Ich will Euch ja den Spaß nicht verderben, aber die Nutzung des roten Dauerkennzeichens ist mittlerweile engen Regeln unterworfen. Bei uns hier in Niedersachsen ist die Nutzung nur durch den Inhaber des Kennzeichens und Angestellten des Unternehmens, auf den das Kennzeichen zugelassen ist, erlaubt. Dann dazu ausdrücklich nur zur Nutzung für Probefahrten oder Überführungsfahrten. Schon ab Sonnabend Mittag bis Montag früh ist bei Nutzung dieser ein geschäftlicher Nachweis dazu durch eine Person, auf der das Kennzeichen nicht ausgestellt ist, nur schwer nachweisbar und ein " gefundenes Fressen " für die Rennleitung. Und im Schadensfall wird es dann richtig kritisch.
P.S.: War selber mal Inhaber eines roten Dauerkennzeichens. Habe das wegen den sich häufenden Kontrollen und den Kosten wieder abgegeben.