buddy
Händler
Genau, nur bei KTM, da sind wir voreingenommen
Und bei Mitas Reifen
Genau, nur bei KTM, da sind wir voreingenommen
Ja da springt er auch anUnd bei Mitas Reifen
Hatte ich ganz vergessen .Und bei Mitas Reifen
Was ist denn das für ein Quatsch?Da ich anscheinend für den Einen oder Anderen hier ein "rotes Tuch" darstelle,
Das ist wohl für keinen hier neu. Hat trotzdem selbst Vince interessiert
Iwo, hier werden alle gleich bekoffert.Da ich anscheinend für den Einen oder Anderen hier ein "rotes Tuch" darstelle, werde ich bis auf weiteres keine Beiträge mehr erstellen und mich wieder miit meiner langjährigen Rolle als stiller Mitleser begnügen.
Ja, ich wunder mich auch..
Das Ursprungsthema fand ich durchaus interessant. Das Forum hat auch fachlich super geantwortet.Ich hätte gerne noch den einen oder anderen Thread gestarted mit Themen, welche garantiert, nicht einmal ansatzweise, "off-topic" oder gar politisch sind.
Gerne hätte ich aufgrund meines beruflichen Hintergrunds das Forum mit meinem Fachwissen bereichert. Der eine oder andere hier hat wohl schon einen Vorgeschmack bekommen.
Mola mola taucht jetzt erst mal wieder ab...
Hatte eigentlich das Thema für mich abgeschlossen. Und nein, der ist für mich kein Thema mehr. In soweit Entwarnung.
DEKRA hat gerade noch meine ursprüngliche Anfrage beantwortet. Recht ausführlich, mit reichlich Vorbemerkungen und ziemlich viel rechtlichen Aspekten, das würde hier den Rahmen definitv sprengen, wir sind ja hier schließlich nicht in einem Forum für Rechtsanwälte, gelle?
Diesen kleinen Auszug wollte ich euch dann doch nicht vorenthalten, da er erhebliche Unterschiede selbst zwischen den Beurteilungen diverser technischer Prüforganisationen wie TÜV/DEKRA/GTÜ aufzeigt (wird schließlich niemand gezwungen das zu lesen wenn er nicht mag):
Die Mangelkarte gibt klar vor: kann ein Nachweis vorgelegt werden oder ist der originale Zylinder verbaut, ist der Mangel abgestellt, wenn nicht, dann kann die Karte nicht abgestempelt werden.
Es ist kein Gutachten, bei dem ein Sachverständiger eine rechtliche Einschätzung über die Richtigkeit des Bescheides geben kann, darf oder muss.
Der Aufwand und damit die Kosten für das Abstempeln des Mangelscheines sind von der jeweiligen Art und dem Umfang der eigentlichen Abweichungen/Mängel, den ggf. damit zusammenhängenden notwendiger weiteren Abweichungen sowie dem Aufwand zur Kontrolle abhängig.
Üblicher Weise bewegen sich die Kosten jedoch im Bereich denen einer Hauptuntersuchung (HU) und somit etwa bei 55 Euro.
Wir empfehlen an dieser Stelle nochmal einen Rechtsbeistand einzuschalten, ggf. schnell Widerspruch einzulegen und ggf. beim vorgesetzten der ausstellenden Person nachzufragen, ob das so wirklich bestehen bleiben soll und Sie den Rechtsweg einschlagen müssen.
25 EUR Mängelkarte plus 55 EUR für den Stempel, dafür kriegst du selbst in diesen Tagen 40 Liter vom leckeren Super bleifrei.
So jetzt aber wirklich Schlußstrich:
Da ich anscheinend für den Einen oder Anderen hier ein "rotes Tuch" darstelle, werde ich bis auf weiteres keine Beiträge mehr erstellen und mich wieder miit meiner langjährigen Rolle als stiller Mitleser begnügen.
Ich weiß, jetzt kommt der Vorwurf, ich hätte mich hier nur angemeldet weil ich ein aktuelles Problem habe und um Hilfe (oder gar Rechtsberatung) zu betteln. Mag sein. Kann ich mit leben
Auch den Vorwurf, daß ich in Augen mancher vielleicht zu sensibel bin und jetzt einen auf "beleidigte Leberwurst" mache habe ich bereits "eingepreist". Auch das bringt mich nicht um:
Was stört es die Eiche wenn...
Ich hätte gerne noch den einen oder anderen Thread gestarted mit Themen, welche garantiert, nicht einmal ansatzweise, "off-topic" oder gar politisch sind.
Schade daß es das alte apriliaforum nicht mehr gibt. Schlossers Falco-Extremumbau z. B. hat mir immer schwer imponiert. Ich ticke genauso und habe in meiner gut ausgerüsteten Werkstatt auch schon so ähnliche Geschichten "verbrochen". Angefangen hat das damit, daß es Anfang der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts kaum ernstzunehmende Hard-Enduros mit 4-Takt Motor gab. Da wurde dann mal so eben die untere Hälfte eines Maico GS 490 2-Takters mit dem oberen Viertel eines NSU Prinz TT Motors "verheiratet". Das Ergebnis hatte unten rum Drehmoment ohne Ende . Natürlich null Chance auf Einzelabnahme. War trotzdem ganz nett.
Gerne hätte ich aufgrund meines beruflichen Hintergrunds das Forum mit meinem Fachwissen bereichert. Der eine oder andere hier hat wohl schon einen Vorgeschmack bekommen.
Aber wie bereits gesagt, ich möchte hier nicht länger stören.
Ich werde weiterhin, solange es meine Gesundheit erlaubt, hoffentlich ungestört und ohne jemanden zu stören, meine gemütlichen Runden mit meinen "weder 1.0 noch 0.5 V4" Alteisen drehen.
Wünsche Euch allen allzeit unfallfreie Fahrt und bleibt vor allem gesund!
Mola mola taucht jetzt erst mal wieder ab in die Dunkelheit der Tiefsee von wo er hergekommen ist und wo er niemanden stört.
War meinerseits etwas impulsiv und die Formulierung "Rotes Tuch" zugegebenermaßen etwas hart formuliert; manchmal sehe ich aber selber "rot" und ärgere mich danach selbst darüber.Was ist denn das für ein Quatsch?
Ich glaube hier gibt es kaum einen (den @Vince vielleicht ausgenommen) zu dem es nicht einen anderen gibt, der dessen Beiträge nicht mag.
Wenn wir jetzt alle unseren Kopf in den Sand stecken würden, wäre es hier aber ziemlich öde.
Ausserdem könntest du ja noch Lust auf eine V4 bekommen.....
Korrekt. Dünnes Fell ist bei mir einerseits Veranlagung, andererseits Resultat unzähliger unschöner Erfahrungen sowohl beruflich als auch privat; darf gerne als irreparabel angesehen werden. Im Zweifelsfall suche ich da lieber das Weite.....Finde ich schade und ehrlich gesagt schon etwas dünnhäutig so zu reagieren.
Nee, nee du, lass mal gut sein. Obwohl, so ein Gruppenfoto beim nächsten Forumstreffen hätte schon was, nur so zur AbwechslungVielleicht will er ja das wir alle vor ihm auf die Kniee gehen
Mein "Senf" hierzu, alle Angaben ohne 120er Glattrohr, (wie auch bei den Lottozahlen):Schade, weil ich z. B. das Thema der neu verbauten Flüssigkeitsbehälter für Bremse / Kupplung sehr interessant fand, da selbst betroffen.
Danke Dir !Bin nochmal kurz aufgetaucht zum Luftholen, möchte meinen Ausstieg dann doch lieber etwas konzilianter gestalten.
War meinerseits etwas impulsiv und die Formulierung "Rotes Tuch" zugegebenermaßen etwas hart formuliert; manchmal sehe ich aber selber "rot" und ärgere mich danach selbst darüber.
Korrekt. Dünnes Fell ist bei mir einerseits Veranlagung, andererseits Resultat unzähliger unschöner Erfahrungen sowohl beruflich als auch privat; darf gerne als irreparabel angesehen werden. Im Zweifelsfall suche ich da lieber das Weite.....
Nee, nee du, lass mal gut sein. Obwohl, so ein Gruppenfoto beim nächsten Forumstreffen hätte schon was, nur so zur Abwechslung
Um das Ausgangsthema abzuschließen noch folgende Information (Quelle DEKRA, heute frisch eingetroffen). Allerdings ziemlich rechtslastig (wobei "rechts" hier ausdrücklich im juristischen und nicht im politischen Sinne zu verstehen ist):
"das Thema ist rechtlich ziemlich sensibel. Denn, wenn im Zuge der Verkehrskontrolle die Behörden feststellt, dass ein Fahrzeug „nicht vorschriftsmäßig“ ist und darüber einen konkreten Mangelschein ausstellt, können wir diesem zunächst nicht einfach widersprechen. Die Behörde hat ja schließlich „immer Recht“.
Die Behörde hat somit eine rechtlich verbindliche Entscheidung gefällt, nämlich „Kupplungsnehmerzylinder ohne Nachweis der Zulässigkeit". Es wurde nicht die Frage aufgeworfen, ob ein solcher dafür erforderlich ist. Etwas anderes wäre es, wenn auf der Mangelkarte lediglich die Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit gefordert wäre. Das kann die Behörde auch, wenn sie sich nicht sicher ist."
und weiter
"Eine Prüfung auf Grund des Mangelscheins kann nur bezogen auf den dort genannten Sachverhalt erfolgen. Somit müsste dann ein Nachweis dafür vorliegen oder die serienmäßigen Kupplungsteile verbaut sein. Das hilft Ihnen dann aber auch nicht, da ja eine „vermeintliche Unvorschriftsmäßigkeit“ mit einem „vermeintlichen Erlöschen der Betriebserlaubnis“ dennoch vorlag und durch die Behörde geahndet werden könnte und vermutlich auch wird. Ein zurückgesandter abgestempelter Mangelschein verhindert lediglich die Zwangsstillegung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung des sicherlich eingeleiteten OWI-Verfahrens. Denn auf Unvorschriftsmäßigkeiten muss ja auch eine „Strafe“ folgen.
Oder hat man Ihnen bereits eine kostenpflichte „Verwarnung“ ausgesprochen, das wäre dann ein andres, damit abgeschlossenes Verfahren, denn Doppelbestrafung ist nicht zulässig.
Das können Sie alles nur vermeiden, wenn Rechtmäßigkeit die Mangelkarte angefochten wird.
Mehr Hinweise können wir jetzt aber wirklich nicht geben, ohne uns selbst (der unzulässigen Rechtsberatung) strafbar zu machen … "
Im Klartext (alles von mir selbstverständlich und ausdrücklich völlig unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Rückmeldung sowohl seitens TÜV als auch GTÜ (Ich will es mal als "kleine" Variante (Gesunder Menschenverstand) bezeichen):
Vorführung des Falkens im Istzustand mit verbautem MPL KNZ: Stempel auf die Karte (15 EUR) und ab damit an die Zulassungsbehörde. Fall erledigt.
Rückmeldung DEKRA ("große" Variante, rechtslastig):
Vorführung des Falkens im Istzustand mit verbautem MPL KNZ: Kein Stempel auf die Mängelkarte, da kein Nachweis auf Zulässigkeit vorliegt (und den gibt es nicht und kann es auch gar nicht geben seitens MPL).
Rückbau auf Original-KNZ erforderlich, dann erst Stempel auf die Mängelkarte!
Desweiteren hätte ich mit einer gewissen Wahrscheinlich zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWI) am Hals, welches im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung möglicherweise auch auf den Hersteller MPL ausgeweitet werden könnte und weitere Gutachten bzw. Stellungnahmen von Sachverständigen, evtl. auch vor Gericht erforderlich machen könnte.
Das Thema ist ganz offensichtlich mit so mancher Imponderabilie gesegnet, stellt also wenn man so will ein "Minenfeld" dar. Je nachdem, auf wen man trifft, kann die Antwort anders lauten, ggf. bereits die "Tagesform" den Ausschlag geben. Offensichtlich kann allein schon die Wortwahl im Freitext auf der Mängelkarte erhebliche Unterschiede ausmachen.
Zum Glück blieb mir eine juristische Auseinandersetzung erspart und ich mußte nicht durch diese "Schlangengrube" kriechen:
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
Mein "Senf" hierzu, alle Angaben ohne 120er Glattrohr, (wie auch bei den Lottozahlen):
Kupplungsseitig genauso egal wie mein KNZ, Bremsseitig sicherheitsrelevant!
Daher folgende Varianten denkbar:
a.) Bauteil hat vom KBA eine ABE erhalten. Dann muss die KBA Nummer seitens des Herstellers gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein (Wie z. B. bei meinen Stahlflex-Bremsleitungen)
b.) Bauteil hat eine nationale Typgenehmigung (Kennzeichnung Wellenlinie mit Buchstabe-Zifferkombination, gut sichtbar usw...), eine EG-Typgenehmigung (kleines "e" im Rechteck) oder eine ECE-Typgenehmigung (großes "E" im Kreis) zzgl. Ziffer für die Länderkennzeichnung (für die BRD ist das die "1"). Praxisbeispiel: meine Kellermänner.
c.) Bauteil hat keine der vorgenannten Kennzeichnungen, wird jedoch mit einem Teilegutachten geliefert. Damit ist eine Anbauabnahme nach §19 Abs. 2 StVZO beim TÜV oder so vorzunehmen, wo der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS), umgangssprachlich TÜV-Prüfer, die Sache in Augenschein nimmt und z. B. überprüft ob der Anbau fachgerecht und nach Herstellervorgaben vorgenommen wurde. Bei positiver Beurteilung wird dir dieser ein Prüfzeugnis §19 usw. ausstellen. Damit bei nächster Gelegenheit zur Zulassungsstelle und Eintragung in die Fahrzeugpapiere vornehmen lassen. Bis dahin ist das Prüfzeugnis im Original (!) bei jeder Fahrt mitzuführen. Wenn du nur eine Kopie dabei hast: 10 EUR. Wenn du gar nichts dabei hast: Mängelkarte, Untersagung der Weiterfahrt; sowas in der Art eben.
d.) Bauteil hat weder Kennzeichnung noch Teilegutachten. Durch den Anbau dieses Teils erlischt die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs, da das Fahrzeug nicht mehr dem technischen Zustand entspricht, auf dessen Grundlage das KBA dem OEM die ABE erteilt hat. Damit hast du auch keinen Versicherungsschutz mehr und auch ein OWI ist unausweichlich. Einzelabnahme wie bei einem Eigenbau erforderlich. Neubeantragung der ABE auf Grundlage einer Vollabnahme durch einen aaS bei einer technischen Prüforganisation erforderlich. Danach gehts in etwa wie bei c.) weiter.
Puh. Um nach all dieser staubtrockenen Materie (echt anstrengend) mal wieder etwas frische Luft hier rein zu bringen habe ich mir überlegt, bei einem der in den Bildern gezeigten Gegenstände den Boden rauszutrennen (ACHTUNG: Leerfuttern nicht vergessen!), und mittels Gummi- bzw. Schaumstoffzwischenlage über das selbstverständlich völlig originale Urindöschen an der Bremsarmatur meiner Falco zu stülpen (zzgl. Sicherung gegen Verlust natürlich).
Dann kann ich nur noch hoffen, nochmal in eine Polizeikontrolle zu geraten. Die Gesichter würde ich gern mal sehen.
Sollten die Beamten pflegen, zum Lachen in den Keller zu gehen, könnte ich ja immer noch argumentieren, dieses (hoffentlich eintragungsfreie) Tuningteil aufgrund des in erster Näherung grob auf 4711 geschätzten Lichtschutzfaktors (LSF) zum Schutz der Bremsflüssigkeit gegen vorzeitige Alterung durch Sonneneinstrahlung angebracht zu haben. Erhöht die Verkehrsicherheit signifikant Notfalls bin ich eben auch ein latenter Fan von Rat-Bikes.
Ich kann mich leider nur noch nicht für eine Variante entscheiden (Eher herzhaft, doch lieber vegan oder erbsenzählerkompatibel?) und möchte daher gerne hier im Forum ein Voting starten wie folgt:
a) Leberwurst
b) Bärenmarke
c) Erbsen
Ich geh dann mal wieder auf Tauchstation; mir will gerade ein Schachproblem nicht aus dem Kopf gehen, da brauch ich meine Ruhe zu
Hatte ich schon in meinem ersten Beitrag am Beispiel Kette:Dürftest du dann nicht al nen Ölfilter eines drittherstellers fahren. Nochmal, dir ist nachzuweisen ob du unzulässige Teile verbaut hast.
Oder muß ich künftig auch mit einer Mängelkarte rechnen, wenn ich statt einer goldenen DID eine schwarze Enuma-Kette fahre nur weil ein Polizeibeamter keine Ahnung hat?
Obwohl ich dem bei der Kontrolle mit Engelszungen versucht habe zu überzeugen, daß der KNZ eintragungsfrei ist, hat er mir die Mängelkarte verpasst. Was hättest Du danach an meiner Stelle gemacht? Die Karte ignorieren? Dann wird dir die Zulassungsbehörde nach 2 Wochen gem. §5 FZV den Betrieb untersagen. Das steht zumindest auf der Karte.Denn nicht du bist in der Nachweilispflicht, sondern die Behörde