Neues von der Aprilia Tuono 660

  • Ersteller Ersteller User_2107
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Ich kenne Vince UND Roland, und könnte keinen der beiden Inkompetenz aussprechen, beide haben für mich ein hohes Ansehen. Beide haben Ihre Eigenheiten, und das macht beide auf Ihre Art auch sympathisch, was aber doch auf jeden Menschen zutrifft.

Sowas hier vom Stapel zu lassen, finde ich, sagen wir mal äußerst unpassend.

Man könnte wirklich so einige Händler nennen, die mit Inkompetenz nur so um sich werfen, aber muss man nicht, die sind eh bekannt...
 
Ich kenne Vince UND Roland, und könnte keinen der beiden Inkompetenz aussprechen, beide haben für mich ein hohes Ansehen. Beide haben Ihre Eigenheiten, und das macht beide auf Ihre Art auch sympathisch, was aber doch auf jeden Menschen zutrifft.

Sowas hier vom Stapel zu lassen, finde ich, sagen wir mal äußerst unpassend.

Man könnte wirklich so einige Händler nennen, die mit Inkompetenz nur so um sich werfen, aber muss man nicht, die sind eh bekannt...
Wer hat hier etwas anderes behauptet ?
Ich bin mehr oder weniger neu hier in den Forum kenne niemanden persönlich kenne auch Vince und Roland nicht .
Wenn ich eine andere Meinung habe versuche ich es höfflich aber direkt zu sagen .
In diesen Forum haben sich wie überall in Leben so eine Art ich mag dich und ich mag dich nicht Gruppen gebildet.

Ich kann leider als Außenstehender beobachten das sobald gewisse Meinungen oder Antworten einer der Gruppen nicht gefällt sofort scharf angegriffen wird.
Ich kann euch aber beruhigen es ist mittlerweile in alle Foren so :).
 

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Wer hat hier etwas anderes behauptet ?
Ich bin mehr oder weniger neu hier in den Forum kenne niemanden persönlich kenne auch Vince und Roland nicht .
Wenn ich eine andere Meinung habe versuche ich es höfflich aber direkt zu sagen .
In diesen Forum haben sich wie überall in Leben so eine Art ich mag dich und ich mag dich nicht Gruppen gebildet.

Ich kann leider als Außenstehender beobachten das sobald gewisse Meinungen oder Antworten einer der Gruppen nicht gefällt sofort scharf angegriffen wird.
Ich kann euch aber beruhigen es ist mittlerweile in alle Foren so :).
lies die hier ab Seite 14, post 276, dann weist Du warum
 
lies die hier ab Seite 14, post 276, dann weist Du warum
"Weil ich Vince kenne und sein Wort für mich deutlich mehr Wert besitzt``

und wo ist das Problem was hat er den schlimmes gesagt gegen Roland ?
Das Wort meines Händlers besitzt auch mehr Wert als Vince oder Rolands da ich meine Händler persönlich kenne und ihm vertraue.... genau das hat Georgslicht gesagt.

Vertraust du mir oder deinem Händler mehr ?

Wie gesagt in diesem Forum wird immer aus einer Mücke einen Elefanten gemacht dabei kann das Leben so schön sein.
 
Ich finde die Diskussion komisch. Das ist überall gleich bei jedem Hersteller, wenn ich ein nicht vom Hersteller freigebenes Bauteil einbaue erlischt meine Garantie (ob es nachweisbar ist oder nicht tut erst mal nichts zur Sache), da gibt es kein wenn und aber.
Falls WSC-Neuss das anbietet auf Garantie (tut er glaub ich ja nicht mal) dann wird er dafür in Haftung gehen müssen, außer er hat da mit Aprilia einen Deal was ich nicht glaube.

An @Georgslicht, warum schreibst du solche Ausdrücke wie "Weil ich Vince kenne und sein Wort für mich deutlich mehr Wert besitzt. " hier ins Forum?
Einfach nur provokant gegenüber dem Forumsbetreiber und hat hier nichts zu suchen.
Der Hersteller gibt auch nicht andere Bremshebel frei. Das führt aber auch nicht zum Erlöschen der Garantie. Außerdem ist es zum Teil nicht rechtens wenn von Seiten des Hersteller schon kleinste Veränderungen zum Erlöschen der Garantie führen. Hier empfiehlt es sich im Zweifel vorher eine Rechtschutzversicherung zu haben.

edit: zu georgs Satz muss man sagen, dass es extrem davon abhängt wie man ihn auffasst. Nur basierend auf dem was dort steht, ist es eigentlich nur ein Hinweis, dass Vince sein Händler des Vertrauens ist. Das Problem liegt darin, dass es als von vielen hier als Abwertung gegenüber Roland verstanden wird.

ich würde auch eher auf den Rat meines Anwaltes hören als auf den Rat eines mir unbekannten Anwaltes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Hersteller gibt auch nicht andere Bremshebel frei. Das führt aber auch nicht zum Erlöschen der Garantie. Außerdem ist es zum Teil nicht rechtens wenn von Seiten des Hersteller schon kleinste Veränderungen zum Erlöschen der Garantie führen. Hier empfiehlt es sich im Zweifel vorher eine Rechtschutzversicherung zu haben.
Ganz dünnes Eis. Kannst Du das mit Hilfe von Gesetzestexten oder gerichtlichen Muster - Urteilen belegen ? Entscheidend ist, ob und das ist der Punkt, bei bauartlichen Veränderungen in die Technik des Fahrzeugs eingegriffen wird. Dann kann es, wenn dies durch den Hersteller nicht freigegeben wurde, zu einer Verweigerung von den freiwillig zugesagten Garantieleistungen kommen. Beispiele: Aprilia sagt ganz klar, daß nur bei der Verwendung von Aprilia gelieferten Auspuffanlagen die von Aprilia zugesagte Garantie auf das Fahrzeug Bestand hat. Dagegen wird die Verwendung von Zubehör - Seitenstrahlern kein Einfluß auf die Garantie haben.
Bei der ganzen Angelegenheit spielt dann auch noch das Thema Gewährleistung eine Rolle. Bei der Verwendung einer nicht von Aprilia freigegebenen Auspuffanlage kann man sich im Schadensfall dann an den Hersteller der AP - Anlage wenden und dort Ansprüche gelten machen, wenn man nachweisen kann, daß die Auspuffanlage ursächlich für den Schaden verantwortlich ist und man beim Anbau dieser selbst auch nachweisbar keine Fehler gemacht hat. Ob dies bei einem Rechtsstreit zu einem Erfolg für den Kläger führt, ist dahin gestellt.
Und zum Schluß: Auch eine RS - Versicherung repariert einem nicht den wodurch auch immer entstandenen Schaden.
 
Ob dies bei einem Rechtsstreit zu einem Erfolg für den Kläger führt, ist dahin gestellt.
Und zum Schluß: Auch eine RS - Versicherung repariert einem nicht den wodurch auch immer entstandenen Schaden.
ich ergänze mal was dazu.
Die RS Versicherung prüft im Vorfeld ob bei einer Klage Erfolg besteht, im Zweifel lehnt diese sogar ab, den Rechtsschutz greifen zu lassen. Dazu muss man dann noch einen versierten Anwalt haben, der einen Vertritt .....
 
Ganz dünnes Eis. Kannst Du das mit Hilfe von Gesetzestexten oder gerichtlichen Muster - Urteilen belegen ? Entscheidend ist, ob und das ist der Punkt, bei bauartlichen Veränderungen in die Technik des Fahrzeugs eingegriffen wird. Dann kann es, wenn dies durch den Hersteller nicht freigegeben wurde, zu einer Verweigerung von den freiwillig zugesagten Garantieleistungen kommen. Beispiele: Aprilia sagt ganz klar, daß nur bei der Verwendung von Aprilia gelieferten Auspuffanlagen die von Aprilia zugesagte Garantie auf das Fahrzeug Bestand hat. Dagegen wird die Verwendung von Zubehör - Seitenstrahlern kein Einfluß auf die Garantie haben.
Bei der ganzen Angelegenheit spielt dann auch noch das Thema Gewährleistung eine Rolle. Bei der Verwendung einer nicht von Aprilia freigegebenen Auspuffanlage kann man sich im Schadensfall dann an den Hersteller der AP - Anlage wenden und dort Ansprüche gelten machen, wenn man nachweisen kann, daß die Auspuffanlage ursächlich für den Schaden verantwortlich ist und man beim Anbau dieser selbst auch nachweisbar keine Fehler gemacht hat. Ob dies bei einem Rechtsstreit zu einem Erfolg für den Kläger führt, ist dahin gestellt.
Und zum Schluß: Auch eine RS - Versicherung repariert einem nicht den wodurch auch immer entstandenen Schaden.
Du misinterpretierst die Bedeutung von "freiwillig" in dem Kontext. Freiwillig bedeutet hier, dass es dem Hersteller überlassen ist, ob er seinem Kunden eine Garantie anbietet. Aprilia hat sich dazu entschieden eine 2 Jahres Garantie anzubieten. Das kann als Teil des Kaufpreises angesehen werden und Aprilia kann sich später nicht einfach darauf berufen, dass sie es "freiwillig" gemacht haben.

Bzgl. der Auspuffanlagen: Nach deinem Satz müsste also eine Akrapovic Anlage, die NICHT von Aprilia geliefert worden ist zu einer Erlöschung der (gesamten?) Garantie führen? Das Anbauen einer alternativen Anlage, bspw. die neue SC Project würde dann ja generell zum Erlöschen der Garantie führen.

Btw das was Aprilia sagt ist folgendes: "(iv) die Verwendung von Zubehör und Bauteilen, deren Qualität nicht den von Piaggio verwendeten Originalteilen gleichwertig ist". Dieser Satz bietet keine Grundlage einen anderen Auspuff abzulehnen.
 
Du misinterpretierst die Bedeutung von "freiwillig" in dem Kontext. Freiwillig bedeutet hier, dass es dem Hersteller überlassen ist, ob er seinem Kunden eine Garantie anbietet. Aprilia hat sich dazu entschieden eine 2 Jahres Garantie anzubieten. Das kann als Teil des Kaufpreises angesehen werden und Aprilia kann sich später nicht einfach darauf berufen, dass sie es "freiwillig" gemacht haben.

Bzgl. der Auspuffanlagen: Nach deinem Satz müsste also eine Akrapovic Anlage, die NICHT von Aprilia geliefert worden ist zu einer Erlöschung der (gesamten?) Garantie führen? Das Anbauen einer alternativen Anlage, bspw. die neue SC Project würde dann ja generell zum Erlöschen der Garantie führen.

Btw das was Aprilia sagt ist folgendes: "(iv) die Verwendung von Zubehör und Bauteilen, deren Qualität nicht den von Piaggio verwendeten Originalteilen gleichwertig ist". Dieser Satz bietet keine Grundlage einen anderen Auspuff abzulehnen.
Der Hersteller ist in Europa gesetzlich lediglich zu einer Gewährleistung verpflichtet. Freiwillig dagegen und dazu in deren Ausführungsbestimmungen ebenso frei ist die Garantie und deren Leistungen durch den Hersteller. Gibt er diese, muß er sich daran halten. Allerdings wird immer wieder Gewährleistung und Garantie miteinander verwechselt bzw. durcheinander gebracht.
Es bleibt dabei: Bei Zubehör, welches bei derer Verwendung Auswirkungen auf die Technik und deren Funktionsweise des Fahrzeugs haben und die nicht von Aprilia freigegeben wurden sind, kann Aprilia Garantieansprüche gemäß der eigenen Vorgaben verweigern. Ebenso übrigens auch Gewährleistungsansprüche. Mir sind dazu persönlich Beispiele bekannt. Wie Du selbst das beurteilst, bleibt Dir überlassen und liegt in Deiner Verantwortung. Deine Sichtweise als Freibrief für das eigene mögliche Handeln im Umgang mit Zubehör bei Aprilia Fahrzeugen zu Grunde legen, kann daher ich nicht empfehlen. Daher muß das jeder für sich selbst entscheiden, aber auch mit den eventuell auftretenden Konsequenzen rechnen und damit mit diesen ebenso leben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lasst es gut sein Männer. Er wird es in diesem Leben nicht mehr begreifen, was die Freiwilligkeit in Zusammenhang der Herstellergarantie zu bedeuten hat.
Da kann ich mir nur an den Kopf fassen. 🤦🏻‍♂️
 
Danke Sivano und so ist es, denn ich habe nicht den Text korrigiert, sondern nur nach dem Beitrag von @Qommissar fett hervor gehoben. Durfte mich im Einzelhandel jahrzentelang mit dem Thema auseinander setzen inkl. Rechtsstreitigkeiten, die ich, Oh Wunder, selbst bei Selbstvertretung alle gewonnen habe. ;)
P.S.: Das Thema ist schwierig und führt immer wieder zu Problemen. Daher ist es mein Anliegen und damit darauf hinzuweisen, entsprechend sensibel damit umzugehen.
 
Btw das was Aprilia sagt ist folgendes: "(iv) die Verwendung von Zubehör und Bauteilen, deren Qualität nicht den von Piaggio verwendeten Originalteilen gleichwertig ist". Dieser Satz bietet keine Grundlage einen anderen Auspuff abzulehnen.
Nichts desto trotz geht es nicht um die Eigeninterpretation sondern darum was Piaggo in den Garantiebedingungen sagt die @needit oben zitiert hatte.

Das Zubehörteile muss qualitativ gleichwertig sein wie Original Teile, dann darf es auch kein Problem mit der Garantie geben.
 
Nichts desto trotz geht es nicht um die Eigeninterpretation sondern darum was Piaggo in den Garantiebedingungen sagt die @needit oben zitiert hatte.

Das Zubehörteile muss qualitativ gleichwertig sein wie Original Teile, dann darf es auch kein Problem mit der Garantie geben.
In der Regel, wenn das so ist, werden diese dann aber von Piaggio / Aprilia direkt vertrieben. Und man sollte sich fragen, wer die qualitative Gleichwertigkeit der Zubehörteile beurteilt und dann feststellt.
 
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