Ja, wortwörtlich sollte man das nicht nehmen. Die Einschränkung gibt es nur wenn es in der ABE vermerkt ist. Und sooo allgemein ist die ja auch so nicht, sondern ist ja immer fahrzeugbezogen. Die Abnahme stellt eine zusätzliche Sicherheit bei Bauteilen da, die eben nicht so trivial zu montieren sind und daher die Abnahme verlangt wird.
Wie gesagt, auch in deinen Bußgeldkatalog Link steht das so.
Wie gesagt, auch in deinen Bußgeldkatalog Link steht das so.