Es geht weiter im Thema. Mein Bekannter hat direkt ans zuständige Amt geschrieben. Seinen Teil lasse ich mal aus, den kann man sich eh denken. Hier die entsprechende Antwort:
"Sehr geehrter Herr xxx,
danke für Ihre Anfrage. Die Motorradlärmstudie wurde insbesondere durchgeführt, um neben der Belastung durch Motorradverkehr, die Reaktion der Bevölkerung, Ursachen und präferierte Maßnahmen zu erheben. Sie hat gezeigt, dass die Belästigung durch Motorradverkehr weit höher liegt als beim zweispurigen Verkehr. Die Studie bildet die Basis für verkehrsbezogene Maßnahmen.
Da die bisher getroffenen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, Bewusstseinsbildung in Bezug auf das Fahrverhalten udgl. nicht den erhofften Erfolg gebracht haben, wurden weitere Maßnahmen unter verschiedenen Gesichtspunkten geprüft und nun die Fahrverbote für besonders laute Motorräder bekanntgegeben.
Die eigentliche Herleitung, wie der Nahfeldpegel und der Grenzwert dazu gebildet wurden, erfolgte in getrennten Gutachten zur Verordnung aus technischer und lärmmedizinischer Sicht. Es stimmt, dass sie diese Inhalte nicht der Studie entnehmen können, sie ist nur ein Teil der Begründung der Maßnahmen, ideologische Gründe dafür gibt es nicht.
Die Argumentation der Verwendung des Nahfeldpegels (Standgeräusches) liegt in der Methodik des Typprüfverfahrens. Der Vorbeifahrtspegel aller seit geraumer Zeit zugelassenen Motorräder überschreitet einen bestimmten Wert (80 dB) nicht. Obwohl dieser Wert von den Motorrädern eingehalten wird weisen diese einen höchst divergierende Nahfeldpegel auf. Die Geräusche, wie sie im Nahfeld gekennzeichnet sind, entwickeln sich genau in jenen Situationen, wo durch starke Beschleunigungsvorgänge nicht mehr jene Fahrweise abgebildet wird, wie sie im Typprüfverfahren bei der Vorbeifahrtsmessung zu Grunde liegt. Genau dies Vorgänge führen aber bei den Betroffenen in einem hohen Prozentsatz zu Störwirkungen.
Nachdem die subjektive Störung durch Motorräder jene des zweispurigen Verkehrs bei weitem übersteigt, konzentrieren sich die Maßnahmen auf dies Fahrzeuggruppe, selbst wenn im zweispurigen Verkehr einzelne Fahrzeuge auch durchaus lauter sein können. Es entspricht den gewonnenen Erkenntnissen, dass bei gleichem Schallpegel der Motorradverkehr eben viel störender ist.
Das relevante Fahrgeräusch als Grundlage für die Beschränkungen ist nicht in ausreichendem Maß geeignet, da das Typprüfungsverfahren den realen Fahrbetrieb nicht ausreichend abbildet. Dies könnten nur Begrenzungen der Schallemission über den gesamten Drehzahl- und Leistungsbereich.
Persönlich bedaure ich Ihre Konsequenzen, bitte Sie aber dennoch um Verständnis, wenn zum Schutz der Tiroler Bevölkerung notwendige Maßnahmen ergriffen werden. Wie erfolgreich diese sind, wird eine Evaluierung zeigen.
Mit freundlichen Grüßen"