Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
das auf dem 2. Bild Bremszangen steht hab ich erst jetzt gesehen -SORRY.............naja das ist halt die Übersetzung vom italienischen ind deutsche......da passiert das halt mal.....KBA Nr = Handbremspumpe = ABE stimmt aber und war so bei meiner 17erRCS dabei
@V4-racer...Du bist ein Dickschädel....wie ich.....das gefällt mir
Dann hat der TÜV Prüfer mich immer abgezockt....der hat nämlich immer behauptet wenn der Zusatz drinsteht muss er es Abnehmen.
Und jetzt gut Nacht
Ich halte mich einfach an Bestimmungen, egal was, wer wann sagt.
Eine ABE ist immer mit zuführen und bedarf keiner Eintragung in die Papiere.
Anders verhält es sich mit einem Gutachten.
Das ist nicht meine Meinung, sondern ich behaupte einfach mal Wissen.
Sollte mich jemand mit Fakten in Form von Gesetzestexten vom Gegensatz überzeugen, freue ich mich darüber.
Gute Nacht und viel Spaß mit der RSC17
Es steht nirgends geschrieben, dass ein ABE automatisch eintragungsfrei ist. Es gelten natürlich die Bedingungen der jeweiligen ABE. Wenn diese bzw. dessen Anbaubedingung eine Änderungsabnahme vorschreibt ist das dann logischerweise auch bindend, da die ABE ja auch genau so beantragt und gesetzlich bzw. vom Kraftfahrbundesamt abgesegnet wurde. Es hängt also immer von der jeweiligen ABE an, auch wenn diese meistens keine Abnahme erfordern.
@V4-racer: ließ mal in dem von dir verlinkten Artikel . Da steht auch:
"Es gibt zum Teil Beschränkungen, die besagen, welche Fahrzeugteile, in welche Fahrzeuge wie genau ein- oder angebaut werden dürfen. Das wird in der Betriebserlaubnis vermerkt. Gegebenenfalls müssen diese baulichen Veränderungen sogar abgenommen werden von amtlichen Sachverständigen oder anderen Kraftfahrzeugsachverständigen, wie zum Beispiel dem TÜV. Ob dies vonnöten ist, bringen Sie aus dem beiliegenden Prüfzeugnis in Erfahrung."
Hm, wenn ich die Deutsche Sprache und den Gesetzestext richtig verstehe:
§19(3) StVZO = TÜV-Teilegutachten
Ein TÜV-Teilegutachten / Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO:
Ein TÜV-/Dekra-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt.
Abnahme beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist allerdings erforderlich.
Ich persönlich finde das gepostete Schriftstück recht verwirrend bzw. irreführend, vor allem die Überschrift: ABE
Eventuell ist mit "ABE" die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gemeint und nicht die des Bauteils (Bremspumpe).
@Frisbi
Mal rein sprachlich:
"allgemeine Betriebserlaubnis" - ich darf das Ding verbauen und damit fahren / in Betrieb nehmen.
Müsste theoretisch dann ja heißen: eingeschränkte oder unter Vorbehalt erteilte Betriebserlaubnis ...
Falls dem so sein sollte, dass es eine ABE gibt, die im Grunde genommen eine Abnahme erfordert, fühlt sich das für mich nach Verarsche an.
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.