Du siehst das Ganze aus Sicht der Betroffenen.
Nur um das klarzustellen, ich hab kein angespanntes Verhältnis zur Polizei, mein Bruder war auch bei dem Haufen.

Allerdings ist die Sachlage etwas differenzierter zu betrachten. Zunächst einmal wird nichts beanstandet. Man möchte lediglich den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand vergleichen. Dabei soll überprüft werden, ob alles seine Richtigkeit hat. Damit ein Zustand beanstandet werden kann, muss dieser Zustand überprüfbar sein.

Wie gesagt, in den allermeisten Fällen wirst du weiterfahren dürfen. Und einen Kontrollbericht sollte man nicht als Strafe oder Rüge betrachten.
Das ist aber schwierig das nicht so zu sehen, weil damit die Beweislast umgekehrt wird.
 
Das ist aber schwierig das nicht so zu sehen, weil damit die Beweislast umgekehrt wird.
Und auch hier muss ich klarstellen: Bei sichtbaren Verstößen kann der Beamte problemlos
einschreiten. Aber nur mal so nach Gefühl die Reifengröße beanstanden, ohne sich die Mühe
selber zu machen, das nachzuprüfen, halte ich für gewagt.
 
Also ich habe nicht alles durchgelesen aber ich habe mich soweit informiert das ich das mit 100% sagen kann.
Es stimmt was @Tuona sagt es besteht keinerlei Pflicht die COC Papiere mitzuführen oder es eintragen zu lassen das muss die Polizei bei der Kontrolle schon selbst abfragen und ja das können die, die greifen auf die gleichen Daten wie die Zulassungsstellen zurück.
Die Tante von der Zulassungsstelle meinte nur als ich das dortmals mit ihr ausdiskutiert habe das der Absatz anscheinend digital sehr schwer leserlich sei und sie deswegen erst über mein nachfragen mit dem 200er verwundert war.

Sprich ihr seid definitiv im Recht!
Und jetzt kommt aber das ABER:
Ich habe schon oft online gelesen das die Grünen aus irgendwelchen Gründen das eben nicht abgefragt haben und sich aufgespielt haben, in anderen Fällen war nur der Aufkleber auf dem Kettenschutz in Verbindung mit sehr viel Diskussion die Rettung vor einer unberechtigten Stilllegung aber trotzdem mit Mängel Karte zum prüfen also auch wieder unnötige Rennerei.

Das ist der einzige Grund warum ich das zusätzlich in meinen Papieren haben wollte ✌️
 
Das ist der einzige Grund warum ich das zusätzlich in meinen Papieren haben wollte ✌️
Der Witz ist ja auch, dass man für den Aufwand sogar bereit ist extra zu bezahlen, aber
bei mir hat die Dame gesagt hat, sie dürfe das nocht nicht mal. Watt machse da? 🤷‍♀️
 
@Stiffmaster vor einer Stunde habe ich mit dem Verkehrsdienst der örtlichen Polizei gesprochen und die sagen ganz klar, sie können nicht auf die KBA Daten bei einer Verkehrskontrolle zugreifen
Ich habe weiterhin bei einer aktiven Polizistin angerufen, selber Mopedfahrer und mit uns ständig unterwegs. Deren Aussage: sie können nicht auf die Daten zugreifen.

@Qommissar seine Aussagen sind Deckungsgleich.

@Tuona: ich schrieb es oben.
 
War auch ihre Aussage zu mir...
Habe dann wie gesagt als ich beim Tüv war wegen der Eintragung als 1 und 2 Sitzer die Situation mit ihm durchgegangen.
Er meinte das es eigentlich mehr kostet da er das ja "abnehmen" muss kam dann da ich mich gut mit ihm verstanden habe am Ende zurück und meinte er hat das jetzt gratis ergänzt und damit musste mir die Zulassungsstelle das dann eintragen...🙄
 
vor einer Stunde habe ich mit dem Verkehrsdienst der örtlichen Polizei gesprochen und die sagen ganz klar, sie können nicht auf die KBA Daten bei einer Verkehrskontrolle zugreifen
Ich habe weiterhin bei einer aktiven Polizistin angerufen, selber Mopedfahrer und mit uns ständig unterwegs. Deren Aussage: sie können nicht auf die Daten zugreifen.
Wundert mich Aussage Zulassungsstelle war die können auf die Dokumente problemlos innerhalb von ein paar Sekunden online zugreifen und machen das anscheinend bei einer Kontrolle im Normalfall sowieso 🤔
 
Na, jetzt haben wir drei glasklare Aussagen von den Leuten, die es tatsächlich durchführen und wissen müssten, namentlich Polizei. Und die sagen einheitlich, nö
 
Ich glaube in unserem ganzen Bürokratiechaos weiß solangsam die eine Hand nicht mehr was die andere macht...😂😂🙈
Und im Zweifel immer drauf auf die Motorradfahrer😳
 
Ich habe bei mir den Halter für die Schaltwippe leicht verdreht befestigt. Einfach in der neuen Position ein kleines Loch bohren, Gewinde einschneiden und neue Schraube zur Verdrehsicherung anbringen. War bei mir aber etwas einfacher, da ich den Lenker sowieso getauscht habe. Ob man 2 Löcher so dicht nebeneinander im Lenkerrohr haben möchte muss man selbst entscheiden.
Servus,

auf der gegenüberliegenden Seite in der Einheit ist ein loch vorhergesehen um dort ein zweites loch zu bohren, nur so zur Info wenn man die Einheit verdrehen will damit der Kupplungshebel nicht an der Minus Taste ran kommt.
 
Nur um das klarzustellen, ich hab kein angespanntes Verhältnis zur Polizei, mein Bruder war auch bei dem Haufen.


Das ist aber schwierig das nicht so zu sehen, weil damit die Beweislast umgekehrt wird.
Du verwendest Begriffe, wie Beweislast und Unschuldsvermutung. Diese Begriffe sind eher dem Bereich Zivil- und Strafrecht zuzuordnen.
Wir bewegen uns hier im Bereich Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr.
Nur so mal am Rande...
 
Und auch hier muss ich klarstellen: Bei sichtbaren Verstößen kann der Beamte problemlos
einschreiten. Aber nur mal so nach Gefühl die Reifengröße beanstanden, ohne sich die Mühe
selber zu machen, das nachzuprüfen, halte ich für gewagt.
Du unterstellst den Beamten, dass sie sich nicht die Mühe machen, um die Verkehrskontrolle ordnungsgemäß durchzuführen.
Wir reden aber davon, dass es dem Beamten unter Umständen faktisch nicht möglich ist, alle zulässigen Reifengrößen abzufragen.
 
Du verwendest Begriffe, wie Beweislast und Unschuldsvermutung. Diese Begriffe sind eher dem Bereich Zivil- und Strafrecht zuzuordnen.
Wir bewegen uns hier im Bereich Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr.
Nur so mal am Rande...

Spätestens dann, wenn das ganze mit Sanktion bedroht ist, müsste man ja auch bei euch in D im Verwaltungsstrafrecht sein. Und anders als wir in Ö, habt ihr ja wirklich eine vollumfängliche Beweislastumkehr, soweit ist das weiß.

A propos Ö: Bei uns steht das tatsächlich Fahrzeugschein, hab vorhin nachgesehen. und zwar sowohl im "Typenschein" (Auszug aus der Genehmigungsdatenbank), als auch im Zulassungsschein, der immer mitzuführen ist.
 
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