Habe durch die Suche diesen Fred hier gefunden und stelle hier mal was rein, obwohl dieser Fred schon älter ist.
Ich wollte mir mal den Bilster Berg ansehen und habe mich schon im Winter für das freie Renntraining am 23./24.7.2017 beim Actionteam angemeldet.
Ich habe jetzt die neue Tuono V4 1100 Factory Modell 2017 mit Euro4.
Nach den ersten teils sehr ambitioniert gefahrenen 5800km kamen mir Zweifel, ob die 2017er in rennstreckenrelevanten Drehzahlbereichen überhaupt auch nur ein bisschen leiser ist als die 2015er, die ich vorher hatte.
Für mich brüllt die genauso.
Ich muss also ggf. damit rechnen, nach dem ersten Turn nach Hause geschickt zu werden.
Da ich keine Lust habe, die gut 1100 km den Hänger umsonst durch die Republik zu kutschieren, auf Hotelkosten sitzen zu bleiben und womöglich sogar die Teilnahmegebühr nicht erstattet zu bekommen,
wollte ich das im Vorfeld klären.
Nach der Einfahrzeit, nachdem ich zum ersten Mal höhere Drehzahlen fuhr, kamen mir Zweifel.
Also habe ich eine Mail an das Actionteam geschrieben, um zu fragen, ob ich dort überhaupt fahren darf.
Ich bekam folgende Antwort:
"Nach Rücksprache mit dem betreuenden Kollegen, kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie mit Ihrem neuen Motorrad fahren dürfen."
Nachdem ich dann aber (u.a. auf Sardinien) weitere 4000km abgespult hatte, kamen mir in Anbetracht des heftigen Donnerhalls immer mehr Zweifel.
Ich nahm einen erneuten Anlauf und fragte erneut nach, ob ich dort wirklich (mit Serienschalldämpfer) fahren darf.
Ich erhielt folgende nichtssagende Antwort:
"Das Lärmlimit (Fahrgeräusch) liegt bei 98db(A). Im Bilster Berg Drive Resort gelten strenge behördliche
Lärmschutzauflagen. Wir können deshalb ausschließlich Motorräder mit dem Serienauspuff
akzeptieren. Racing-Komplettanlagen ohne ABE sind nicht zulässig. Zubehöranlagen mit DB-Eater nur auf
Anfrage. Erfahrungsgemäß wird im geführten Sportfahrerlehrgang das Lärmlimit auch mit sportlichen
Motorädern (z.B. BMW S 1000 RR, Ducati 1299 Panigale, Aprilia RSV4,...) nicht überschritten. Es gilt die
Hausordnung des Streckenbetreibers."
Leider brachte mir diese Antwort natürlich überhaupt nichts, da ich nicht einen geführten Sportfahrerlehrgang gebucht hatte.
Sehr geduldig nahm ich einen erneuten Anlauf und fragte erneut nach, ob ich mit der Aprilia Tuono V4 1100 Factory, Modell 2017-E4, mit Serienschalldämpfer an dem freien Rennstreckentraining Nr. 11524BB17 teilnehmen darf.
Ich erhielt folgende Antwort, die mich natürlich auch nicht weiterbrachte:
"Nach Rücksprache mit meinem Kollegen geben wir Grundsätzlich in Bezug auf Lärmbedingungen keine Garantie. Dies gilt auch für die Betreiber der einzelnen Strecken."
Ich beklagte dann, dass ich doch ziemlich im Regen stehen gelassen werde und erhielt noch folgende Antwort:
"Leider können weder wir noch der Streckenbetreiber Ihnen eine Garantie geben, dass Sie mit der Tuono V4 ohne Einschränkung fahren können.
Es wird immer aktuell gemessen und hängt von Ihrem Fahrstil, ggfs. auch von Wind und Wetter ab, ob das Lärmkontingent eingehalten wird."
"Ohne Einschränkung??" Was soll das bedeuten? Ich war immer noch nicht schlauer.
Also versuchte ich es jetzt doch selbst in die Hand zu nehmen und kontaktierte mit meiner Frage den Schallschutzbeauftragten des Bilster Berg.
Und siehe da, von dem erhielt ich nach kurzer Zeit folgende sehr informative Nachricht:
"Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl bei der von Ihnen genannten Fahrveranstaltung wird ein Grenzwert von max. 129 dB(A) festgesetzt.
Je nach Fahrweise erreicht Ihre Maschine bis zu 132 dB(A) und würde in Folge dessen vom Fahrbetrieb ausgeschlossen werden.
Wenn Sie es lärmarm bewegen (nicht Volllast) sind keine Probleme zu erwarten."
Fazit 1: Mein Donnervogel ist bei Volllast deutlich lauter als ein startender Düsenjet aus 100m Entfernung.

Fazit 2: Ohne Vollgas geben zu können, ist das für mich Kindergeburtstag und ich brauche dafür nicht in ein Renntraining investieren. Ich habe den Bilster Berg storniert. Sehr schade!
Fazit 3: Es bleibt ein fader Nachgeschmack, dass das Actionteam seine Kunden so schlecht informiert ...