Kurze Fragen zwischendurch

Naja, es hätte ja sein können dass bei einer kleinen Lithium Batterie, falls nicht werkseitig verbaut, das Fahrwerk ein Faktor ist..
Die erhöhte Regeltechnik würde sich möglicherweise in erhöhten Stromverbrauch niederschlagen, da ist es in der Theorie durchaus denkbar dass ein mechanisches Fahrwerk mit einer derartigen Batterie funktioniert ein elektronisches jedoch Probleme bereitet.
Soviel zur Theorie.

In Summe habe ich eigentlich gefragt, weil eine leichte Batterie ein relativ kostengünstige Weg ist ein paar Kilo zu sparen;)

Grüsse Tom
 
Ich habe die 20er RSV4 und kann fahrwerkstechnisch bis jetzt 2500km keine Problematik feststellen.
Bin auch bei etwas kühleren Temperaturen Anfang des Jahres gefahren.
Falls du das meinst 😅
 
Naja, es hätte ja sein können dass bei einer kleinen Lithium Batterie, falls nicht werkseitig verbaut, das Fahrwerk ein Faktor ist..
Die erhöhte Regeltechnik würde sich möglicherweise in erhöhten Stromverbrauch niederschlagen, da ist es in der Theorie durchaus denkbar dass ein mechanisches Fahrwerk mit einer derartigen Batterie funktioniert ein elektronisches jedoch Probleme bereitet.
Soviel zur Theorie.

In Summe habe ich eigentlich gefragt, weil eine leichte Batterie ein relativ kostengünstige Weg ist ein paar Kilo zu sparen;)

Grüsse Tom

Nein, ist kein Thema. Funktioniert bei den SAS E4 Modellen einwandfrei. Die V4s produziern eher zu viel Strom nach, als dass sowas wie das Fahrwerk da Probleme machen könnte.
Von den JMT hab ich noch nichts negatives gehört. Gibt aber natürlich auch gute andere Alternativen.
 
Die 190/55 stehen ja oben im Fahrzeugschein direkt angegeben.
Unten ist ja immer als Zusatztext gedacht.

Edit: deswegen habe ich auch streng genommen einen Einsitzer wo mir der Text die Option auf einen Sozius bietet dann aber mit den benötigten Vorrichtungen.
Wegen der Reifengrößen nochmal:

Bei mir steht in 15.2 auch nur, wie bei vielen, die kleinste Größe aus dem CoC-Paper, also 190/55ZR17.
Ich war vor ein paar Wochen bei meiner Zulassungsbehörde in Roth, und dachte, bei der Gelegenheit
lasse ich die Reifengrößen eintragen. Die Sachbearbeiterin meinte zu mir, das wäre völlig unnötig.
Das würde nur Sinn machen, wenn man Reifengrößen eintragen lassen möchte, die nicht schon für
das Fahrzeug vorgesehen seien. Ansonsten gelten die vom Hersteller eingetragenen Größen, wie
sie beim KBA hinterlegt sind. Die Magie des Ganzen, sagte sie, läge in dem Hinweis auf der letzten
Erläuterungsseite:

20210426_105636.jpg
 
Wegen der Reifengrößen nochmal:

Bei mir steht in 15.2 auch nur, wie bei vielen, die kleinste Größe aus dem CoC-Paper, also 190/55ZR17.
Ich war vor ein paar Wochen bei meiner Zulassungsbehörde in Roth, und dachte, bei der Gelegenheit
lasse ich die Reifengrößen eintragen. Die Sachbearbeiterin meinte zu mir, das wäre völlig unnötig.
Das würde nur Sinn machen, wenn man Reifengrößen eintragen lassen möchte, die nicht schon für
das Fahrzeug vorgesehen seien. Ansonsten gelten die vom Hersteller eingetragenen Größen, wie
sie beim KBA hinterlegt sind. Die Magie des Ganzen, sagte sie, läge in dem Hinweis auf der letzten
Erläuterungsseite:

Anhang anzeigen 76833

Habe mich schon bei der Zulassung damals dran gestört. Der Beamte sagte mir, er würde stumpf nur die erste Variante eintragen. Beim Tüv musste ich den Herrn Ingenieur auch auf die COC hinweisen, als er die "falsche" Reifengröße monierte 🤔
 
Ich hab meinen auch gedreht. Dabei bin ich ziemlich genau an die Grenze dessen gegangen, dass die Taster nicht getroffen werden.
Die Position ist durchaus erträglich.
Ich habe bei mir den Halter für die Schaltwippe leicht verdreht befestigt. Einfach in der neuen Position ein kleines Loch bohren, Gewinde einschneiden und neue Schraube zur Verdrehsicherung anbringen. War bei mir aber etwas einfacher, da ich den Lenker sowieso getauscht habe. Ob man 2 Löcher so dicht nebeneinander im Lenkerrohr haben möchte muss man selbst entscheiden.
 
Habe mich schon bei der Zulassung damals dran gestört. Der Beamte sagte mir, er würde stumpf nur die erste Variante eintragen. Beim Tüv musste ich den Herrn Ingenieur auch auf die COC hinweisen, als er die "falsche" Reifengröße monierte 🤔
Da war die Dame bei der Zulassungsstelle nicht feig und sagte, dass müssen "die" (TÜV/Rennleitung) selber wissen,
und wenn sie es nicht wüssten dann sollen die gefälligst beim KBA nachschauen, das könnten die ja. Dafür sei der
Hinweis in der Zulassung schließlich da.

Und, kleiner Nachtrag, sie sagte auch daraus ergäbe sich explizit keine Verpflichtung das CoC-Trumm mitzuschleppen,
und irgendwas von "das wäre ja noch schöner"...
 
Wegen der Reifengrößen nochmal:

Bei mir steht in 15.2 auch nur, wie bei vielen, die kleinste Größe aus dem CoC-Paper, also 190/55ZR17.
Ich war vor ein paar Wochen bei meiner Zulassungsbehörde in Roth, und dachte, bei der Gelegenheit
lasse ich die Reifengrößen eintragen. Die Sachbearbeiterin meinte zu mir, das wäre völlig unnötig.
Das würde nur Sinn machen, wenn man Reifengrößen eintragen lassen möchte, die nicht schon für
das Fahrzeug vorgesehen seien. Ansonsten gelten die vom Hersteller eingetragenen Größen, wie
sie beim KBA hinterlegt sind. Die Magie des Ganzen, sagte sie, läge in dem Hinweis auf der letzten
Erläuterungsseite:

Anhang anzeigen 76833
Die Dame hat vollkommen Recht. Nur wie soll der Polizeibeamte dies bei einer Verkehrskontrolle nachvollziehen, wenn man nicht gerade das CoC-Dokument mitführt?
 
Die Dame hat vollkommen Recht. Nur wie soll der Polizeibeamte dies bei einer Verkehrskontrolle nachvollziehen, wenn man nicht gerade das CoC-Dokument mitführt?
Daten lassen sich abfragen, hab ich mir sagen lassen, und wenn man das Equipment nicht selbst
mitführt, kann man ja immer noch über Funk bei den Kollegen rückfragen. Und wenn das auch
nicht geht, sollte man evtl. einfach nix machen?
 
Die Dame hat vollkommen Recht. Nur wie soll der Polizeibeamte dies bei einer Verkehrskontrolle nachvollziehen, wenn man nicht gerade das CoC-Dokument mitführt?

Ihr könnt doch auf die CoC Daten zugreifen. Bzw. übers kba. Wie genau, müsstest du ja besser wissen als ich. Ich weiß nur, dass es mobil überprüfbar ist für euch.

Frage mich allerdings auch, wo das Problem ist das einfach bei der Zulassung reinzutippen und es gibt keine Probleme mit unwissenden oder unwilligen Rennleitern und für alle Beteiligten ists leichter.
Sie sei explizit angewiesen nur noch eine Größe einzutragen, meinte die Dame zu mir. Sie kenne die Problematik, aber ihr Oberchef hat das so angeordnet.


Noch ne Anekdote zu dem Thema Unwissenheit:
Kumpel von mir wurde vor ein paar Wochen angehalten, auf einer bekannten Motorradstrecke.
2 Cops, die haben sich das Moped von vorne bis hinten angeguckt, 2 Mal. Alles 100% legal und eingetragen bei ihm. Hatte sogar alle ABEs dabei, sowohl für Hebeleien als auch für Federbein etc. in Papierform.
Nachdem sie dann nichts finden konnte, aber er offenbar ins Beuteschema passte (Leder, Knieschleifer, Optik vom Reifen etc.), gings dann los: Er bräuchte einen Nachweis, dass das Wilbers Federbein fachgerecht eingebaut wurde. Da half alles diskutieren nichts (Wo ist der Unterschied zu dem Zubehör Bremshebel mit ABE beispielsweise?), die haben ne Mängelkarte geschrieben. Er hat widersprochen etc.
Zwei Tage später steht er beim Tüv, der Prüfer hat sich totgelacht und bestätigt, dass das Schwachsinn ist.
Und seitdem rennt er den Beamten hinterher, weil die drauf bestehen und/oder nicht erreichbar sind.

Sowas nerviges...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab zur Sicherheit einen Scan vom COC auf dem Handy.
 
Daten lassen sich abfragen, hab ich mir sagen lassen, und wenn man das Equipment nicht selbst
mitführt, kann man ja immer noch über Funk bei den Kollegen rückfragen. Und wenn das auch
nicht geht, sollte man evtl. einfach nix machen?
Eben nicht. Diese Daten kann man nämlich nicht nicht abfragen. Zumindest ist mir so ein Auskunftssystem nicht bekannt. Deshalb habe ich gerade einen Kollegen vom Verkehrsdienst angerufen.
Er konnte dies bestätigen. Er sagte, im Zweifel musst der Polizeibeamte hin und her telefonieren (z.B. beim Straßenverkehrsamt oder KBA). Und sowas kann echt lange dauern bis man da jemanden erreicht. Und was ist außerhalb der Geschäftszeiten?

In 99 % Prozent der Fälle wird dich der Beamte weiterfahren lassen. Evtl. mit einem Kontrollbericht (früher Mängelkarte). Aber er könnte auch die Stilllegung anordnen, weil man es vor Ort nicht überprüfen kann.

Die Polizei kann über das eigene Auskunftssystem, die Daten abfragen, welche im Fahrzeugschein vermerkt sind.

Ein Tipp: Eine Kopie des CoC-Dokuments mitführen.
 
Ich finde es in dem Zusammenhang witzig, wie der ital. Carabinieri auf die Daten des KBA zugreifen will.
Da haben die Herren Entscheider in meinen Augen ganz klar einen Denkfehler.
 
Ich finde es in dem Zusammenhang witzig, wie der ital. Carabinieri auf die Daten des KBA zugreifen will.
Da haben die Herren Entscheider in meinen Augen ganz klar einen Denkfehler.

Soweit hab ich ehrlicherweise noch garnicht gedacht.


Eben nicht. Diese Daten kann man nämlich nicht nicht abfragen. Zumindest ist mir so ein Auskunftssystem nicht bekannt. Deshalb habe ich gerade einen Kollegen vom Verkehrsdienst angerufen.
Er konnte dies bestätigen. Er sagte, im Zweifel musst der Polizeibeamte hin und her telefonieren (z.B. beim Straßenverkehrsamt oder KBA). Und sowas kann echt lange dauern bis man da jemanden erreicht. Und was ist außerhalb der Geschäftszeiten?

In 99 % Prozent der Fälle wird dich der Beamte weiterfahren lassen. Evtl. mit einem Kontrollbericht (früher Mängelkarte). Aber er könnte auch die Stilllegung anordnen, weil man es vor Ort nicht überprüfen kann.

Die Polizei kann über das eigene Auskunftssystem, die Daten abfragen, welche im Fahrzeugschein vermerkt sind.

Ein Tipp: Eine Kopie des CoC-Dokuments mitführen.

Dann nehm ichs zurück, ich hab immer von allen die ich gefragt hab, gesagt bekommen das ginge.

Ist ja gut...ich kopiers mir und klebs mir unter die Soziusabdeckung. Ist der "Platz" da hinten wenigstens für irgendwas gut...
 
Das Thema hatte wir schon öfter hier im Forum!
Siehe dieser Thread: 200er Reifen aus COC übernehmen

@Picke hat damals das dazu geschrieben:
Ich hatte gerade ein Telefonat mit der lieben Polizei. Abt. Fahrzeugkontrollen.
Die haben mir ganz klar gesagt, dass sie bei einer Fahrzeugkontrolle über die Daten in der Zulassungsbescheinigung direkten Zugriff auf die Daten des COC haben.

Es könnte natürlich sein dass bei einer nicht geplanten Fahrzeugkontrolle, z.B. Unfall, zu schnell oder Parksünder, die Beamten vor Ort nicht das nötige Equipement vor Ort dabei haben um die Daten auszulesen.
Aber bei einer festgesetzten Fahrzeugkontrolle kann das zum Fahrzeug gehörende COC ausgelesen werden.
Zum Thema Eintrag in den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheiningung Teil I hab ich damals das geschrieben:
Hallo Walter,
ich habe schon 2007 bei der Zulassung meiner KTM SXC, die Dame in der Zulassungsstelle gefragt warum Sie nicht alle Reifengrössen eingetragen hat.
Problem war, daß die KTM hinten original einen 140/80-18 er Reifen drauf hatte, im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1 ) jedoch nur ein 120/80-18 angedruckt wurde.
Hab schon befürchtet bei ne Kontrolle Ärger zu bekommen.
Die Dame war sehr nett und hat mir gezeigt wie Sie das macht!
Sie hatte in ihrer Maske auf Bildschirm nur die Möglichkeit der Eingabe einer E-Nummer (Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung / ABE)
Wenn Sie dieses Feld gefüllt hat, wurde aus ein Datenbank der Rest abgerufen und in die verbliebenen Felder eingetragen!
Ihre Aussage war: es wird immer nur die erste Zeile aus dieser Datenbank angedruckt!
Eine zusätzliche Eintragung der anderen Grössen hat Sie nicht gemacht
Auf meine Frage was ich den in ner Kontrolle machen soll, wenn sich da ein Polizist drüber wundert?
Antwort: Die haben Zugriff auf die gleiche Datenbank! Sollte also nichts passieren!

Bisher musste ich diese Aussage noch nie verifizieren, da ich weder bei ner Kontrolle, noch TÜV irgendein Problem deswegen hatte!
Das gabs nie ne Nachfrage!!
Einzig auf die Profiltiefe wurde geachtet!

Jetzt kommen da ja unterschiedliche Aussagen, was den nun unsere Gesetzeshüter vor Ort tatsächlich aus welchen Datenbanken auslesen können!

Könnte mir gut vorstellen, daß durch unseren Föderalismus die Unterschiede herrühren!
Welche Möglichkeiten zur Abfrage ein Polizeibeamter in Bayern hat,
muss nicht unbedingt sein Kollege in Baden-Württemberg oder NRW können oder umgekehrt, wie auch immer!
 
Eben nicht. Diese Daten kann man nämlich nicht nicht abfragen. Zumindest ist mir so ein Auskunftssystem nicht bekannt. Deshalb habe ich gerade einen Kollegen vom Verkehrsdienst angerufen.
Er konnte dies bestätigen. Er sagte, im Zweifel musst der Polizeibeamte hin und her telefonieren (z.B. beim Straßenverkehrsamt oder KBA). Und sowas kann echt lange dauern bis man da jemanden erreicht. Und was ist außerhalb der Geschäftszeiten?

In 99 % Prozent der Fälle wird dich der Beamte weiterfahren lassen. Evtl. mit einem Kontrollbericht (früher Mängelkarte). Aber er könnte auch die Stilllegung anordnen, weil man es vor Ort nicht überprüfen kann.

Die Polizei kann über das eigene Auskunftssystem, die Daten abfragen, welche im Fahrzeugschein vermerkt sind.

Ein Tipp: Eine Kopie des CoC-Dokuments mitführen.
Ganz ehrlich, dann frage ich mich allerdings, wieso die Polizei darauf besteht, Sachen zu beanstanden,
von denen sie nicht mal wissen, ob sie richtig oder falsch sind, bzw. einen dazu zwingen, Nachweise
mitzuführen, die gesetzlich NICHT vorgeschrieben sind. Die Beweispflicht liegt in dem Fall eindeutig
bei demjenigen, der Böses vermutet, also in dem Fall, der Rennleitung. Der Kontrollbericht ist da
an sich ein Unverschämtheit, weil damit die Unschuldsvermutung aufgehoben wird.
 
Ich finde es in dem Zusammenhang witzig, wie der ital. Carabinieri auf die Daten des KBA zugreifen will.
Da haben die Herren Entscheider in meinen Augen ganz klar einen Denkfehler.
Italienische Polizei hat italienische Datenbanken, möchte ich meinen...
 
Ganz ehrlich, dann frage ich mich allerdings, wieso die Polizei darauf besteht, Sachen zu beanstanden,
von denen sie nicht mal wissen, ob sie richtig oder falsch sind, bzw. einen dazu zwingen, Nachweise
mitzuführen, die gesetzlich NICHT vorgeschrieben sind. Die Beweispflicht liegt in dem Fall eindeutig
bei demjenigen, der Böses vermutet, also in dem Fall, der Rennleitung. Der Kontrollbericht ist da
an sich ein Unverschämtheit, weil damit die Unschuldsvermutung aufgehoben wird.

Grundsätzlich können einem die Beamten schon leid tun. Sehe ich ein klein wenig anders grundsätzlich müssen die ja erstmal bei allem was nicht aus den Papieren ersichtlich ist davon ausgehen das es nicht erlaubt ist. Wenn die Beamten gegensätzlich handeln würden, wäre ja im Umkehrschluss erstmal alles erlaubt was du dir ans Mopped packst bis dir ein Polizist das Gegenteil beweist. Merkst selbst das dies kein Sinn macht.

Du als Halter hast immer die Beweispflicht das sich dein Fahrzeug in einem Verkehrssicheren Zustand befindet und musst dies
eben auch vor Ort nachweisen können. Ich sehe es ebenfalls als bescheuert an Reifengrößen im Fahrzeugschein stehen zu haben,
aber die montierten stehen im CoC. Aber dafür kann der kontrollierende Beamte sicher nichts dafür.
 
Italienische Polizei hat italienische Datenbanken, möchte ich meinen...
Glauben oder Wissen?
Wenn die dir dann eine Strafe zahlbar sofort, sonst bleibt Motorrad da aufbrummen, dann freust du dich...
Beschwer dich danach mal wegen sowas...

und alles nur, weil sich eine Behörde querstellt unten in den Freitext das einzutragen, was tatsächlich den Fakten entspricht.
 
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