Nur V4 ab 2017: Beschädigte Endschalldämpfer durch Achs- bzw. Schwingen-Schützer

WSC-Neuss Shop
Für welche 2 Seiten???

Habt ihr alle was anderes gelesen oder einen anderen Wissensstand??

Ein Schrauber hat bei einem Herstellershop (NICHT WSC) Sturzpads gekauft, bei der Montage nicht nachgedacht und sich den Auspuff zerdeppert.

Irgendwann wird WSC hier reingezogen...der NICHTS, garnichts mit dem Sturzpad zu tun hat und soll sich jetzt rechtfertigen...warum????
In seinem Shop steht......Achtung Freigängigkeit Auspuff beachten.......
Achtung ab Modelljahr 2017 bitte den Abstand zum Schalldämpfer überprüfen bzw.einstellen (Schalldämpfer nach aussen drehen).
 
Für welche 2 Seiten???

Habt ihr alle was anderes gelesen oder einen anderen Wissensstand??

Ein Schrauber hat bei einem Herstellershop (NICHT WSC) Sturzpads gekauft, bei der Montage nicht nachgedacht und sich den Auspuff zerdeppert.

Irgendwann wird WSC hier reingezogen...der NICHTS, garnichts mit dem Sturzpad zu tun hat und soll sich jetzt rechtfertigen...warum????
In seinem Shop steht......Achtung Freigängigkeit Auspuff beachten.......
Achtung ab Modelljahr 2017 bitte den Abstand zum Schalldämpfer überprüfen bzw.einstellen (Schalldämpfer nach aussen drehen).

Hallo Bodo.

Falls ich mit dem Schrauber gemeint sein sollte, stellst Du die Fakten falsch dar. Falls Du jemand anderen meinen solltest, kann ich dazu nichts sagen.

Viele Grüße
Georg
 
nee...das war die Frage von Georgslicht....und die wurde schon ausführlichst beantwortet...der montierende Händler aus Werkvertrag.....aber auch das hat nichts mit WSC zu tun.
 
nee...das war die Frage von Georgslicht....und die wurde schon ausführlichst beantwortet...der montierende Händler aus Werkvertrag.....aber auch das hat nichts mit WSC zu tun.
Dein 'ein' Schrauber habe ich auf den Thread-Ersteller bezogen verstanden. Und so entstehen missverständnisse ;-)
 
Hallo Bodo.

Falls ich mit dem Schrauber gemeint sein sollte, stellst Du die Fakten falsch dar. Falls Du jemand anderen meinen solltest, kann ich dazu nichts sagen.

Viele Grüße
Georg
dann verstehe ich aber Deine Äußerung mal garnicht??
Meine "Fachkraft" kann sehr gut schrauben, aber nicht so gut zaubern. In meinem konkreten Fall trinken wir zusammen ein Dellen-Bier, versuchen bei Anderen einen ähnlichen Schaden zu verhindern und bleiben klüger gewordene Freunde. So läuft das bei uns im Norden eben.
 
Guten Abend zusammen.

Von vielen Zubehör-Herstellern werden für die Vorder- und Hinterachse Sturzpads angeboten, die Gabelfüße bzw. die Schwinge bei Stürzen vor Beschädigungen schützen sollen.
Nun gut. Ein sinnvoller Ansatz und ein Grund, sich solche Sturzpads zuzulegen. Entwickelt wurden diese von den jeweiligen Herstellern nicht erst für die Euro-4-Modelle der RSV und Tuono, sondern deutlich früher.

Mit der Euro 4 Norm war Aprilia gezwungen, die leidlich geliebten, deutlich grösseren originalen Euro-4-Endschalldämpfer zu verbauen. Die entsprechenden Sturzpads jedoch wurden dessen ungeachtet weiter auch für 2017er-Modelle und danach verkauft.

Das Problem: Durch die deutlich voluminöseren Euro-4-Schalldämpfer schlägt der Achsschützer hinten rechts nun eine ansehnliche Delle in den ESD. Der Schaden liegt - wenn der ESD getauscht werden muss - bei rund 900 Euro allein für den Ersatz-ESD. Ich gehe davon aus, dass diese Situation bei sämtlichen V4-Modellen ab 2017 mit Original-ESD vorliegt, die über solche Schützer verfügen.

Jetzt zu meiner simplen Frage: Wer haftet für den Schaden (rein juristisch), wenn ich die Schützer mit meinem Moped bei meinem Händler gekauft habe?

Viele Grüße,

Georg
Georg, warum stellst du nicht mal klar was das heisst.
Zusammen mit dem Moped gekauft ?????????????

Moped gekauft und die Schützer waren schon montiert bei Fahrzeugauslieferung ??
oder
Moped gekauft und in der Tragtasche die Schutzer mitgenommen ??

Ich möchte eigentlich nur wissen wer die Teile montiert hat ??
 
nee...das war die Frage von Georgslicht....und die wurde schon ausführlichst beantwortet...der montierende Händler aus Werkvertrag.....aber auch das hat nichts mit WSC zu tun.

Kannst Du uns das mit dem Werkvertrag mal genauer erklären? Ich zumindest habe nur einen Kaufvertrag über das Moped inklusive Zubehör.
Bin kein Jurist. Vielleicht fehlen mir da einfach Grundlagen.
 
Georgslicht

Wenn Du das Moped hattest, ggf mit WSC gesprochen hast und nachgefragt hast, welchen Sturzpad....und Du den dann selber besorgt hast und mit Kumpel montiert = dumm gelaufen, weil einfach nicht nachgedacht beim Schrauben

Wenn Du eine Neumaschine gekauft hast, bei der die Pads montiert waren, dann ist Dein verkaufender Händler aus Kaufvertrag (inklusive der montierten Pads) in der Haftung...weil nicht fachgerecht montiert....Sachmängelhaftung Kaufvertrag

Wenn Du eine Neumaschine gekauft hast und den Verkäufer gebeten hast, Sturzpads zu montieren, dann ist der montierende Händler (kann ja auch der Verkäufer sein) aus Werkvertrag in der Haftung...weil ebenfalls nicht fachgerecht montiert

Ich hoffe geholfen zu haben
 
Als es in einem anderen Beitrag um den Bezug des V4 PMP Modul ging wurde mein Link mit der Nachricht das er unerwünscht wäre gelöscht. Du erinnerst dich?
Aber egal ist für mich erledigt und ich bin auch nicht nachtragend. Ich wollte das dieses Mal einfach vorher klar machen 🙂
 
Georg, warum stellst du nicht mal klar was das heisst.
Zusammen mit dem Moped gekauft ?????????????

Moped gekauft und die Schützer waren schon montiert bei Fahrzeugauslieferung ??
oder
Moped gekauft und in der Tragtasche die Schutzer mitgenommen ??

Ich möchte eigentlich nur wissen wer die Teile montiert hat ??

Hallo Walter.
Ich verstehe, worauf Du hinaus willst. Je nachdem wäre es im ersten Fall der Händler und im zweiten Fall Produkthaftung des Herstellers. Verstehe ich Dich da richtig?

In meinem konkreten Fall meine ich mich recht zu erinnern, dass die Pads ein paar Tage nach meinem Moped beim Händler waren. Ich habe sie dann selbst montiert. Der andere Fall (Montage durch den Händler) ist aber bei anderen Kunden auch vorgekommen. Die Pads wurden auch bis Ende 2018 als passend für die 17er-Modelle explizit angeboten und nicht nur von einem Händler vertrieben, sondern weltweit. Aufgefallen ist die Problematik aber anscheinend erstmalig vor ein paar Tagen. Da müssen viele Leute weltweit entweder alle doof gewesen sein, oder es für sich behalten haben.

Viele Grüße
Georg
 
@SilverSurfer
Ich habe lediglich meinen Standpunkt dazu geäußert da Nachrichten verschwinden und die Umgangsart mit einem oder mehrerer Kunden zu wünschen übrig lässt, dabei stelle ich mich weder auf die eine noch die andere Seite. Sondern berichte für mich neutral und du kannst gern was anders interpretieren aber für mich fehlt hier Service.
Das Forum und die Arbeit in allen Ehren aber egal ob Gast, User oder Admin wir bleiben alle Menschen und deswegen sollte hier niemand herabbehandelt werden.
Probleme können immer auftreten und angenehm ist es das ganze menschlich fair zu behandeln. Man muss niemanden direkt lieben aber es sollte immer möglich sein sich in die Augen zu schauen.
 
Da habe ich aber ein anderes "Rechtsempfinden". Wenn ich ein für mein Motorrad vorgesehenes Teil kaufe, dann hat das einwandfrei zu funktionieren und darf ohne Hinweis nicht andere Baugruppen von meinem Motorrad in der Funktion einschränken bzw. einen Folgeschaden verursachen. Da reicht sicher nicht der Hinweis nur für die Rennstrecke. Der Schützer wurde bis vor Kurzem als für das Motorrad geeignet empfohlen. Da hat das einwandfrei zu funktionieren. Hier betrifft es ein Teil, welches für Rennstrecke und auch für die Landstrasse angebaut werden kann. In der ganzen Bedienungsanleitung steht nichts, aber auch garnichts von auf Freigängigkeit achten. Zumindest nicht bei denen, die ich hier liegen habe. Letztendlich ist das Bauteil nur eingeschränkt bis garnicht verwendbar für das 17er Modell.

Kaufe ich die Teile jetzt bei einem Händler, dann ist dieser mein Vertragspartner, nicht der Hersteller. Aber da würden sich dann bei mir wahrscheinlich ein Anwalt drum kümmern. Denn Prinzipiell handelt es sich hier um einen Designfehler, bzw. kann hier die Produktbeobachtungshaftung eintreten. Ich erwarte aber von meinem Händler/Verkäufer, dass er sich an der Schadensklärung beteiligt.

Und Georg hat m. E. vorrangig mit seinem Beitrag erstmal die Community auf die Probleme Schützer vs. Auspuff hinweisen wollen, und dafür danke ich ihm sehr, denn ich hatte die Schoner schon angebaut, aber das Fahrzeug noch nicht benutzt..
 
Georgslicht

Wenn Du das Moped hattest, ggf mit WSC gesprochen hast und nachgefragt hast, welchen Sturzpad....und Du den dann selber besorgt hast und mit Kumpel montiert = dumm gelaufen, weil einfach nicht nachgedacht beim Schrauben

Wenn Du eine Neumaschine gekauft hast, bei der die Pads montiert waren, dann ist Dein verkaufender Händler aus Kaufvertrag (inklusive der montierten Pads) in der Haftung...weil nicht fachgerecht montiert....Sachmängelhaftung Kaufvertrag

Wenn Du eine Neumaschine gekauft hast und den Verkäufer gebeten hast, Sturzpads zu montieren, dann ist der montierende Händler (kann ja auch der Verkäufer sein) aus Werkvertrag in der Haftung...weil ebenfalls nicht fachgerecht montiert

Ich hoffe geholfen zu haben
Also ich glaube ja eher,dass es egal ist,wer die Pads verbaut hat. Wir gehen jetzt Mal von einer fachgerechten Montage aus,was sich bei den achspads ja nicht als allzu schwer darstellen sollte. Ich sehe da immer den Hersteller in der Haftung,da dieser nicht erkannt hat,dass es bei Montage des originalen auspuffs zu Schäden kommen kann. Für mich ist es dabei unerheblich,wer die Teile angebaut hat, vorausgesetzt fachgerechte Montage. Wenn es durch den Händler geschehen ist, könnte dieser meines Erachtens streng genommen sagen,dass er aus der Sache raus ist und der Kunde sich an den Hersteller wenden muss,da er das Teil richtig angebaut hat und von den möglichen Folgeschäden vorab keine Kenntnis hatte. ( Händler hat den Dienstleistungsvertrag erfüllt). Ob er die Reklamation im Namen des Kunden vornimmt, ist natürlich Sache des jeweiligen Händlers. Von meinem laienhaften Verständnis müsste man im Rahmen des Werkvertrags seine Ansprüche beim Hersteller der Pads geltend machen. Ob das allerdings auch der Realität entspricht,keine Ahnung.
 
Der Händler kann seine Ansprüche selbstverständlich an der Hersteller weitergeben. Ob der diese dann auch anerkennt wird sich zeigen.
Jedoch ist der Ansprechpartner für den Kunden zuerst einmal der Händler.

Ist die Sache in sich stittig (z.b. Wasserschaden bei gekauften TV und der jetzt kaputt oder sowas) kann der Händler die Entscheidung des Herstellers bezüglich der Reklamation des Kunden abwarten.

Hier ist der Fall jedoch eindeutig...der Pad passt nur durch Änderungen am Auspuff, oder garnicht an das Modell...da gibt es für den Händler in Richtung Verbraucher kein vertun.
Kunde muss nur angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen (Fahrzeug zur Verfügung stellen)...wird nicht ausgebessert...Rechtsanwalt.

Im Fall von Georg ist es jedoch noch sehr nebulös...
wenn Georg den Pad selber verbaut hat kann er den verkaufenden Händler ggf. auch in Haftung nehmen...jedoch wird es dann schwer, weil
1. Beweis durch Georg, daß Pad richtig montiert und auch Auspuff verdreht...so wie es andere Anbieter vorschreiben
2. Beweis durch Georg, das GSG die Pads an ihn als passend für 18er Prille verkauft und nirgends Hinweis auf die ordnungsgemäße Montage vorhanden sind.

Aber auch hier würde ich über den Händler der die Pads verkauft hat an GSG gehen, mit dem Hinweis, daß die Pads einen Schaden verursacht haben....da es wohl kein Einzelfall ist, wird GSG da schnell einlenken und helfen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich glaube ja eher,dass es egal ist,wer die Pads verbaut hat. Wir gehen jetzt Mal von einer fachgerechten Montage aus,was sich bei den achspads ja nicht als allzu schwer darstellen sollte. Ich sehe da immer den Hersteller in der Haftung,da dieser nicht erkannt hat,dass es bei Montage des originalen auspuffs zu Schäden kommen kann. Für mich ist es dabei unerheblich,wer die Teile angebaut hat, vorausgesetzt fachgerechte Montage. Wenn es durch den Händler geschehen ist, könnte dieser meines Erachtens streng genommen sagen,dass er aus der Sache raus ist und der Kunde sich an den Hersteller wenden muss,da er das Teil richtig angebaut hat und von den möglichen Folgeschäden vorab keine Kenntnis hatte. ( Händler hat den Dienstleistungsvertrag erfüllt). Ob er die Reklamation im Namen des Kunden vornimmt, ist natürlich Sache des jeweiligen Händlers. Von meinem laienhaften Verständnis müsste man im Rahmen des Werkvertrags seine Ansprüche beim Hersteller der Pads geltend machen. Ob das allerdings auch der Realität entspricht,keine Ahnung.
Da du aber einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller hast, dann musst du dich an den Verkäufer wenden. Kernstück des ProdHaftG Gesetzes ist die eine verschuldensunabhängigenHaftung. Dadurch sind Schadensersatzansprüche nicht mehr an ein menschliches Fehlverhalten gebunden, sondern hängen nur noch von der Fehlerhaftigkeit eines Produkts ab.
Zumindest war das bei mir und KTM damals so. Händler immer: Ist KTM für zuständig, KTM.. umgekehrt. Letztendlich ist es der Händler, egal ob verschuldet oder nichtverschuldet. Zumindest in meinem Leben bisher. Was der Händler draus macht, tja......
 
Motoplex
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