Ich würde einen Niu Gt empfehlen. Damit hat man keine DB Probleme.Danke für die Antwort.
Meine Frage war eher in die Richtung, ob es bei einer Standgeräuschmessung auch die angegebenen 96 db sind oder mehr .
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Ich würde einen Niu Gt empfehlen. Damit hat man keine DB Probleme.Danke für die Antwort.
Meine Frage war eher in die Richtung, ob es bei einer Standgeräuschmessung auch die angegebenen 96 db sind oder mehr .
Nachdem so ein arroganter Hippster mit so einem Ding neben mir an der Ampel sich demonstrativ die Nase zugehalten hat, um mir zu signalisieren, dass eine V4 stinkt, sind die Dinger kein Thema mehr für mich.Ich würde einen Niu Gt empfehlen. Damit hat man keine DB Probleme.
Danke für die Antwort.
Meine Frage war eher in die Richtung, ob es bei einer Standgeräuschmessung auch die angegebenen 96 db sind oder mehr .
Sorry, wie funktioniert nochmal eine Standgeräuschmessung genau?Die Tuono 11er E4 erreicht mit dem Serienauspuff 92-94dB.
Sorry, wie funktioniert nochmal eine Standgeräuschmessung genau?
Das passt aber. Klappe auf oder nicht ist insofern egal, das eigentlich das Fahrgeräusch für die Zulassung relevant ist. Wenn das dann gemessen ist, wird geguckt, was sie in dem Zustand an Standgeräusch schmeißt und auf die Plakette gedruckt.Danke!
Ooops, halbe Nenndrehzahl! Das sind bei meiner 19er 1100er 5500 U/Min!!
Wenn da mal nicht die Klappe meines Akra auf ist ....
Na ja, bin gespannt, ob ich jemals gemessen werde....
Tatsächlich, U2=5500.Im Fahrzeugschein ist genau definiert, bei welcher Drehzahl die Standgeräuschmessung durchzuführen ist. Siehe Punkt U.2
Immer interessant zu wissen! Die Garantie läuft ab dem Datum der Auslieferung.... Spätestens am Tag der ErstzulassungMeine RS 660 ist da, kann am Donnerstag abgeholt werden
Anmelden werde ich sie wohl erst im Januar können, aber schaun mer mal...
Immer interessant zu wissen! Die Garantie läuft ab dem Datum der Erstzulassung....
Meine RS 660 ist da, kann am Donnerstag abgeholt werden
Anmelden werde ich sie wohl erst im Januar können, aber schaun mer mal...
Naja, wenn man von 03 ab zu lässt und das vielleicht Ende März kann man im zweiten Jahr locker noch im März auswintern, zum Händler Eiern und Durchsicht machen lassen um evtl. Garantiefälle aufdecken zu lassen.Nur aufpassen mit der Versicherung. Hausrat zahlt bei Diebstahl idR nicht, bei zulassungsfähigen Fahrzeugen. Ob die Garantie jetzt bis März geht oder Dezember ist bei nem Saisonfzg mMn egal...
Nein, ab Kaufdatum!Immer interessant zu wissen! Die Garantie läuft ab dem Datum der Erstzulassung....
Naja, wenn man von 03 ab zu lässt und das vielleicht Ende März kann man im zweiten Jahr locker noch im März auswintern, zum Händler Eiern und Durchsicht machen lassen um evtl. Garantiefälle aufdecken zu lassen.
Aber rein generell stimmt das natürlich. Denn zwischen den Saisons geht niemand mit dem Moped irgendwo hin
In meinem Fall ist die Mopete zum 01.03 schon fertig wegen einem Standplatz beim freundlichen.Heist dann aber, dass du frühestens Mitte März zulassen könntest...das kann ich mir nicht vorstellen. Neue Mopete in der Garage, draußen trocken und salzfrei und dann noch warten, weil in ein paar Jahren evtl ein Garantiefall genau dann eintritt...dann würd ich lieber vor Ende der Garantie(-verlängerung) das Moped zur Durchsicht am Ende der Saison hinbringen. Aber ja, hat beides Vor- und Nachteile.
@Tuona hast du eine Ausnahmegenehmigung vom Händler für die Zualssung in 2021 bekommen? Ansonsten musst du das KFZ dieses Jahr noch zulassen! Achtung mieße Falle!